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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, 110.000 Euro für die Herstellung der Barrierefreiheit im Archäologischen Museum bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und die Vorgaben der UN-Behinderten-Rechtskonvention zu erfüllen. Die Maßnahme wird als wichtig erachtet, um die Zugänglichkeit des Museums zu verbessern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 werden in den Finanzplanungszeitraum 2023-2026 zur Umsetzung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten des Archäologischen Museums 110.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Das Archäologische Museum gehört mit seinem bis in das Spätmittelalter zurückreichenden und den in den 1980er Jahren angebauten Gebäudeteilen zu den wenigen noch schwer zugänglichen Museen für Menschen mit Behinderungen. Schon die Außentreppe ist ein unüberwindliches Hindernis für Rollstuhlfahrende, die Eingangstür ist nicht ohne fremde Hilfe zu öffnen. Innerhalb des Gebäudes sind die "Annenkapelle", wie auch der gesamte Bereich "Alter Orient" nicht barrierefrei zugänglich. Mit dem Einbau von Liften und der barrierefreien Neugestaltung des Empfangsbereiches, zu der ein zusätzlicher Zugang, der auch den Museumsgarten erschließen würde, gehört, lässt sich hier die Barrierefreiheit herstellen. So wird wieder ein weiteres Gebäude nach der UN-Behinderten-Rechtskonvention für Menschen mit Behinderungen erschlossen. Die Maßnahme konnte, wie bereits mit E 49/2019 beantragt, pandemiebedingt nicht im Zeitrahmen umgesetzt werden. Zuschussmittel der Stabsstelle Inklusion für die beiden Lifte "Annenkapelle" und "Außenbereich Eingang" sind schon genehmigt. Daher werden die oben genannten Mittel für den nach einem studentischen Wettbewerb 2021/22 bis zur Ausführungsplanung fertig projektierten barrierefreien und benutzerfreundlichen Umbau des Archäologischen Museums im Eingangsbereich benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.18 Archäologisches Museum

Ausgaben 2025: 3 Mio € · im Antragsjahr 2023 3 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 131 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage E 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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