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Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren

Vorlagentyp: B
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

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Bericht des Magistrats vom 17.12.2012, B 551

Betreff: Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - E 1/12 CDU und GRÜNE, B 397/12 - H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Zwischenbericht: Mit dem vorliegenden Bericht wird das Konzept zur Steigerung der Einnahmen gemäß Ziffer 12 vorgelegt. Die Stellungnahmen zu den Ziffern 3.c) bis h), 4., 9., 10. und 11. wurden mit dem Zwischenbericht vom 31.08.2012 vorgelegt. Die weiteren Ziffern des Etatantrages werden vom Magistrat ohne weitere Berichterstattung umgesetzt. Die Stadt Frankfurt am Main erzielte seit 2007 im laufenden Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in einer Größenordnung von 2,65 Mrd. € (2009) bis 3,31 Mrd. € (2007). In der Planung des Haushalts 2012 sind ordentliche Erträge von 2,88 Mrd. € bis 3,09 Mrd. € vorgesehen. Tabelle 1: Ordentliche Erträge 2007 bis 2011 nach Haushaltspositionen Ist Ist Ist Ist Ist Erträge in Mio. € 2007 2008 2009 2010 2011 Privatrechtliche Leistungsentgelte 102 95 89 81 85 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 230 235 232 232 239 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 50 56 59 51 56 Steuern und steuerähnliche Erträge 2.306 2.292 1.748 1.857 1.717 Erträge aus Transferleistungen 153 142 137 136 165 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen 213 146 145 144 142 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 41 41 44 41 44 Sonstige ordentliche Erträge 108 113 109 113 211 Summe ordentliche Erträge 3.205 3.120 2.563 2.656 2.659 Finanzerträge 107 98 84 101 38 Summe ordentliche Erträge inkl. Finanzerträge 3.312 3.218 2.647 2.757 2.697 Nachrichtlich: Steuerertragsquote 70% 71% 66% 67% 64% Die weitaus größte Ertragsposition der Stadt Frankfurt am Main stellen Steuern und steuerähnliche Erträge dar, die in den vergangenen Jahren ein Aufkommen von 1,72 Mrd. € (2011) bis 2,31 Mrd. € (2007) erzielt haben und auch im Haushalt 2013 einschließlich des Finanzplanungszeitraums mit 2,00 bis 2,17 Mrd. € ausgewiesen sind. Die daraus resultierende Steuerertragsquote von 66 % bis 70 % zeigt deutlich, dass der wesentliche Hebel zur Verbesserung der Ertragssituation des Haushalts der Stadt Frankfurt am Main bei den Steuern liegt. Weitere Haushaltspositionen mit hohem Ertragsvolumen stellen die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte, Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse sowie Erträge aus Transferleistungen dar. Vergleichsweise geringere Anteile an den ordentlichen Erträgen entfallen auf privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenersatzleistungen und -erstattungen sowie auf die sonstigen ordentlichen Erträge. Die Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung für den Gesamthaushalt hängen jedoch nicht nur vom bisher erzielten Anteil an den Gesamterträgen, sondern auch von der Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit im Einzelfall ab. Nachfolgend werden die Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Frankfurt am Main anhand der Gruppierung des Haushaltsplans dargestellt.

  1. Privatrechtliche Leistungsentgelte Als privatrechtliche Leistungsentgelte werden Entgelte für Leistungen der Stadt vereinnahmt, die auf privatrechtlichen Leistungsvereinbarungen beruhen. Die Leistungsentgelte müssen sich aus dem "Betriebszweck" des jeweiligen Amtes ergeben, andernfalls werden sie als Nebenerlöse unter den sonstigen ordentlichen Erlösen gebucht. Tabelle 2: Privatrechtliche Leistungsentgelte 2007 bis 2011 nach Bereichen Erträge in Mio. € Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Abwicklung von Grundstücksgeschäften (Produktgruppe 31.08) 19,1 22,1 22,0 18,1 21,4 Grundstücks- und Gebäudemanagement (Produktgruppe 34.04) 23,8 26,6 24,1 20,6 20,8 Informations- und Telekommunikationsdienste (Produktgruppe 35.02) * 9,2 10,3 10,5 10,6 10,7 Zoo (Produktgruppe 21.05) 4,1 4,3 4,3 4,0 4,3 Sport (Produktgruppe 21.14 - 21.16) 4,1 3,9 3,9 3,8 4,1 Parkierungseinrichtungen (Produktgruppe 16.08) 2,8 2,6 3,2 1,8 2,1 Friedhöfe, Bestattungen, Pietät (Produktgruppe 22.10) 2,1 2,1 2,0 2,0 2,1 Palmengarten (Produktgruppe 22.11) 2,5 1,9 2,0 1,9 2,0 Museen (Produktgruppe 21.18 - 21.27) 1,4 2,0 1,7 1,6 1,9 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte (Produktgruppe 21.01) 0,9 1,3 1,6 1,9 1,5 Sonstige Bereiche * 32,3 17,2 14,3 14,1 14,5 Summe 102,5 94,5 89,3 80,5 85,4 * Einschließlich der privatrechtlichen Leistungsentgelte der zwischenzeitlich aufgelösten Produktgruppe 34.03. ** Im Jahr 2007 sind privatrechtliche Leistungsentgelte des heutigen Eigenbetriebs Kita Frankfurt von 16,6 Mio. € enthalten. Der größte Anteil an den privatrechtlichen Leistungsentgelten wird in den Produktgruppen 31.08 "Abwicklung von Grundstücksgeschäften" und 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" der Liegenschaftsamtes erzielt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Miet- und Pachterträge sowie Erbbauzinsen für städtische Liegenschaften. Potenziale für die Verbesserung der Einnahmen können vor allem in Preisanpassungen der laufenden Verträge liegen. Diese werden insbesondere durch einzelvertragliche Regelungen, rechtliche Regelungen zum Mieterschutz und wohnungspolitische Ziele der Stadt begrenzt. Gleichwohl sind bedeutende Erhöhungspotenziale bei älteren Erbbauverträgen vorhanden, die noch ohne die inzwischen üblichen Preisanpassungsklauseln abgeschlossen wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 24.02.1984, Aktenzeichen V ZR 222/82) können Erbbaurechte ohne Anpassungsklausel wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage angepasst werden, wenn das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung bei einem langfristigen Rechtsverhältnis deutlich gestört ist. Als Indikator hierfür wurde die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zugrunde gelegt. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte der Informations- und Telekommunikationsdienste resultieren im Wesentlichen aus der Telefonabrechnung mit städtischen Ämtern, Eigenbetrieben und Dritten. Dabei werden von externen Anbietern erbrachte Leistungen weiter verrechnet. Daher bestehen keine Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation. Beim Zoo wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §1870 vom 05.07.2012 (M120) die Erhöhung der Eintrittspreise beschlossen. Die Einzelkarte Erwachsene wurde von 8 auf 10 € erhöht. Insgesamt sollen 500 T€ an Mehreinnahmen erzielt werden, die in dieser Höhe auch im Haushaltsentwurf 2013 bereits eingeplant sind. Von den privatrechtlichen Leistungsentgelten im Bereich Sport in Höhe rd. 4 Mio. € entfallen lediglich 20 % auf Eintrittsgelder. Den Großteil der privatrechtlichen Leistungsentgelte stellen Mieten für die Nutzung von Gebäuden und Sportstätten durch Sportvereine etc. dar. Für diese sportliche Nutzung oder auch für Veranstaltungen im Sportbereich zahlt die Stadt Frankfurt am Main Zuschüsse an die entsprechenden Vereine. Eine Erhöhung der Mieten brächte möglicherweise einen erhöhten Zuschussbedarf mit sich. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten im Bereich Friedhöfe, Bestattungen und Pietät handelt es sich überwiegend (1,5 Mio. €) um Entgelte der kostendeckend wirtschaftenden Städtischen Pietät. Hier gab es Mitte 2010 eine Erhöhung der Preise, so dass derzeit keine weiteren Preisanpassungen vorgesehen sind. Im Palmengarten fand die letzte Preiserhöhung zum 01.10.2003 statt. Aufgrund der bis vor kurzem noch andauernden Sanierung des Gesellschaftshauses sowie des anhaltend parallelen Baustellenbetriebs im Palmengarten und die damit einhergehenden rückläufigen Besucherzahlen im Vergleich zum langjährigen Mittel war eine Erhöhung der Eintrittsgelder nicht geboten. Das Gesellschaftshaus ist jedoch mittlerweile fertig gestellt, so dass - auch vor dem Hintergrund der lange zurück liegenden Preiserhöhung - Handlungsspielräume festgestellt werden können. Der Beschluss des Stadtverordnetenversammlung § 7313 vom 12.11.2009 (M 167) ermöglicht eine Anpassung der Eintrittspreise bei den Museen. Der Eintritt für Erwachsene beträgt in allen Museen 3,00 bis 9,00 €. Die Museumsleitungen werden ermächtigt, für Ihre Einrichtungen den jeweiligen Eintrittspreis innerhalb der vorgegebenen Preisspanne festzusetzen. Kombitickets mehrerer Museen sind möglich. Inwieweit eine Erhöhung der Eintrittspreise zu Mehreinnahmen führt, hängt von preisbedingten Nachfrageveränderungen ab und ist daher schwer planbar. Im Hinblick auf den Haushaltsausgleich sind zudem Entgelterhöhungen in den städtischen Gesellschaften im Kulturbereich (Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH, Alte Oper Frankfurt GmbH, Künstlerhaus Mousonturm GmbH, Kunsthalle Schirn GmbH) in Erwägung zu ziehen, die zwar keine Mehrerträge, aber eine Entlastung bei den städtischen Zuschüssen bewirken können. In den sonstigen Bereichen wurde eine einmalige Steigerung der Erlöse aus dem umgesetzten Holzeinschlag im Stadtforst und Hohemarkwald für 2013 eingeplant (Produktgruppe 22.07). Die Erhöhung kann voraussichtlich ab 2014 fortgeschrieben werden.
  2. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Das Aufkommen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wird überwiegend in den Gebührenhaushalten "Kommunale Abfallentsorgung", "Straßenreinigung", "Bauaufsicht" und "Friedhöfe und Bestattungen" erzielt (sh. Tabelle 3). Die Gebühren der Gebührenhaushalte stellen eine Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen dar und werden gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) so bemessen, dass die Kosten für die Einrichtungen gedeckt sind. Jahresbezogene Überschüsse und Fehlbeträge werden mit den zweckgebundenen Sonderposten der Gebührenhaushalte verrechnet, so dass keine Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Haushaltsausgleich entstehen. Eine Verbesserung der städtischen Ertragssituation kann daher nur über Entgelterhöhungen außerhalb der Gebührenhaushalte erfolgen. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der Gebührenhaushalte wurde in den vergangenen Jahren bei Bedarf auch durch Anpassungen der Entgelte sichergestellt. Beim Abfallgebührenhaushalt gab es zum 01.01.2012 eine Erhöhung und bei der Straßenreinigung zum 01.01.2010 eine Erhöhung nach acht Jahren. In beiden Bereichen besteht derzeit kein Anpassungsbedarf. Beim Gebührenhaushalt Friedhof und Bestattungswesen werden derzeit neue Gebührensätze ermittelt, da das Jahr 2011 - wie voraussichtlich auch 2012 - mit einem Defizit abgeschlossen hat. Für den Entwurf des Haushalts 2013 ist daher eine Steigerung der Gebührenerträge von derzeit 10,9 Mio. € (Soll 2012) auf 12,39 Mio. € vorgesehen (vgl. auch M 156 vom 16.07./2012). Tabelle 3: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2007 bis 2011 nach Bereichen Produktgruppe Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Kommunale Abfallentsorgung (Produktgruppe 22.12) 100,8 101,5 100,9 100,4 99,8 Straßenreinigung (Produktgruppe 22.13) 34,0 38,2 36,8 37,3 37,0 Bauaufsicht (Produktgruppe 15.01) 19,9 21,0 17,3 18,1 21,2 Friedhöfe und Bestattungen (in der Produktgruppe 22.10) 10,8 10,5 10,6 10,5 9,1 Summe Gebührenhaushalte 165,5 171,2 165,6 166,2 167,1 Verkehrssteuerung und -überwachung (Produktgruppe 11.05) 10,8 13,1 14,3 16,0 15,6 Ordnung und Sicherheit (Produktgruppe 11.04) 14,7 13,7 14,1 14,4 14,8 Brandschutz (Produktgruppe 12.01) 8,7 8,3 8,6 3,4 12,2 Rettungsdienst (Produktgruppe 12.03) 7,8 7,4 8,1 8,5 7,9 Verkehrsanlagen (Produktgruppe 16.03) 7,7 5,6 7,0 8,1 7,6 Einwohnerangelegenheiten (Produktgruppe 11.01) 4,0 3,6 4,5 5,1 5,9 Leitstelle (Produktgruppe 12.02) 1,5 2,8 2,9 3,6 3,8 Staatsangehörigkeit und Personenstand (Produktgruppe 11.02) 0,8 0,8 1,2 1,2 1,2 Sonstige 9,0 8,7 5,4 5,5 2,9 Summe 230,5 235,3 231,6 232,0 239,0 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte im Bereich Ordnung und Sicherheit bestehen aus Verwaltungsgebühren (2011: rund 11 Mio. €) und Bußgeldern (2011: 3,8 Mio. €). Dabei wird der Großteil der Verwaltungsgebühren im Servicezentrum Rund ums Auto, bei der Ausländerbehörde und im Bereich Ordnungsangelegenheiten vereinnahmt. Bei den Bußgeldern handelt es sich um Einnahmen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für alle Bereiche des Ordnungsamtes. Maßgeblich bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen ist dabei insbesondere die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Aber auch in den anderen Aufgabenbereichen werden öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte meist auf bundes- oder landesrechtlicher Grundlage erhoben, weshalb für Entgelterhöhungen vergleichsweise geringe Spielräume bestehen. Im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst werden Gebühren insbesondere für Brandmeldeanlagen und Objektfunkanlagen (Produktgruppe 12.01), die Leitstelle (Produktgruppe 12.02) und den Rettungsdienst (Produktgruppe 12.03) geplant. Die Gebühren für Brandschutz und Leitstelle werden auf der Grundlage städtischer Satzungen erhoben und mit dem Ziel der Kostendeckung festgelegt. Die Gebührensätze für den Betrieb der Brandmeldeanlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 850 vom 10.11.2011 zuletzt angepasst, da aufgrund der steigenden Anzahl von Brandmeldeanlagen und der überproportionalen Zunahme der Auslösestellen eine Entlastung der Gebührenschuldner erforderlich war. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte der Zentralen Leitstelle und der Rettungsdienstträgerschaft beinhalten die Gebühren zur Finanzierung des Rettungsdienstes gemäß dem Hessischen Rettungsdienstgesetz und werden ebenfalls nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt. Zuletzt erfolgte eine Anpassung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §1175 vom 02.02.
  3. Im Bereich Verkehrssteuerung und -überwachung (Produktgruppe 11.05) werden durch den bereits beschlossenen Ausbau der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung voraussichtlich mehr Verstöße festgestellt und geahndet, woraus voraussichtlich ein höheres Aufkommen aus diesen Bußgeldern resultieren wird. Gleichwohl lag dem Beschluss das Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit zugrunde. Das Ziel der Generierung von Mehrerträgen wird für den Bereich Verkehrssicherheit als nachrangig erachtet. Anzumerken ist, dass die Bußgeldhöhe im Einzelfall aufgrund bundeseinheitlicher Regelungen bestimmt wird. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte im Bereich Verkehrsanlagen (Produktgruppe 16.03) werden im Wesentlichen durch Sondernutzungsgebühren für öffentliche Straßen und Plätze sowie Parkgebühren aus Parkscheinautomaten (nicht Parkhäuser) erzielt. Die Gebührenhöhe wird von der Stadt Frankfurt am Main festgelegt, so dass ein Potenzial zur Verbesserung der Einnahmesituation gegeben ist. Ein finanziell bedeutendes Potenzial wird für den Bereich Verkehrsanlagen im Erlass einer Straßenbeitragssatzung gesehen. Die gesetzlichen Grundlagen sind durch § 11 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) bereits gegeben. Die durch die Stadt Frankfurt am Main aufgrund ihrer Haushaltlage zu beachtende "Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden" verpflichtet Gemeinden rechtlich mögliche Beiträge zu erheben, soweit das wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei verweist die Leitlinie auch darauf, dass bei Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft, die auf die Erhebung von Beiträgen verzichten, eine Finanzierung von beitragsfähigen Maßnahmen mit Krediten grundsätzlich ausgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat in den kommenden Jahren die Möglichkeiten des Erlasses einer Straßenbeitragsatzung prüfen. Instandhaltung und Instandsetzung bleiben hierbei im Gegensatz zur Erneuerung - Um- und Ausbau von Verkehrsanlagen - beitragsfrei. Hierdurch und durch die Heranziehung der Grundstückseigentümer als Abgabenschuldner ist der auch verkehrspolitisch richtige Gedanke der stärkeren unmittelbaren "Nutzerfinanzierung" von Verkehrsinfrastruktur im KAG aus Sicht des Magistrats nur unzureichend umgesetzt. Zwar legt das KAG Richtmaßstäbe für Kostenaufteilungsquotienten vor, diese in einem Satzungsentwurf und vor allem im -vollzug im Frankfurter Stadtgebiet umzusetzen dürfte eine sehr anspruchsvolle Aufgabe sein, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen wird. Durch die zum 03.12.2010 in Kraft getretene novellierte Hessische Bauordnung sind Änderungen eingetreten, die gravierende Einnahmeausfälle im Bereich der Stellplatzablöse und somit für die Finanzierung verkehrlicher Infrastruktur zur Folge haben. Die Einnahmen aus der Stellplatzablöse beliefen sich 2011 auf 1,4 Mio. € und lagen damit rund 8,5 Mio. € unter den durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2007 bis 2010 (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Stellplatzablöse 2007 bis 2011 2007 11.542.397,19 € 2008 13.506.725,45 € 2009 8.811.679,65 € 2010 7.377.100,00 € 2011 1.409.100,00 € Der Magistrat vertritt nach wie vor die Auffassung, dass diese Änderung einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Frankfurt am Main darstellt und fordert von der hessischen Landesregierung die Rücknahme dieser Gesetzesänderung. Es darf davon ausgegangen werden, dass eine Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Lkw-Maut zu höheren Einnahmen führen würde. Im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und dem Präsidium des Hessischen Städtetags fordert der Magistrat die Landesregierung auf, sich für die Beteiligung der Kommunen am Aufkommen an der Lkw-Maut einzusetzen. Weiter darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung einer City-Maut ebenfalls zu erheblichen Einnahmen führen würde. Allerdings ist dabei mit einem erheblichen Aufwand für die Erhebung zu rechnen. Weiterhin würden hieraus erhebliche Nachteile etwa für den Frankfurter Einzelhandel entstehen, wenn die umliegenden Einkaufszentren für motorisierte Kunden an Attraktivität gewinnen können. Dem Magistrat ist hierzu insgesamt jedoch noch keine abschließende Bewertung möglich, da die politische Diskussion auf der Bundesebene bislang nicht zu einer erkennbaren Definition der Rahmenbedingungen einer möglichen (und erforderlichen) Rechtsetzung auf Bundesebene geführt hat. Unter sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind unter anderem die Benutzungsgebühren für die Stadtbücherei enthalten. Die Entgelte der Stadtbücherei wurden zuletzt 2007 angepasst.
  4. Kostenersatzleistungen und -erstattungen Tabelle 5: Kostenersatzleistungen und -erstattungen 2007 bis 2011 nach Bereichen Erträge in Mio. € Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Personalkostenerstattung der Städtischen Bühnen 23,6 23,1 23,6 22,5 23,6 Kostenerstattungen im Sozialbereich 16,7 22,1 21,0 18,4 19,7 Sonstige Kostenerstattungen 9,8 11,0 14,7 10,2 13,0 Summe 50,1 56,2 59,2 51,2 56,3 Die Höhe der Personalkostenerstattung der Städtischen Bühnen Frankfurt GmbH orientiert sich an den gestellten Mitarbeitern. Deren Anzahl verringert sich im Zeitablauf und führt zu einer Reduktion der Erstattung. Da die Städtischen Bühnen die Mittel für die Erstattung in ihrem Zuschuss von der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt bekommen, ist eine Verbesserung der Einnahmesituation über diese Position nicht möglich. Bei den Kostenerstattungen im Sozialbereich handelt es sich fast ausschließlich um Personalkostenerstattungen (2011 = 19,3 Mio. €) insbesondere vom Jobcenter Frankfurt am Main, denen entsprechende Personalaufwendungen bei der Stadt gegenüberstehen. Die Erstattungen des Jobcenters Frankfurt am Main erfolgen in Höhe der für städtisches Personal entstandenen Personalaufwendungen. Eine größere Einzelposition unter "Sonstige Kostenerstattungen" stellt die Erstattung der Stadtentwässerung bzw. von Nachbargemeinden für die Durchführung der kostendeckend arbeitenden Abwasserüberwachung sowie der zugehörigen Laborleistungen des Umweltamtes in Höhe von rund 3 Mio. € dar. Eine Steigerung lässt sich aufgrund der bereits erreichten vollständigen Kostendeckung nicht erzielen. Ein weiterer Erstattungsposten in Höhe von 0,8 Mio. € betrifft eine Ertragsposition im Gebührenhaushalt "Kommunale Abfallwirtschaft", die ebenfalls zu keiner Steigerung im allgemeinen Haushalt beitragen kann.
  5. Steuern und steuerähnliche Erträge Tabelle 6: Steuern und steuerähnliche Erträge 2007 bis 2015 nach Steuerarten - - - - - Achtung korrigierte Fassung Tabelle 6!!! Siehe auch Anhang - - - - - Ist Ist Ist Ist Ist Soll Plan Plan Plan Erträge in Mio. € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gewerbesteuer 1.706 1.669 1.152 1.282 1.119 1.390 1.440 1.490 1.490 Grundsteuer A 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 200 200 200 200 Grundsteuer B 179 176 173 179 174 180 184 188 188 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 287 312 292 275 286 297 317 334 351 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 122 126 120 122 128 130 133 137 140 Spielapparatesteuer 3 3 3 6 8 3 3 3 3 Vergnügung Film 0,5 0,4 0,3 0,3 0,2 - - - - Hundesteuer 1,1 1,2 1,4 1,5 1,5 1,3 1,3 1,3 1,3 Abgaben von Spielbanken 0,2 0,5 0,1 0,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,2 Summe * 2.298 2.288 1.741 1.866 1.717 2.202 2.278 2.352 2.373 * Ohne Erträge aus Bodenordnung und nicht mehr erhobene Steuern (Gaststättenerlaubnissteuer, Getränkesteuer). Die Übersicht zu Steuern und steuerähnlichen Erträgen zeigt deutlich die Bedeutung der Gewerbesteuer für die Finanzierung des städtischen Haushalts. Eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Punkte würde rechnerisch auf der Grundlage der Planwerte 2012 bis 2015 des Haushalts 2012 zu jährlichen Mehrerträgen von rund 30 bis 32 Mio. € führen. Dabei sind Mindereinnahmen nicht berücksichtigt, die sich mittel- und langfristig aus einer durch die Erhöhung des Steuersatzes verursachten oder mitverursachten Abwanderung von Unternehmen ergeben können. Neben der Ertragsfunktion der Gewerbesteuer ist jedoch auch ihre Bedeutung im Standortwettbewerb sowohl im Bundesvergleich der Großstädte als auch im Vergleich zu den Umlandgemeinden zu berücksichtigen. Der Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze der zehn größten Städte zeigt, dass sich Frankfurt mit dem aktuellen Hebesatz im Mittelfeld bewegt. Vor dem Hintergrund der enorm leistungsfähigen und attraktiven Infrastruktur, die Frankfurt auch für die gesamte Region Frankfurt-Rhein-Main vorhält, kann das derzeitige Hebesatzniveau durchaus als unternehmensfreundlich bezeichnet werden. In Relation zu den Hebesätzen der Umlandgemeinden ist ein mehr oder weniger ausgeprägtes Gefälle festzustellen, das sich durch eine Erhöhung verstärken würde. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Magistrat derzeit nicht, eine Veränderung des Gewerbesteuerhebesatzes vorzuschlagen. Tabelle 7: Gewerbesteuerhebesätze im Vergleich Stadt 2010 2011 2012
    • a)Großstädte Berlin 410 410 410 Hamburg 470 470 470 München 490 490 490 Köln 450 475 475 Frankfurt 460 460 460 Stuttgart 420 420 420 Düsseldorf 440 440 440 Dortmund 468 468 468 Essen 480 480 480 Bremen 440 440 440
    • b)Umland Eschborn 280 280 280 Bad Homburg 350 350 385 Bad Vilbel 300 300 300 Offenbach 440 440 440 Die zweitgrößte Steuerart mit kommunalem Hebesatzrecht stellt die Grundsteuer dar. Im Vergleich mit den zehn größten Städten Deutschlands ist der Hebesatz sehr niedrig. Beim Umlandvergleich mit vier Städten zeigen sich unterschiedliche Relationen, da die Hebesätze von 140 bis 450 Punkten reichen. Tabelle 8: Hebesätze der Grundsteuer B im Vergleich Stadt 2010 2011 2012
    • a)Großstädte Berlin 810 810 810 Hamburg 540 540 540 München 535 535 535 Köln 500 500 515 Frankfurt 460 460 460 Stuttgart 520 520 520 Düsseldorf 440 440 440 Dortmund 480 480 540 Essen 590 590 590 Bremen 580 580 580
    • b)Umland Eschborn 140 140 140 Bad Homburg 240 240 345 Bad Vilbel 300 300 450 Offenbach 400 430 430 Wie bei der Gewerbesteuer sind auch bei der Festlegung der Grundsteuer weitere Aspekte zu berücksichtigen. Eine Erhöhung der Grundsteuer führt zu einer höheren Belastung von Liegenschaften sowohl bei gewerblicher Nutzung als auch für Wohnzwecke. Bei gewerblicher Nutzung stellt die Grundsteuer eine Betriebsausgabe dar und wird bei der Festsetzung der Einkünfte berücksichtigt, wodurch die Erhöhung beim Steuerpflichtigen zum Teil kompensiert wird. Im Falle der Wohnnutzung führt die Anhebung des Hebesatzes zu höheren Nebenkosten, die bei Mietverträgen umlagefähig sind und den Mietern in Rechnung gestellt werden. Somit sind bei einer Entscheidung zum Grundsteuerhebesatz haushaltswirtschaftliche und wohnungspolitische Aspekte abzuwägen. Für die Spielapparatesteuer (Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art) wurde eine Satzungsänderung zur Anhebung der Steuersätze zum 01.01.2013 von der Stadtv.-Vers. am 15.11.2012, § 2402 ( M 223 ) beschlossen, die zu jährlichen Mehrerträgen von rd. 6 Mio. € führen soll. Die höheren Erträge sind bereits im Entwurf des Haushalts 2013 eingeplant. Der Magistrat plante ursprünglich eine Kultur- und Tourismusabgabe mit dem Haushalt 2013 einzuführen. Das Bundesverwaltungsgericht legt jedoch mit zwei am 11.07.2012 verkündeten Urteilen fest, dass eine solche Steuer nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben werden darf. In Frankfurt am Main sind jedoch rund 70 % der Übernachtungen beruflich veranlasst, so dass sich das angestrebte Ertragsvolumen von 20 Mio. € auf 6 Mio. € reduziert. Die Urteile haben jedoch nicht nur geringere Ertragsmöglichkeiten, sondern einen höheren Verwaltungsaufwand aufgrund der Differenzierung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen zur Folge. In den zwischenzeitlich vorliegenden schriftlichen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wird unter Anderem festgelegt, dass das Steuerverfahren so ausgestaltet werden muss, dass eine gleichmäßige Umsetzung der steuerlichen Belastung - ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge der Steuerpflichtigen oder übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde - in der Besteuerungspraxis gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass in das Besteuerungsverfahren gewisse Nachweis- bzw. Kontrollmechanismen bezüglich der Unterscheidung von privat bzw. beruflich veranlassten Übernachtungen und somit der Auslösung der Abgabenpflicht aufzunehmen sind. Aufgrund des hierdurch verursachten nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands beabsichtigt der Magistrat derzeit nicht, die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe vorzuschlagen. Die Höhe der Hundesteuer der Stadt Frankfurt am Main ist im Vergleich mit anderen Großstädten für den ersten Hund vergleichsweise günstig, liegt aber unter Beachtung der Steuersätze für weitere Hunde und dauerhaft gefährliche Hunderassen etwa im Mittelfeld. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen Ertragskraft der Hundesteuer schlägt der Magistrat vor, die Steuersätze beizubehalten. Die Gemeindeanteile der Einkommensteuer und Umsatzsteuer werden aufgrund von Bundesgesetzen festgelegt.
  6. Erträge aus Transferleistungen Tabelle 9: Erträge aus Transferleistungen 2007 bis 2015 nach Bereichen Erträge in Mio. € Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Soziales (Produktbereich 18) 118,1 103,3 94,7 114,8 142,2 Bildung (Produktgruppe 20.03) 0,1 0,7 1,1 1,3 1,5 Zentraler Finanzbereich (Produktbereich 98) * 34,7 37,7 40,9 20,2 20,8 Gesamtergebnis 152,8 141,7 136,8 136,3 164,5 * Grundsicherung für Arbeitssuchende bis 2009 im Zentralen Finanzbereich, ab 2010 im Sozialbereich. Die Erträge aus Transferleistungen im Produktbereich 18 setzen sich zusammen aus - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 23a FAG (2011: 21,2 Mio. €), - Leistungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft ( 2011: 68,7 Mio. €), - Leistungen von Sozialleistungsträgern, anderen Leistungsträgern, Leistungs- und Unterhaltsverpflichteten (2011: 52,3 Mio. €). Der städtische Anteil an der Finanzausgleichsmasse nach § 23a FAG zum teilweisen Aus-gleich der Belastungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende richtet sich nach den Anteilen der Frankfurter Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften in Hessen gewichtet nach dem örtlichen Mietniveau (keine Steuerungsmöglichkeit durch die Stadt). Die Höhe der Leistungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft hängt von den hierfür entstandenen Transferaufwendungen und dem vom Bundesgesetzgeber festgelegten Prozentsatz ab (keine Steuerungsmöglichkeit durch die Stadt). Die übrigen Erträge aus Transferleistungen richten sich nach den individuellen Vorausset-zungen und Ansprüchen der einzelnen Hilfeempfänger in den unterschiedlichen Hilfearten im Rahmen der vom Gesetzgeber gesetzten Rahmen. Die Stadt kann nur steuernd eingreifen, indem ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um eine vollständige und zeitnahe Realisierung der erzielbaren Erträge (z. B. Heranziehung von Unterhaltspflichtigen, Prüfung der Kostenträgerschaft) sicherzustellen. Bei den Erträgen aus Transferleistungen in der Produktgruppe 20.03 handelt es sich um die Elternentgelte, die an Tagespflegepersonen geleistet werden und die diese, wenn sie städtische Geldleistungen beziehen, an die Stadt abführen. Die Höhe der Erträge ist abhängig von der Anzahl der Tagespflegeverhältnisse, den individuellen Betreuungszeiten und den von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Elternentgelten. Die monatlichen Elternentgelte sind seit 2008 unverändert. Eine Erhöhung der Entgelte für Tagespflege wäre eine Möglichkeit der Einnahmeverbesserung. Dabei wäre auch eine gleichzeitige Anpassung der Elternentgelte für die Kinderbetreuung in Erwägung zu ziehen, die zwar keine Mehrerträge, aber eine Entlastung bei den städtischen Zuschüssen bewirken würde. Vor dem Hintergrund der enormen Anstrengungen der Stadt, die Kinderbetreuung quantitativ und qualitativ weiter auszubauen, könnten anzupassende Elternentgelte einen wichtigen Beitrag leisten, um die beachtlichen finanziellen Aufwendungen hierfür vertretbar abzufedern. Im Zentralen Finanzbereich werden die Erträge aus dem Familienleistungsausgleich mit einem Volumen von 17,5 Mio. € (2007) bis 20,8 Mio. € (2011) vereinnahmt. Die Ausgleichsleistungen an die Gemeinden für Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs werden gemäß § 46a des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs geleistet. Dabei erhalten die Gemeinden 26 % des Mehraufkommens der Umsatzsteuer, das dem Land gemäß dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zufließt. Die Höhe des Familienleistungsausgleichs kann von der Stadt Frankfurt am Main nicht geregelt werden.
  7. Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen Tabelle 10: Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen 2007 bis 2015 nach Bereichen Erträge in Mio. € Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Schlüsselzuweisungen (Produktgruppe 98.06) 41,7 31,3 31,6 31,9 60,4 Grunderwerbsteuerzuweisungen (Produktgruppe 98.06) 96,9 45,9 36,9 32,9 0 Soziales (Produktgruppe 18.01) 31,1 31,2 30,8 32,3 31,0 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (Produktgruppe 20.03) 16,7 14,8 23,1 21,8 20,4 Schulbetriebsmanagement, pädag. Aufgaben (Produktgruppe 20.01) 14,9 15,3 16,5 16,8 17,5 Sonstige 12,0 7,2 6,3 8,3 12,4 Gesamtergebnis 213,5 145,7 145,2 144,1 141,7 Die Schlüsselzuweisungen stellen mit 60,4 Mio. € (2011) die größte Einzelposition dar. Sie werden jedoch vom Land Hessen festgelegt. Die Grunderwerbsteuerzuweisung wurde durch ein Landesgesetz mit Wirkung zum 01.01.2011 eingestellt. Die Stadt Frankfurt am Main strebt eine Rücknahme der Entscheidung zum Wegfall der Grunderwerbsteuerzuweisung sowie eine entsprechende Nachfolgeregelung zur Fehlbelegungsabgabe an. Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse in der Produktgruppe 18.01 setzen sich wie folgt zusammen: - Zuweisungen zu den Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2011: 11,3 Mio. €), - Zuweisungen zur örtlichen Jugendhilfe (2011: 10,3 Mio. €), - Zuweisungen zur örtlichen Sozialhilfe (2011: 4,5 Mio. €), - sonstige Zuweisungen des Landes für Transferaufwendungen (2011: 2,2 Mio. €), - mit Zuschüssen an Dritten korrespondierende Erträge - insbesondere kommunalisierte Landesmittel - (2011: 1,5 Mio. €), - Spenden und Stiftungsmittel (2011: 1,2 Mio. €). Die Höhe der Erträge basiert auf gesetzlichen Regelungen (keine Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt) bzw. vom Land Hessen oder sonstigen Dritten bei zweckgebunden zur Verfügung gestellten Mitteln, denen entsprechende Aufwendungen gegenüberstehen. Die Erträge des Landes für die Kinderbetreuung durch nichtstädtische Träger und in der Tagespflege (Produktgruppe 20.03) basieren auf gesetzlichen Regelungen, die bis 31.12.2012 befristet sind. Gesetzliche Neuregelungen sind angekündigt (keine Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt). Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen in der Produktgruppe 20.01 setzen sich zusammen aus: - Zuweisungen des Landes Hessen für die Ausgaben der Schulen (2011: 10,8 Mio. €), - Gastschulbeiträge von anderen Schulträgern (2011: 3,6 Mio. €), - Zuweisungen des Landes Hessen für ganztägig arbeitende Schulen bzw. Betreuung an Schulen (2011: 2,4 Mio. €), - sonstigen zweckgebundenen Mitteln (2011: 0,7 Mio. €). Gastschulbeiträge sind von anderen Schulträgern auf Basis der vom Land Hessen jährlich festgesetzten Beträgen pro Schüler differenziert nach Schulformen zu zahlen. Die Zuweisungen des Landes Hessen basieren auf gesetzlichen Regelungen (keine Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt). Den zweckgebundenen Mitteln stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber.
  8. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Empfangene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge werden als Sonderposten auf der Passivseite der Vermögensrechnung (Bilanz) ausgewiesen und nach Maßgabe der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Zuwendungsverhältnis zeitbezogen aufgelöst, wodurch nicht zahlungswirksame Erträge in der Ergebnisrechnung entstehen. Die Höhe der Erträge resultiert aus Einzahlungen von Dritten für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms. Die Investitionszuweisungen und -zuschüsse werden für Investitionsmaßnahmen im Einzelfall beantragt bzw. im Haushalt geplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stellen somit eher eine buchungstechnische Position dar und sind folglich nicht zur Verbesserung der Ertragssituation im Ergebnishaushalt geeignet.
  9. Sonstige ordentliche Erträge Tabelle 11: Sonstige ordentlichen Erträge 2007 bis 2015 nach Bereichen Erträge in Mio. € Ist 2007 Ist 2008 2009 Ist 2010 Ist 2011 Konzessionsabgaben (Produktgruppe 98.07) 64,9 57,7 55,3 54,8 53,3 Ertrag aus wertberichtigten Forderungen (Produktgruppe 98.07) 0,0 0,0 0,0 0,0 98,1 Erstattung des nicht umlagefähigen Aufwands der Straßenreinigung und des Winterdienstes (Produktgruppe 22.13) 12,5 12,1 12,3 12,6 12,1 Mieterträge Stadtschulamt (Produktgruppe 20.01) 8,6 8,3 8,3 11,3 10,6 Ertrag Wertausgleich aus Bodenordnung (Produktgruppe 14.03) * 0,0 0,0 0,0 0,0 7,3 Erträge Fehlbelegungsabgabe(Produktgruppe 13.01) 5,3 6,6 6,3 4,9 2,1 Sonstige 17,2 28,6 26,6 29,6 27,0 Summe 108,5 113,3 108,9 113,2 210,5 * Erträge aus dem Wertausgleich Bodenordnung wurden bis 2010 unter der Haushaltsposition Steuern und steuerähnliche Erträge ausgewiesen (Ist 2007: 9,2 Mio. €, Ist 2008: 4,5 Mio. €, Ist 2010: 6,5 Mio. €, Ist 2011: 9,2 Mio. €). Die wesentlichen Einzelpositionen der sonstigen ordentlichen Erträge sind die Konzessionsabgaben für die Gewährung von Durchleitungsrechten für die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas sowie für Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr. Den laufenden Gas-, Strom- und Wasser-Konzessionsverträgen liegen Konzessionsabgaben entsprechend der Höchstbeträge nach der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas" sowie der "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" zugrunde, so dass keine Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen gegeben sind. Die Erträge aus wertberichtigten Forderungen im Jahr 2011 sind auf die nicht zahlungswirksame Auflösung pauschaler Wertberichtigungen zurückzuführen. Die Position beinhaltet keine Möglichkeit zur Verbesserung der städtischen Einnahmesituation. Die Ertragspositionen "Erstattung nicht umlagefähiger Aufwand Straßenreinigung" und "Erstattung Kosten Winterdienst" resultieren aus der Weiterleitung von Kosten an den Gebührenhaushalt Straßenreinigung und sind mit einer Aufwandsposition in gleicher Höhe verknüpft, so dass bei dieser Position keine Verbesserung der städtischen Einnahmesituation erreicht werden kann. Die Mieterträge des Stadtschulamtes (Produktgruppe 20.01) enthalten: - Mieterträge für die Nutzung des Bildungszentrums Ostend insbesondere durch Dr. Hoch's Konservatorium, die Volkshochschule und Frankfurt School of Finance & Management - Bankakademie - (2011 = 4,5 Mio. €), - Erträge für die Überlassung von Hallen an Sportvereine (2011 = 3,9 Mio. €), die aus der Sportförderung gezahlt werden, - Mieterträge vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt für die in Schulgebäuden untergebrachten Kindertageseinrichtungen (2011 = 1,0 Mio. €), - Erträge aus der Vermietung von Wohnungen (einschließlich Dienstwohnungen) und Räumlichkeiten in Schulen an sonstige Dritte (2011 = 1,2 Mio. €). Im Kulturbereich wurden im Jahr 2011 Erträge von rund 3 Mio. € aus der Vermietung von Gebäuden, die für kulturelle Zwecke genutzt werden und für die zum Teil Gegenpositionen im Haushalt eingestellt wurden, erzielt.
  10. Finanzerträge Finanzerträge werden insbesondere aus den Gewinnabführungen der städtischen Beteiligungen sowie aus Zinserträgen, Säumnis- und Mahngebühren sowie der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen erzielt. Tabelle 12: Finanzerträge 2007 bis 2015 nach Bereichen Erträge in Mio. € Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Erträge aus Beteiligungen und aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 35,3 19,6 27,2 39,8 24,0 Zinsen und ähnliche Erträge 71,6 78,4 56,4 61,2 14,3 Finanzerträge 106,9 98,0 83,6 101,0 38,3 Die Zinsen und ähnlichen Erträge unterliegen nur geringen Steuerungsmöglichkeiten, da die zugrunde liegenden Voraussetzungen nur mittelbar beeinflussbar sind. So hängen Bankzinsen von der vorhandenen Liquidität oder die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen von zugrunde liegenden Forderungen ab. Bei den Erträgen aus städtischen Beteiligungen können je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation bestehen. Im Haushalt 2012 sind die folgenden Gewinnausschüttungen vorgesehen: PG Beteiligung in Mio. € Soll 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015 17.01 ABG Holding GmbH 3,5 4,5 5,0 5,5 22.03 FES GmbH 5,4 6,1 7,3 6,6 36.02 HFM GmbH 0,3 0,5 0,3 0,3 36.02 Hafenbetriebe 0,3 0,2 0,2 0,2 36.02 Markbetriebe 0,1 0,1 0,1 0,1 98.03 Messe GmbH 7,8 7,8 7,8 7,8 98.03 Eigenkapitalverzinsung der Stadtentwässerung 6,0 6,0 6,0 6,0 Mit dem Genehmigungserlass zum Haushalt 2012 vom 14.09.2012 hat die Aufsichtsbehörde die Empfehlung gegeben im Hinblick auf die Aufstellung des Haushalts 2014 eine Erhöhung der Gewinnabführungen der städtischen Beteiligungen zu prüfen. Der Magistrat beabsichtigt, diese Prüfung bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2014 vorzunehmen.
  11. Fazit Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2013 fokussierten bislang auf die Steuerung der Aufwandsseite und des Investitionsprogramms. Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation sind daher bislang nur im Einzelfall in den Haushalt eingeflossen. Eine nennenswerte Einnahmeerhöhung wird mit der Erhöhung der Spielapparatesteuer erzielt, wenngleich hierbei die Steuerungswirkung im Sinne der Verringerung der Spieltätigkeit im Vordergrund stand. Für zukünftige Verbesserungen der städtischen Einnahmesituation wurden mit dem vorliegenden Bericht folgende Möglichkeiten mit vergleichsweise bedeutsamen Einnahmepotenzialen benannt: - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes; - Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes; - Preisanpassungen bei Erbbauverträgen; - Anhebung der Gebühren für Sondernutzungsrechte und Parkscheinautomaten; - Erlass einer Straßenbeitragssatzung; - Anpassung der Elternentgelte bei der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen; - Verbesserung der Ausschüttungen der städtischen Beteiligungen. Welche Möglichkeiten hiervon tatsächlich genutzt werden könnten, sollte im Hinblick auf die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2014 erörtert werden. Darüber hinaus sollten in allen städtischen Einrichtungen stets weitere Anpassungsmöglichkeiten geprüft werden, auch wenn sie im Hinblick auf die gesamtstädtische Finanzsituation keine deutliche Verbesserung erreichen können, denn Entgelterhöhungen sind auch mit dem Ziel zu verfolgen, die städtischen Leistungen angemessen zu vergüten und hierdurch die Grundsätze zur Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach § 93 der Hessischen Gemeindeordnung gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere privatrechtliche Leistungsentgelte und öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. . Anlage _Korrektur_Tabelle_6 (ca. 43 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2012EE 1Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenEtatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 31. August 2012BB 397Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht
  3. 17. Dezember 2012Sie sind hier
    BB 551Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidieren
    Magistratsbericht
  4. 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 59 WochenBB 314Gestaltungsspielräume erhalten - den Haushalt nachhaltig konsolidierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 29.01.2013
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 551 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 19.03.2013
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 551 dient unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.02.2013, 10.21.4 Leb, zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerRömer
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Zurückweisung)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) REP (= Kenntnis) Aktenzeichen: 20 16

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