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Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Aktive Liegenschaftspolitik

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Aktive Liegenschaftspolitik Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Ausgaben im Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung werden zugunsten des Erwerbs von Grundstücken, die für den Wohnungsbau geeignet sind, auf 30 Millionen Euro erhöht. Die erworbenen Grundstücke werden im Erbbaurecht für einen verminderten Erbbauzins an die stadteigene ABG Holding oder an nicht renditeorientierte Wohnprojektgruppen vergeben mit der Auflage, dass diese auf den Grundstücken geförderten Wohnraum bauen. Mindestens 50 Prozent werden im ersten Förderweg erstellt. Die Mietpreisbindungen bestehen unbefristet.
  2. Im Haushalt 2019 werden 15 Millionen Euro für den "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" eingestellt, um eine soziale Liegenschaftspolitik voranzubringen. Für die über den Liegenschaftsfonds erworbenen Grundstücke werden ausschließlich Erbbaurechte vergeben, die Grundstücke verbleiben im Besitz der Stadt. Gegebenenfalls werden vergünstigte Erbbauzinssätze vereinbart, um sozialverträgliche Miethöhen zu ermöglichen. Begründung: In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Dem wirkt der Magistrat mit einer aktiven Liegenschaftspolitik entgegen. Die Stadt lässt oft Chancen ungenutzt verstreichen, um Grundstücke zu erwerben und sozialen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mietpreisen zu errichten. Prominente Beispiele sind der Campus in Bockenheim, auf dem Luxusapartments und -hotels entstehen. Außerdem konnte die Stadt das Land Hessen nicht dazu bewegen, die Liegenschaft Altes Polizeipräsidium zur Schaffung von Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und von sozialer Infrastruktur zu entwickeln. Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten ist eine Zielsetzung der Stadtregierung. Schon seit Jahren passiert allerdings wenig. Insbesondere fehlt es an Grundstücken und verbindlichen Zusagen seitens der Stadt Frankfurt (bspw. am Campus in Bockenheim). Im Haushaltsentwurf 2019 ist das Projekt 5.007173 mit der Bezeichnung "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" nicht mehr aufgeführt, Gelder seien aber durch Budgetübertragungen gesichert. Ein ausreichend ausgestatteter Liegenschaftsfonds ist allerdings wichtig: Durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen und der zu deren Erwerb erforderlichen Mittel entsteht eine Planungssicherheit für Wohnprojekte abseits der engen Zeitpläne von Investoren. Die selbstverwalteten Gruppen setzen sich für langfristig abgesicherten bezahlbaren Wohnraum ein und stärken die Quartiere, indem sie Räume als Treffpunkte zur Verfügung stellen. Auch für andere selbstverwaltete Projekte kann der Liegenschaftsfonds städtische Flächen zur Verfügung stellen.

Inhalt

Etatantrag vom 24.01.2019, E 142

Betreff: Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Aktive Liegenschaftspolitik Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Ausgaben im Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung werden zugunsten des Erwerbs von Grundstücken, die für den Wohnungsbau geeignet sind, auf 30 Millionen Euro erhöht. Die erworbenen Grundstücke werden im Erbbaurecht für einen verminderten Erbbauzins an die stadteigene ABG Holding oder an nicht renditeorientierte Wohnprojektgruppen vergeben mit der Auflage, dass diese auf den Grundstücken geförderten Wohnraum bauen. Mindestens 50 Prozent werden im ersten Förderweg erstellt. Die Mietpreisbindungen bestehen unbefristet.
  2. Im Haushalt 2019 werden 15 Millionen Euro für den "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" eingestellt, um eine soziale Liegenschaftspolitik voranzubringen. Für die über den Liegenschaftsfonds erworbenen Grundstücke werden ausschließlich Erbbaurechte vergeben, die Grundstücke verbleiben im Besitz der Stadt. Gegebenenfalls werden vergünstigte Erbbauzinssätze vereinbart, um sozialverträgliche Miethöhen zu ermöglichen. Begründung: In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Dem wirkt der Magistrat mit einer aktiven Liegenschaftspolitik entgegen. Die Stadt lässt oft Chancen ungenutzt verstreichen, um Grundstücke zu erwerben und sozialen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mietpreisen zu errichten. Prominente Beispiele sind der Campus in Bockenheim, auf dem Luxusapartments und -hotels entstehen. Außerdem konnte die Stadt das Land Hessen nicht dazu bewegen, die Liegenschaft Altes Polizeipräsidium zur Schaffung von Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und von sozialer Infrastruktur zu entwickeln. Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten ist eine Zielsetzung der Stadtregierung. Schon seit Jahren passiert allerdings wenig. Insbesondere fehlt es an Grundstücken und verbindlichen Zusagen seitens der Stadt Frankfurt (bspw. am Campus in Bockenheim). Im Haushaltsentwurf 2019 ist das Projekt 5.007173 mit der Bezeichnung "Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten" nicht mehr aufgeführt, Gelder seien aber durch Budgetübertragungen gesichert. Ein ausreichend ausgestatteter Liegenschaftsfonds ist allerdings wichtig: Durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen und der zu deren Erwerb erforderlichen Mittel entsteht eine Planungssicherheit für Wohnprojekte abseits der engen Zeitpläne von Investoren. Die selbstverwalteten Gruppen setzen sich für langfristig abgesicherten bezahlbaren Wohnraum ein und stärken die Quartiere, indem sie Räume als Treffpunkte zur Verfügung stellen. Auch für andere selbstverwaltete Projekte kann der Liegenschaftsfonds städtische Flächen zur Verfügung stellen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Januar 2019 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2019 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

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Zur Haushaltsanalyse

31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften

Ausgaben 2025: 6 Mio € · im Antragsjahr 2019 4 Mio € — preisbereinigt +27 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO II, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage E 142 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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