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a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Sonderschulen

Vorlagentyp: B
81 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren13 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.01.2007, B 8

Betreff:

a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Sonderschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1113 - NR 2059 SPD, OA 2098 OBR 5, A 1 SPD, B 439/06 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hatte am 15.12.2005 den Schulentwicklungsplan, Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) beschlossen (§ 10451 auf der Grundlage des Magistratsvortrags M 126 vom 24.06.2005 und einigen Fraktions-Anträgen). Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat dem Magistrat mit Datum vom 09. Oktober 2006 den Genehmigungserlass zum Schulentwicklungsplan S und zu den beantragten schulorganisatorischen Maßnahmen übersandt. Wegen des thematischen Bezugs fasst der Magistrat die Berichterstattung über den Genehmigungserlass zum SEP-S (vgl. Zwischenbericht B 439 vom 06.10.2006) und die Beantwortung der Anfrage A 1 vom 07.06.2006, die sich vor allem auf das Ausbaukonzept für den Gemeinsamen Unterricht (GU) bezieht, zusammen.

a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) - Genehmigungserlass des HKM vom 09.10.2006 Schulentwicklungsplan Teil S allgemein Das Hessische Kultusministerium stimmt dem vorgelegten Schulentwicklungsplan Teil S (2005 – 2010) gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz zu und nimmt folgende allgemeine Bewertung des SEP-S vor: "Der Schulentwicklungsplan, Teil S – Sonderpädagogische Förderung – gibt einen sehr umfassenden Überblick über die bestehenden sonderpädagogischen Einrichtungen und Maßnahmen im schulischen Bereich in der Stadt Frankfurt sowie die Entwicklung der Schülerzahlen für Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf. Das Bemühen des Schulträgers, durch planerische und strukturelle Unterstützung präventiver Maßnahmen zu einer Begrenzung und Rückführung der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen (v.a. LH, EH und SPR) [INDEX

Anmerkung: d.h. Lernhilfe-, Erziehungshilfe-, Sprachheilschulen] zu kommen, ist anzuerkennen. Der weitere Ausbau präventiver Systeme ist allerdings abhängig von den personellen Ressourcen, die dem Land vor dem Hintergrund der Vorgaben der Haushaltsgesetzgebung und der bestehenden finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.“ Das HKM verbindet seine Zustimmung mit folgenden Einschränkungen:

  1. Gemeinsamer Unterricht: Keine Zustimmung zur Festlegung von zwei GU-Klassen pro Jahrgang an der Römerstadtschule. "Vielmehr ist angesichts der Häufung von Schulen mit Gemeinsamem Unterricht im Nordwesten Frankfurts ein regional ausgeglichenes Angebot, insbesondere im Frankfurter Süden und Westen, zu schaffen.“
  2. Zweite Schule für Praktisch Bildbare (PB): Das HKM weist darauf hin, dass – auch bei evtl. freien Kapazitäten - keine Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe an der PB-Schule aufgenommen werden dürfen. Bezüglich des geplanten "Therapiezentrums“ wird vorsorglich darauf verwiesen, dass das für therapeutische Angebote vorzusehende Personal nicht aus Landesmitteln finanziert werden kann.
  3. Schulen für Erziehungshilfe und Schulen für Kranke: Das HKM hält den Bedarf für die vorgesehene Erhöhung der Zahl der Lerngruppen an den beiden Schulen für Erziehungshilfe (Hermann-Luppe-Schule: plus 1 Gruppe, Euckenschule: plus 2 Gruppen) bei gleichzeitigem Ausbau ambulanter Maßnahmen der Erziehungshilfe für fraglich. Bezüglich der beantragten Erweiterung der beiden Schulen für Erziehungshilfe um die Förderschulform Schule für Kranke kommt das HKM in einer differenzierten Abwägung zu dem Ergebnis, dass einerseits durch die Heinrich-Hoffmann-Schule (Schule für Kranke) der Platzbedarf für Schülerinnen und Schüler mit psychiatrischem Krankheitsbild, auch nach Entlassung aus der Psychiatrie beim Übergang in die Stammschule, gewährleistet ist. Andererseits schließt sich das HKM der Argumentation an, dass in den letzten Jahren Veränderungen der Schülerschaft der Schulen für Erziehungshilfe zu beobachten sind und daher bei konkretem Nachweis in Einzelfällen der zusätzliche Status "Schule für Kranke“ in Verbindung mit Schulen für Erziehungshilfe angemessen sein kann.
  4. Weißfrauenschule (Sprachheilschule): Das HKM kann der geplanten Begrenzung der Aufnahmekapazität der Weißfrauenschule als Voraussetzung für die Entwicklung zur ganztägig arbeitenden Schule nicht entsprechen, da die Schule bisher nicht für die Aufnahme in das entsprechende Landesprogramm (Antragsverfahren bis einschließlich Schuljahr 2008/09) vorgeschlagen wurde. Schulorganisationsmaßnahmen Das HKM stimmt gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz zwei der vier beantragten Schulorganisationsmaßnahmen zu:
  5. Errichtung einer zweiten Schule für Praktisch Bildbare als gebundene Ganztagsschule (frühestens) ab Schuljahr 2008/09
  6. Aufhebung der Hermann-Herzog-Schule (Schule für Sehbehinderte) ab Schuljahr 2008/09 (frühester Termin; Realisierung parallel zur Errichtung einer Schule für Sehbehinderte in Frankfurt am Main durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen) Dagegen findet die ebenfalls beantragte generelle Erweiterung der beiden öffentlichen Schulen für Erziehungshilfe (Hermann-Luppe-Schule, Euckenschule) um die Förderschulform Schule für Kranke zurzeit nicht die Zustimmung des HKM (vgl. oben zu 3.) Es wird jedoch der Weg eines Nachweises in konkreten Einzelfällen aufgezeigt. Dadurch könnte das Ziel, für eine Schülerschaft mit zunehmendem "Auffälligkeitsspektrum“ und starken seelischen Beeinträchtigungen kleinere Lerngruppen bilden zu können, zumindest teilweise erreicht werden. Bewertung des Genehmigungserlasses Die städtischen Gremien haben mit dem SEP-S für den Planungszeitraum bis 2010 eine Gesamtkonzeption als Rahmen für die Weiterentwicklung des sehr ausdifferenzierten Gesamtsystems sonderpädagogischer Förderung in Frankfurt am Main beschlossen, wobei vorrangig die Integrationskraft der allgemeinen Schulen gestärkt werden soll. Der Genehmigungserlass des HKM akzeptiert bzw. unterstützt diese Grundorientierung mit Ausnahme der Planungen für einen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts. Ausbau von präventiven und ambulanten Angeboten sonderpädagogischer Förderung Der Genehmigungserlass erkennt ausdrücklich eines der wesentlichen Ziele der Gesamtkonzeption des SEP-S an, durch planerische und koordinierende Maßnahmen sowie durch den Ausbau von präventiven und ambulanten Unterstützungssystemen für die Regelschulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen zu begrenzen. Da es sich nicht um schulorganisatorische Maßnahmen im Sinne des § 146 Hessisches Schulgesetz handelt, ist eine förmliche Genehmigung nicht erforderlich. Die Zuweisung zusätzlicher Lehrkraft-Stellen durch das HKM und kleinere Umschichtungen im sonderpädagogischen Stellenbestand in Verantwortung des Staatlichen Schulamtes ermöglichten bereits zum Schuljahr 2006/07 die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, die im SEP-S vorgesehen sind: - Einrichtung von zwei weiteren sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren an Lernhilfeschulen (Wallschule, Sachsenhausen und Karl-Oppermann-Schule, Unterliederbach) - Einrichtung von neuen Kleinklassen für Erziehungshilfe (je 1/2 Stelle) an 5 Grundschulen nach z.T. jahrelanger erfolgloser Antragstellung (Berthold-Otto-Schule, Griesheim; Bonifatiusschule, Bockenheim; Uhlandschule, Ostend; Pestalozzischule, Riederwald; Henri-Dunant-Schule, Sossenheim) - Einrichtung einer
  7. Station der Berthold-Simonsohn-Schule / Zentrum für Erziehungshilfe in der Nordweststadt für Schulen im Frankfurter Norden und Nordwesten - Ausweitung des ambulanten Angebots der Weißfrauenschule (Sprachheilschule) auf alle Grundschulen im Stadtgebiet durch Zuweisung weiterer Stellen / Lehrkräfte. Gemeinsamer Unterricht In seinem Genehmigungserlass vom Oktober 2006 nimmt das HKM nicht ausdrücklich zu dem im SEP-S enthaltenen Ausbaukonzept für den Gemeinsamen Unterricht bis 2010 (Schwerpunkt Grundschulen) Stellung. Das HKM verweist als Begründung für seine Ablehnung der beantragten zwei GU-Klassen pro Jahrgang an der Römerstadtschule lediglich auf das auch im SEP-S benannte Ziel eines regional ausgeglichenen GU-Angebots. Diese Aussage legt den Schluss nahe, dass das HKM an seiner über viele Jahre vertretenen Position festhält, die Zahl der zweckgebunden für den Gemeinsamen Unterricht zugewiesenen Planstellen nicht zu erhöhen. Dies bedeutet, dass derzeit für das Staatliche Schulamt und die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger lediglich die Option besteht, die im Ausbaukonzept vorgeschlagenen neuen Standorte durch eine Umverteilung vorhandener Stellen (innerhalb des Grundschulbereichs oder von den weiterführenden Schulen zu den Grundschulen) zu realisieren. Förderschulen Die beiden zentralen schulorganisatorischen Maßnahmen (Errichtung einer
  8. Schule für Praktisch Bildbare als gebundene Ganztagsschule, Trägerwechsel und Verlagerung der Hermann-Herzog-Schule) wurden durch das HKM genehmigt. Damit besteht Klarheit bezüglich der
  9. PB-Schule und das Neubauvorhaben kann weiter vorbereitet und haushaltsmäßig beordnet werden. Auch für die zukünftige Entwicklung der schulischen Versorgung sehbehinderter Kinder in Hessen und in diesem Rahmen der Hermann-Herzog-Schule gibt es nun Planungssicherheit (genehmigte Schulentwicklungspläne des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main, Vereinbarung zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem LWV Hessen). Der Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen bzw. Lerngruppen im Bereich Erziehungshilfe in der Stadt Frankfurt am Main wird vom Staatlichen Schulamt weiterhin gesehen. Eine neue Lerngruppe für jüngere Schülerinnen und Schüler (1. –
  10. Klasse) kann im Neubau der Hermann-Luppe-Schule kurzfristig umgesetzt werden. Eine bedarfsorientierte Erweiterung der Euckenschule bedarf lediglich der Abstimmung von Schulträger und Staatlichem Schulamt, da sie keine schulorganisatorische Maßnahme darstellt. Zur Frage eines um den Status Schule für Kranke erweiterten Auftrags der beiden öffentlichen Erziehungshilfeschulen stellt das Staatliche Schulamt zurzeit Unterlagen zusammen, um den Bedarf exemplarisch zu begründen. Weitere Maßnahmen Eine Reihe von weiteren Maßnahmen, die in der Gesamtkonzeption des SEP-S vorgesehen sind, können unabhängig von der förmlichen Schulentwicklungsplanung vorbereitet und umgesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für den Ausbau von ganztägigen Angeboten an Förderschulen. So wurden die Viktor-Frankl-Schule (Schule für Körperbehinderte; ab Schuljahr 2005/2006) als Ganztagsschule in gebundener Form, die Bürgermeister-Grimm-Schule (Lernhilfeschule; ab Schuljahr 2006/2007) als Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung durch das HKM anerkannt und in das Landesprogramm aufgenommen. Bei der weiteren Konkretisierung und Umsetzung der im SEP-S enthaltenen Maßnahmen wird die bereits bei der Erarbeitung des SEP-S bewährte enge Kooperation von Staatlichem Schulamt und Stadtschulamt fortgeführt. Die Zusammenarbeit wurde inzwischen in Form einer regelmäßig tagenden "Koordinierungsgruppe Sonderpädagogische Förderung“ institutionalisiert, die auch der Erörterung und Abstimmung aktueller Themen und Entwicklungen dient. b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Sonderschulen (Anfrage A 1) Hinweis: Die in der Überschrift gebrauchte Bezeichnung "INDEX Sonderschulen“ entspricht nicht mehr der Begrifflichkeit des Hessischen Schulgesetzes in der ab dem 01.08.2005 geltenden Fassung. Bildungseinrichtungen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf sind Allgemeine Schulen (Klassen mit Gemeinsamem Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen) und INDEX Förderschulen (§ 49 Abs. 2 Hess. Schulgesetz). Zu 1 und 2) Das Hessische Kultusministerium (HKM) hatte bereits im Mai 2006 in einem Schreiben an das Bildungsdezernat mitgeteilt, dass eine erhöhte Stellenzuweisung für das Schuljahr 2006/2007 nicht erfolgen kann, um die im SEP-S vorgesehenen zwei zusätzlichen Standorte für Gemeinsamen Unterricht (Stufenplan) einzurichten. Insofern waren Vorbereitungen für eine Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts – sofern sie in die Zuständigkeit des Schulträgers fallen (räumliche und sächliche Voraussetzungen) - nicht zu treffen. Inzwischen liegt der Genehmigungserlass des HKM zum SEP-S vor. Wie oben erläutert, stimmt das HKM mit Verweis auf die Häufung von Schulen mit Gemeinsamem Unterricht im Nordwesten Frankfurts der Festlegung einer Zweizügigkeit des GU an der Römerstadtschule nicht zu und stellt auch keine zusätzlichen Stellen für den Ausbau des GU in Aussicht. Damit gibt es zurzeit nur die Option, vorhandene personelle Ressourcen regional ausgeglichener zu verteilen. Zu 3) Im Schuljahr 2006/2007 wurde an der Römerstadtschule eine
  11. Klasse mit Gemeinsamem Unterricht gebildet und 4 Schülerinnen / Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen. Nach Angaben des Staatlichen Schulamtes lagen zunächst weitere Elternwünsche auf Aufnahme in eine GU-Klasse an der Römerstadtschule vor, die jedoch nach Durchführung des Überprüfungsverfahrens und Beratung an andere Schulen (z.T. Regelschulen, z.T. Förderschulen) verwiesen wurden. Zu 4) Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt zum einen nach dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, zum anderen nach der Wohnortnähe der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, wenn mehrere Schulen im Stadtgebiet ein geeignetes Angebot vorhalten (vor allem Regelschulen mit Gemeinsamem Unterricht und Lernhilfeschulen). Es besteht keine Platzkontingentierung. In Frankfurt am Main werden im INDEX Gemeinsamen Unterricht im Schuljahr 2006/2007 insgesamt 350 Schülerinnen und Schüler unterrichtet (330 in öffentlichen Schulen, 20 in einer Grundschule in freier Trägerschaft), davon 164 an Grundschulen und 186 an weiterführenden Schulen unterrichtet und gefördert. Gegenüber dem Schuljahr 2005/06 liegt die Gesamtzahl im GU um 2 höher (348), wobei einer Zunahme im Grundschulalter um 10 Kinder ein Rückgang im Sekundarbereich um 8 gegenüber steht. Im Schuljahr 2006/2007 werden in Frankfurt am Main insgesamt 2.659 Schülerinnen und Schüler an INDEX Förderschulen unterrichtet und gefördert, davon 2.328 an Schulen in öffentlicher und 331 an Schulen in freier Trägerschaft. Bereinigt man die Gesamtzahl wie üblich um die Zahlen an den Schulen für Kranke, so ergeben sich 2.283 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen. Gegenüber dem Schuljahr 2005/2006 bedeutet dies eine Zunahme um 67 Schülerinnen und Schüler (ohne Schulen für Kranke um 36) bzw. um 2,5 % (ohne Schulen für Kranke: 1,6 %). Differenziert nach Förderschulformen (öffentliche und freie Trägerschaft) ergibt sich folgende Verteilung der Schülerinnen und Schüler: - 6 Förderschulen für Lernhilfe: 1.091 ( 1.093 im Vorjahr ) - 6 Förderschulen für Erziehungshilfe: 179 ( 172 ) - 1 Sprachheilschule 318 ( 303 ) - 2 Förderschulen für Praktisch-Bildbare: 331 ( 322 ) - 1 Förderschule für Körperbehinderte: 124 ( 126 ) - 1 Förderschule für Sehbehinderte: 77 ( 78 ) - 2 Förderschulen für Kranke: 376 ( 345 ) - 1 Förderschule für Hörgeschädigte (LWV): 163 ( 153 ) Gegenüber dem mehrjährigen Trend eines Anstiegs im Bereich der Lernhilfeschulen war im Schuljahr 2005/2006 erstmals ein Rückgang (minus 31) zu verzeichnen (2004/2005: 1.122), der sich nun stabilisiert hat. Zunahmen sind in den Bereichen Sprachheilschule, Erziehungshilfe und Praktisch Bildbare festzustellen.Nebenvorlage: Antrag vom 28.03.2007, NR 400 Antrag vom 23.02.2007, OF 214/5 Antrag vom 23.02.2007, OF 215/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 24. Juni 2005MM 126Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsvortrag
  2. 16. September 2005OFOF 858/5Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische FörderungOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  3. 30. September 2005OAOA 2098Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126Anregung
  4. 12. Oktober 2005NRNR 2059Schulentwicklungsplan Teil S: Jetzt den Gemeinsamen Unterricht voranbringen!STVV-Antrag · SPD
  5. 17. März 2006BB 153Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsbericht
  6. 7. Juni 2006AA 1Umsetzung des Schulentwicklungsplans für SonderschulenSTVV-Anfrage · SPD
  7. 6. Oktober 2006BB 439Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsbericht
  8. 15. Januar 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 Wochen
    BB 8a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Sonderschulen
    Magistratsbericht
  9. 23. Februar 2007OFOF 214/5Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) hier: Errichtung der Wallschule als GanztagsschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  10. 23. Februar 2007OFOF 215/5Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) hier: Sanierung der WallschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  11. 28. März 2007NRNR 400Umsetzung des Schulentwicklungsplan S steckt festSTVV-Antrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf13 Beratungen
OBR 2
Sitzung 9 · 05.02.2007
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 12 · 05.02.2007
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 11
Sitzung 9 · 12.02.2007
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREPBFF
Ablehnung:
Linke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, REP und BFF gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 9 · 13.02.2007
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 6
Sitzung 9 · 13.02.2007
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 9 · 13.02.2007
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 9 · 15.02.2007
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage B 8 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinke.wasg
Ablehnung:
GrüneBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und LINKE.WASG gegen GRÜNE und BFF (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 10 · 16.02.2007
TO I, TOP 41
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 8 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 9 · 22.02.2007
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 11 · 16.03.2007
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 214/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 215/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 9 · 19.03.2007
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 10 · 23.04.2007
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 400 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 400 wird für erledigt erklärt. c) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 400 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. d) Der erste Satz der Ziffer 5. der Vorlage NR 400 wird wie folgt ergänzt: "und hierfür die personellen Voraussetzungen zu schaffen". e) Die zweite Satz der Ziffer 5. der Vorlage NR 400 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke.wasg
Sonstige:
FAG (NR 400 = Annahme)BFF (B 8 = Kenntnis, NR 400 = Enthaltung)NPD (B 8 = Kenntnis, NR 400 = Enthaltung)REP (B 8 = Kenntnis, NR 400 = Ablehnung)ÖkoLinX/E.L. (B 8 = Zurückweisung, NR 400 = Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Annahme) zu b) bis d) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP zu e) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (NR 400 = Annahme) BFF und NPD (B 8 = Kenntnis, NR 400 = Enthaltung) REP (B 8 = Kenntnis, NR 400 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (B 8 = Zurückweisung, NR 400 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 03.05.2007
TO II, TOP 50
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 8 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 400 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 400 wird für erledigt erklärt. c) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 400 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. d) Der erste Satz der Ziffer 5. der Vorlage NR 400 wird wie folgt ergänzt: "und hierfür die personellen Voraussetzungen zu schaffen". e) Die zweite Satz der Ziffer 5. der Vorlage NR 400 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFFREPNPD
Ablehnung:
SPDLinke.wasgÖkoLinX/E.L.
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD und LINKE.WASG (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu c) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und ÖkoLinX/E.L. gegen REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu d) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu e) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung)

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