Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Sonderschulen
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Anfrage vom 07.06.2006, A 1
Betreff:
Umsetzung des Schulentwicklungsplans für Sonderschulen
Vorgang:
Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.08.2006
Im Schulentwicklungsplan S, der im Dezember des letzten Jahres beschlossen wurde, hat sich die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich für einen stadtweiten Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts ausgesprochen und speziell für die Römerstadtschule eine Wiedereinführung der Zweizügigkeit für den GU beschlossen. Laut jüngsten Presseberichten lehnt die Hessische Landesregierung diese weiterhin ab und ignoriert somit aufs Neue sowohl die Beschlusslage des Stadtparlaments als auch den Willen der Eltern und Schulgemeinden vor Ort. Ein finanzielles Problem scheint angesichts der millionenschweren Einrichtung von Hochbegabteninternaten nicht vorzuliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Mit welcher Begründung lehnt das Kultusministerium die Wiedereinführung des zweizügigen Gemeinsamen Unterrichts an der Römerstadtschule ab?
- Wie ist die ebenfalls beschlossene Ausweitung des GU auf das restliche Stadtgebiet bisher vorangekommen und wie viele Lehrerstellen stellt das Land zu diesem Zweck zur Verfügung?
- Wieviele Anmeldungen für den GU liegen der Römerstadtschule bis dato für das kommende Schuljahr vor?
- Wieviele Kinder mit Behinderung muss der Schulträger im kommenden Schuljahr beschulen und wie viele Plätze stehen diesen, aufgeschlüsselt nach Schulform, gegenüber?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
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- 15. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 8a) Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) b) Umsetzung des Schulentwicklungsplans für SonderschulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.