Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)
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Bericht des Magistrats vom 06.10.2006, B 439
Betreff:
Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 404
- NR 2059 SPD, OA 2098 OBR 5, B 153/06 -
Zwischenbericht:
Ergänzend zum Zwischenbericht B 153 vom 17.03.2006 berichtet der Magistrat wie folgt:
Standort für den Gemeinsamen Unterricht im Süden Frankfurts
Nach Aussage des Staatlichen Schulamtes wurden zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 stadtweit 32 Kinder (davon 3 aus Stadtteilen südlich des Mains) mit festgestelltem Sonderpädagogischen Förderbedarf in die Jahrgangsstufe 1 in den Gemeinsamen Unterricht an den bestehenden Grundschulstandorten aufgenommen.
Das Staatliche Schulamt ist mit einigen Grundschulen im Frankfurter Süden im Gespräch, um perspektivisch einen Standort für Gemeinsamen Unterricht einzurichten und damit eine bessere regionale Verteilung des GU-Angebots zu erreichen. Eine Realisierung zu Beginn des neuen Schuljahres war wegen einer Reihe offener Fragen nicht möglich.
Staatliches Schulamt und Stadtschulamt gehen davon aus, dass Gemeinsamer Unterricht nur dann erfolgreich eingeführt werden kann, wenn dies die Zustimmung der Schulgemeinde findet und von ihr getragen wird.
Im übrigen wäre der Aufbau von Gemeinsamem Unterricht an einem neuen Standort derzeit nur durch eine Umverteilung vorhandener Stellen möglich.
Genehmigung des SEP-S durch das Hessische Kultusministerium
Auf Anfrage des Bildungsdezernats hat das Hessische Kultusministerium im Mai 2006 mitgeteilt, dass eine erhöhte Stellenzuweisung für 2 zusätzliche Standorte mit Gemeinsamem Unterricht bereits ab Schuljahr 2006/07 - wie im SEP-S (Stufenplan) vorgesehen - nicht erfolgen kann. Dieses Schreiben stellt jedoch keine abschließende Entscheidung über das im SEP-S enthaltene Ausbaukonzept für den Gemeinsamen Unterricht bis 2010 (Schwerpunkt Grundschulen) dar.
Der Magistrat geht davon aus, dass der förmliche Genehmigungserlass des Hessischen Kultusministeriums zum SEP-S in den nächsten Wochen eingehen wird. Der Magistrat wird den Erlass auswerten und zeitnah berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005MM 126Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsvortrag
- 16. September 2005OFOF 858/5Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische FörderungOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 30. September 2005OAOA 2098Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil SSonderpädagogische Förderung (SEP-S) Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126Anregung
- 12. Oktober 2005NRNR 2059Schulentwicklungsplan Teil S: Jetzt den Gemeinsamen Unterricht voranbringen!STVV-Antrag · SPD
- 17. März 2006BB 153Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsbericht
- 6. Oktober 2006Sie sind hierBB 439Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsbericht
- 15. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 8a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für SonderschulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und LINKE.WASG gegen GRÜNE und BFF (= Kenntnis) bei Enthaltung REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Kenntnis)