Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-Haltestellen
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Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 809
Betreff: Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-Haltestellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.08.2008, § 4424 - NR 972 FAG - Ein blindengerechter Umbau von Haltestellen und Stationen der VGF erfolgt im Rahmen des Ausbauprogramms zur Barrierefreiheit. Als neues Element wird dabei zukünftig auch eine akustische Ansage des Textes der Digitalanzeige installiert. Entgegen den Pilotprojekten in Kalbach und Nieder-Eschbach wird die akustische Ansage künftig jedoch in der Wartehalle angeordnet. Somit kann auch der von den Behindertenverbänden geforderte Wetterschutz angeboten werden. Die Durchsage wird von einem Drucktaster, welcher in der Rückwand der Wartehalle integriert wird, aktiviert. Zu diesem Taster führt ein taktiler Streifen. Als Pilotprojekte werden zurzeit die Oberurseler Stationen "Portstraße" und "Glöcknerwiese" nach diesem Muster umgebaut. Zu
- Für das Jahr 2009 ist der Barrierefreie Umbau der Stadtbahnstationen "Weißkirchen Ost", "Bommersheim", "Riedwiese/Mertonviertel", "Bonames Mitte", "Fischstein" und "Ober-Eschbach" und für Ende 2009 / Anfang 2010 der Umbau der Stationen "Lahnstraße", "Oberursel Bahnhof" und "Rosengärtchen" vorgesehen. Des Weiteren sollen 2009 die Straßenbahnhaltestellen "Ostbahnhof/Sonnemannstraße", "Birminghamstraße", "Jägerallee", "Linnegraben" und "Waldschulstraße" sowie Ende 2009 / Anfang 2010 die Haltstellen "Daimlerstraße", "Dieselstraße", "Hugo-Junkers-Straße", "Bürostadt Niederrad", "Neu-Isenburg-Stadt- grenze", "Zobelstraße" und "Ferdinand-Dirichs-Weg" barrierefrei umgebaut werden. Die Realisierung aller Projekte ist jedoch stets abhängig von der Bewilligung von Zuschussmitteln. Daher kann auch für die, über die oben genannten Umbaumaßnahmen hinaus, noch barrierefrei herzustellenden 16 Stadtbahnstationen und 72 Straßenbahnhaltestellen noch kein fester Umbautermin genannt werden. Eine taktile Wegeführung über die Stationen und Haltestellen hinaus in den angrenzenden Gehwegbereich im öffentlichen Raum kann zurzeit nicht umgesetzt werden. Hierfür ist noch das Ergebnis des zurzeit laufenden Abstimmungsprozesses mit den städtischen Ämtern hinsichtlich der Ausgestaltung abzuwarten. Ferner kann eine taktile Führung zu den Umsteigehaltestellen im angrenzenden Bereich von Stationen und Haltestellen nicht generell parallel zu einem Umbau der Bahnsteige ausgeführt werden, da solche Umgestaltungen im Allgemeinen im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen des Amtes für Straßenbau und Erschließung umgesetzt werden. Diese Straßenbaumaßnahmen können unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht immer mit den Haltestellenumbauten harmonisiert werden. Die Veröffentlichung eines Programms zum blindengerechten Umbau der ÖPNV-Haltestellen ist bedingt durch die zuvor geschilderten, nicht oder nur bedingt steuerbaren Einflussgrößen nicht möglich. Zu
- Die akustischen Ansagen an den Stationen Kalbach und Nieder-Eschbach werden nach der Auswertung der Erfahrungen mit den Pilotprojekten in Oberursel entsprechend der neuen Normalie umgerüstet. Der Drucktaster und der Lautsprecher werden dort voraussichtlich über eine taktile Führung in die Wartehalle zu erreichen sein.Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2009, OA 786 Antrag vom 16.01.2009, OF 710/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2008NRNR 972Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-HaltestellenSTVV-Antrag · FAG
- 28. November 2008Sie sind hierBB 809Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-HaltestellenMagistratsbericht
- 16. Januar 2009OAOA 786Behindertengerechter Ausbau von ÖPNV-Haltestellen Bericht des Magistrat vom 28.11.2008, B 809Anregung
- 16. Januar 2009OFOF 710/5Behindertengerechter Ausbau von ÖPNV-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. April 2009Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 567Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-HaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und NPD (B 809 = Kenntnis, OA 786 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 809 = Zurückweisung, OA 786 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)