Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 397
Betreff: Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - E 1/12 CDU und GRÜNE - Zwischenbericht: Mit dem vorliegenden Bericht werden Stellungnahmen zu den Ziffern 3.c) bis h), 4., 9., 10. und 11. vorgelegt. Zu den Ziffern 3 und 12 wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Die weiteren Ziffern des Etatantrages werden vom Magistrat ohne weitere Berichterstattung umgesetzt. zu Ziffer 3.c): Die Stadt Frankfurt am Main hat im Haushaltsplan 2012 einschließlich des Finanzplanungszeitraums folgende Zuschüsse an städtische Eigenbetriebe und Gesellschaften vorgesehen: Eigenbetriebe und Gesellschaften Soll Soll Soll Soll 2012 2013 2014 2015 T€ T€ T€ T€ Eigenbetriebe PG 18.01 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 12.804 12.674 12.554 12.414 PG 20.03 Kita Frankfurt 107.260 105.688 104.756 104.756 PG 20.04 Volkshochschule 8.366 8.385 8.404 8.424 Zwischensumme Eigenbetriebe 128.430 126.747 125.714 125.594 Gesellschaften PG 11.05 Gesellschaft für das Integrierte Verkehrsmanagement RheinMain mbH 650 650 650 650 PG 13.01 Dom-Römer GmbH 0 53 668 668 PG 16.09 traffiQ (Eigenbedarf) 10.500 10.500 10.500 10.500 PG 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) 19.605 20.281 20.281 20.281 PG 21.01 Alte Oper Frankfurt GmbH 8.426 7.501 7.433 7.022 PG 21.01 Kunsthalle Schirn GmbH 5.424 5.424 5.424 5.424 PG 21.01 Mousonturm 3.892 3.892 3.892 3.892 PG 21.01 MuseumsBausteine Frankfurt GmbH 250 250 250 250 PG 21.12 Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH (SBF) 63.397 63.397 63.397 63.397 PG 21.15 Sportpark Stadion GmbH (ehemals Stadion GmbH) 3.717 1.517 1.517 1.517 PG 36.01 FIZ 1.475 1.490 1.490 1.490 PG 36.01 Tourismus + Congress GmbH 2.700 2.500 2.500 2.500 PG 36.01 Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH 5.567 5.567 4.817 4.817 PG 36.01 HoLM GmbH 200 200 200 0 PG 36.01 FrankfurtRheinMain GmbH 1.580 1.580 1.580 1.580 Zwischensumme Gesellschaften 127.383 124.802 124.599 123.988 Summe 255.813 251.549 250.313 249.582 Summe ohne Kinderbetreuung 148.553 145.861 145.557 144.826 davon 5 % 7.428 7.293 7.278 7.241 Die Höhe der Zuschüsse beläuft sich für das Haushaltsjahr 2012 auf 255,81 Mio. €. Aufgrund der Zielsetzung des Platzausbaus im Bereich der Kinderbetreuung steht der Zuschuss an den Eigenbetrieb "Kitas Frankfurt" für eine Verringerung der Zuschüsse nicht zur Verfügung, so dass sich das grundsätzlich disponierbare Zuschussvolumen auf 148,55 Mio. € reduziert. zu Ziffer 3.d): Der städtische Haushalt ist als Produkthaushalt ausgestaltet. Neben der Definition von Leistungen und Produkten sowie der Aggregation zu Produktgruppen und Produktbereichen wurden auch Leistungsmengen und Kennzahlen in den Dimensionen "Finanzen", "Prozesse", "Kunde/Bürger" und "Entwicklung" ausgeprägt. In den Haushalten sind sie in Band 2 den jeweiligen Produktgruppen zugeordnet. Die Kennzahlen insbesondere in der Dimension "Kunde/Bürger" geben das Niveau der städtischen Standards bei den Dienstleistungen wieder und somit einen Ansatzpunkt für die Steuerung der für Bürgerinnen und Bürger relevanten Leistungen. Die Möglichkeiten der Reduktion der Standards sollten daher anhand der bestehenden Kennzahlen ermittelt werden. Soweit in den Produktgruppen des Haushalts keine steuerungsrelevanten Kennzahlen vorhanden sind, müssten diese neu definiert werden. Auf der Grundlage der relevanten Kennzahlen wären dann Reduktionsziele beim Leistungsangebot festzulegen und die finanziellen Einsparziele unter Beachtung ihrer tatsächlichen Realisierbarkeit (die zum Beispiel von bestehenden Verträgen abhängig sein kann) festzulegen. Beispiele für steuerungsrelevante Kennzahlen sind die maximale Wartezeit in Bürgerämtern, die Anzahl der Außendienststunden in der Verkehrsüberwachung, die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Baugenehmigungsverfahren oder die Öffnungsstunden von Bibliotheken. Schließlich bietet eine kennzahlengestützte Definition von Zielen die Möglichkeit, die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Finanzcontrolling-Berichte nachzuverfolgen. zu Ziffer 3.e): Seit der wirtschaftlichen Schwächephase der Jahre 2001 bis 2004 hat die Stadt Frankfurt am Main bereits eine Reihe von kostenreduzierenden Organisationsveränderungen in die Wege geleitet. Dabei hat die "Reformkommission 2006" große Teile der Stadtverwaltung untersucht und Organisationsveränderungen vorgeschlagen. Beispielhaft seien einige wesentliche organisatorische Veränderungen genannt, die zum Teil auch später durchgeführt wurden: - Integration des Stadtbahnbauamtes in die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF); - Zusammenführung des Grünflächenamtes und des Forstamtes; - Auflösung der Sparten Theater am Turm (TAT) und Ballett der städtischen Bühnen; - Überführung der städtischen Bäderbetriebe in eine GmbH unter dem Dach der Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH; - Vergabe der Verpflegung der Kindertageseinrichtungen und der Römergastronomie an einen externen Dienstleister; - Zusammenführung mehrerer Bildungseinrichtungen im Bildungszentrum Ostend; - Ausgliederung der städtischen Kindertageseinrichtungen in den Eigenbetrieb Kita Frankfurt; - Eingliederung der Saalbau GmbH in die ABG Holding GmbH. Die weitere Optimierung des städtischen Dienstleistungsangebots in organisatorischer Hinsicht bedarf umfassender Analysen und Bewertungen. Dies wird von der gemäß Ziffer 4 des Etatantrags einzurichtenden Reformkommission geleistet werden. zu Ziffer 3.f): Der Magistrat hat sich bei der Erstellung des Haushaltssicherungskonzepts zum Haushalt 2012 bereits mit der Differenzierung der städtischen Leistungen in freiwillige Leistungen und Pflichtleistungen befasst (vgl. M 113 vom 11.05.2012). Als Anlage zum Haushaltssicherungskonzept wurde eine Übersicht der pflichtigen und freiwilligen Leistungen auf der Grundlage des Produktkatalogs der Stadt Frankfurt am Main vorgelegt. Diese Übersicht bietet eine Grundlage für die Ermittlung von freiwilligen Leistungen, auf deren Erbringung möglicherweise verzichtet wird oder deren Umfang reduziert werden könnte. Auch hierfür gilt es, in der Reformkommission entsprechende Vorschläge zu entwickeln. zu Ziffer 3.g): Hinsichtlich der Bündelung regionaler Tätigkeiten sind die Einflussmöglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main begrenzt. Soweit die regionale Tätigkeit über städtische Beteiligungen erfolgt, handelt es sich in der Regel um Minderheitsbeteiligungen der Stadt. Veränderungen der Rahmenbedingungen (z.B. der Gesellschaftsverträge, der Finanzierungsvereinbarungen o.ä.) sind hier nur im Einvernehmen mit den anderen Beteiligten aus der Region möglich. Gleichwohl wird sich der Magistrat in den Bereichen Kultur und Wirtschaftsförderung für eine stärkere Bündelung der regionalen Aktivitäten einsetzen. zu Ziffer 3.h): Die hohen Fehlbeträge im Ergebnishaushalt, die insbesondere durch einen Rückgang bei den Steuern zurückzuführen ist, führen auch zur Notwendigkeit der Überprüfung der städtischen Ertragssituation. Daher ist nach dem am 31.05.2012 verabschiedeten Haushaltssicherungskonzept vorgesehen weitere Maßnahmen zur Haushaltssicherung zu prüfen: - die Verringerung der Zuschüsse an städtische Einrichtungen (inkl. ggf. Überprüfung von Eintrittspreisen); - weitere Möglichkeiten der Ertragsverbesserung und pauschalen Ausgabebegrenzung (Zuschussbereich sowie Sach-/Dienstleistungen) mit der Zielsetzung, die Fehlbeträge des Ergebnishaushaltes zu senken. Insbesondere prüft der Magistrat derzeit die Möglichkeiten der Einführung einer Tourismus- und Kulturförderabgabe. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 hat Rahmenbedingungen für die Erhebung einer pauschalen oder prozentualen Abgabe auf Übernachtungen geschaffen. Auf der Grundlage der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts wird der Magistrat die Möglichkeiten der Einführung einer Tourismus- und Kulturförderabgabe prüfen und hierzu der Stadtverordnetenversammlung gesondert berichten. Darüber hinaus beabsichtigt der Magistrat eine Erhöhung der Spielapparatesteuer von derzeit 12 auf 20 %, mit einem hieraus zu erwartenden Mehrertrag von ca. 6 Mio. €. Im Vordergrund steht dabei die Lenkungswirkung mit Blick auf eine Reduzierung des Suchtverhaltens und der Begegnung der Ausweitung von Spielhallen in Frankfurts Stadtteilen. Weitere Möglichkeiten der Verbesserung der städtischen Ertragssituation werden in einem späteren Bericht zu Punkt 12 des Etatantrags aufgezeigt. zu Ziffer 4: Der Magistrat setzt eine Reformkommission unter Vorsitz des Stadtkämmerers und der Teilnahme der für Personal und Organisation zuständigen Dezernentin und der Amtsleitungen der Stadtkämmerei sowie des Amtes für Personal und Organisation ein. zu Ziffer 9: Bei der Ausführung des Haushalts 2012 wird angestrebt, dass die tatsächliche Nettoneuverschuldung die Haushaltsplanwerte unterschreitet. Unter Ziffer 10 der beschlossenen Haushaltsvorlage M 42 vom 10.02.2012 ist demzufolge vorgesehen, zur "Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2012 [...] geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. Insbesondere stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat." Vor diesem Hintergrund werden derzeit alle Investitionsmaßnahmen ab Gesamtkosten von 100.000 € vom Magistrat einzeln bewilligt. Ab Gesamtkosten von 500.000 € werden alle Investitionsmaßnahmen gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt zudem der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Eine Überprüfung des bestehenden Investitionsprogramms findet grundsätzlich bei der Aufstellung der städtischen Haushalte statt. Dabei werden seit dem Haushalt 2012 Investitionsmaßnahmen, die derzeit nicht für die Umsetzung vorgesehen sind, in der Investitionsliste 2 in Band 1 des Haushaltsplans ausgewiesen. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage wird eine vertiefte Überprüfung auch bereits veranschlagter Investitionsmaßnahmen im Hinblick auf die Realisierungsnotwendigkeit, den Realisierungsumfang und den Umsetzungszeitraum für den Haushaltsplanentwurf 2014 durchgeführt. Das Investitionsprogramm ist als Bestandteil des Haushaltsplans nach Produktbereichen und Produktgruppen gegliedert. Dabei sind alle Investitionsmaßnahmen auch eindeutig Dezernaten zugeordnet. zu Ziffer 10: Im Februar 2012 hat der ämterübergreifende Arbeitskreis "Wirtschaftliches Bauen" unter Verweis auf den Haushaltsbegleitbeschluss und den Auftrag aus der "Haushaltskommission" seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe des Arbeitskreises ist u.a. die Überprüfung von Standardraumprogrammen und baulichen Standards unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus. Der Lenkungskreis und seine 4 Unterarbeitsgruppen (AG 1 Raumprogramme, AG 2 Wettbewerbe, AG 3 Kosten im bundesweiten Vergleich, AG 4 Standards) haben mittlerweile bereits mehrfach getagt. Im August und September werden die Arbeitsgruppen erneut zusammentreten. Die Präsentation der Ergebnisse des Arbeitskreises in Form eines Ergebnisberichtes soll im Herbst 2012 erfolgen. zu Ziffer 11; Bei den Haushaltsberatungen des Magistrats werden regelmäßig auch die Budgetüberträge aus vorangegangenen Haushalten berücksichtigt. Der Abbau von Budgetüberträgen wird dabei im Regelfall der Ausweitung von Haushaltsansätzen vorgezogen. Ein regelmäßiger Bericht über die Budgetüberträge der einzelnen Bereiche erfolgt bereits mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2012EE 1Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenEtatantrag · CDU, GRÜNE
- 31. August 2012Sie sind hierBB 397Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht
- 17. Dezember 2012BB 551Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 59 WochenBB 314Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.