Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)
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Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 153
Betreff:
Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10451
- NR 2059 SPD, OA 2098 OBR 5 -
Zu III. 5. (NR 2059)
Zu a)
Für das kommende Schuljahr 2006/2007 werden etwa im Mai die Daten für Schülerinnen und Schüler mit neu anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegen. In Abstimmung zwischen Staatlichem Schulamt und Stadtschulamt ist vorgesehen, bei Bedarf Grundschulen im Frankfurter Süden anzusprechen und ggf. ein wohnungsnahes GU-Angebot zu schaffen. Dies wäre allerdings derzeit nur durch eine Umverteilung vorhandener Stellen möglich. Erst im Fall einer positiven Entscheidung der Hessischen Kultusministeriums über das GU-Ausbaukonzept des Schulentwicklungsplans Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) könnten zusätzliche GU-Klassen ohne Änderung im Bestand gebildet werden.
Zu b)
Die Riedhofschule verfügte nicht über ein durchgängiges Angebot Gemeinsamen Unterrichts. Es wurden lediglich 1 – 2 Klassen eingerichtet, zuletzt im Schuljahr 2003/2004 nur noch eine 4. Klasse.
Als das Staatliche Schulamt die Lehrerzuweisung für Klassen mit Gemeinsamem Unterricht mit Wirkung ab dem Schuljahr 2004/05 reduzierte, erklärte die Riedhofschule, dass sie keine neue
- Klasse mehr einrichten wolle. Zu
- c)Der SEP-S sieht für den Planungszeitraum bis 2010 zunächst im wesentlichen einen Ausbau des GU-Angebots im Grundschulbereich vor. Ziel ist eine Erweiterung der Kapazitäten und eine bessere regionale Verteilung. Damit soll vor allem eine Fortführung der wohnortnahen Integration im Kindergartenbereich ermöglicht werden. Wenn das Ausbaukonzept für den Grundschulbereich durch das Hessische Kultusministerium genehmigt und die erforderlichen zusätzlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Bei der Fortschreibung des SEP-S wäre dann ein Konzept für die "Anschlussperspektive“ in den weiterführenden Schulen zu entwickeln. Lediglich für den Frankfurter Westen wurde bereits in dem im Dezember 2005 beschlossenen SEP-S ein zusätzlicher Standort im Sekundarbereich ausgewiesen, der die 4 bestehenden Standorte ergänzen soll. Zu
- d)Die im Entwurf des SEP-S in Abstimmung von Staatlichem Schulamt und Stadtschulamt vorgeschlagene flächendeckende Ausweitung des ambulanten Angebots der Weißfrauenschule sowie die im Gegenzug vorgesehene Auflösung der Sprachheilklasse an der Ernst-Reuter-Schule II war seit längerem in der Diskussion und wurde als bekannt vorausgesetzt. Bei der Erarbeitung des SEP-S wurden mehrere Veranstaltungen mit den Schulleitungen aller Förderschulen sowie aller Regelschulen mit Gemeinsamem Unterricht durchgeführt, an denen die Ernst-Reuter-Schule II vertreten war. In diesem Rahmen wurden die Zielsetzungen wie die Maßnahmevorschläge vorgestellt und erörtert, zuletzt im September
- Die Zuordnung wie die Umverteilung von Lehrkraft-Stellen für eine Sprachheilklasse bzw. eine in einer Regelschule angesiedelte Sprachheilambulanz sind keine schulorganisatorischen Maßnahmen im Sinne des § 146 des Hessischen Schulgesetzes. Insofern war eine förmliche Anhörung der Schulkonferenz in dieser Frage nicht erforderlich. Aus heutiger Sicht wäre es sicher besser gewesen, die betroffene Schule noch einmal in einem gesonderten Schreiben über die vorgeschlagene Maßnahme zu informieren. Zu e) Die schriftliche Stellungnahme des Stadtelternbeirats Frankfurt am Main vom 29.09.2005 wurde den Mitgliedern des Schulausschusses in der
- Sitzung am
- November 2005 in Kopie übergeben. Der Stadtschülerrat hat keine Stellungnahme zum SEP-S abgegeben. Zu VI. (OA 2098) Zu Ziffer 1 und 3 siehe oben zu
- a)und
- b)Zu Ziffer 2 Das Staatliche Schulamt hatte folgende Grundschulen im Frankfurter Süden angesprochen: Willemerschule Textorschule Martin-Buber-Schule Gruneliusschule Frauenhofschule
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005MM 126Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsvortrag
- 16. September 2005OFOF 858/5Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische FörderungOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 30. September 2005OAOA 2098Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil SSonderpädagogische Förderung (SEP-S) Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126Anregung
- 12. Oktober 2005NRNR 2059Schulentwicklungsplan Teil S: Jetzt den Gemeinsamen Unterricht voranbringen!STVV-Antrag · SPD
- 17. März 2006Sie sind hierBB 153Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsbericht
- 6. Oktober 2006BB 439Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsbericht
- 15. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 8a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für SonderschulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen GRÜNE, BFF und REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) NPD (= Zurückweisung)