Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen (3) - Arbeit mit Tätern häuslicher oder sexualisierter Gewalt

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Bereitstellung von 70.000 Euro zur Konzipierung und Institutionalisierung innovativer Beratungs- und Trainingsansätze für Täter häuslicher und sexualisierter Gewalt vor. Dies soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention unterstützen und den Opferschutz verbessern. Das Ziel ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Gewaltausübenden in die Gesellschaft und die Verhinderung weiterer Gewalt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Konzipierung und Institutionalisierung innovativer sowie die Umsetzung bewährter Beratungs- und Trainingsansätze für Täter von sexueller sowie von häuslicher Gewalt in Partnerschaft, Familie oder direktem sozialen Umfeld, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 70.000,- Euro eingestellt.

Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Istanbul-Konvention verlangt in Artikel 16 vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme von allen staatlichen Stellen.

Die Arbeit mit Tätern leistet einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Gewaltausübende sollen gewaltfreie Handlungsalternativen und Formen der Konfliktbewältigung lernen und Empathie mit den Opfern und Verständnis für die Folgen von Gewalt entwickeln. Täterarbeit erfüllt zugleich den gesellschaftlichen Auftrag, Gewaltausübende bei der Wiedereingliederung zu unterstützen. Sie sollen ein Leben führen können, dass sie nicht mehr in Konflikt mit dem Gesetz bringt, an sozialen und partnerschaftlichen Kontakten gewaltfrei teilhaben können und sexuelle Kontakte ohne unzulässige Gewalt leben können.

Die Träger sollen innovative Konzepte der Täterarbeit entwickeln und bewährte umsetzen und sich dabei an hessischen Beratungsstellen der pro familia sowie Leitlinien wie denen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. orientieren. Täterarbeit beinhaltet gewaltzentrierte Arbeit mit männlichen Tätern mit dem Ziel der Verhaltensänderung und ihre institutionelle Einbindung in Kooperationsbündnisse. Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Verhinderung weiterer Gewalt hängt von der Qualität des Konzeptes und der Arbeit und auch davon ab, wie gut die Beratungsstelle mit Polizei, Justiz und ihren Diensten, den Frauenunterstützungseinrichtungen, Jugendämtern und anderen Hilfseinrichtungen zusammenarbeitet. Täterarbeit erfordert eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte und gute institutionelle Rahmenbedingungen. Dokumentation und Evaluation der Arbeit sowie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gehören dazu.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage E 197 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPAfDÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung