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Kreisverkehrsplatz Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten - Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Umbau des Knotenpunktbereiches Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz vor. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen sowie eine barrierefreie Querung zu ermöglichen. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2024 beginnen und hat einen Gesamtinvestitionsbedarf von 706.265 €.

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Daimlerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Umbau des Knotenpunktbereiches Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz mit einer durch Bordsteine eingefassten, gepflasterten Kreisverkehrsinnenfläche wird gemäß dem beigefügten Lageplan zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 706.265 € werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass

a) die Finanzierung der Baumaßnahme aus Mitteln der Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.010087 - "KVP Ben-Gurion-Ring / Am Martinszehnten" in Höhe von 470 T€ erfolgt,

b) die Deckung des darüber hinaus gehenden Mittelbedarfs aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007260 "Haltestelle Daimlerstraße", mit 147.858 € und wegen der Bedeutung für den Radverkehr 44.255 € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", bereitgestellt werden,

c) für die Planung rd. 44 T€ (Stand 31.03.2023) aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001265 (Planungsmittel Straßen- und Radwegebau), bereits verausgabt wurden; eine entsprechende Zuordnung zur Baumaßnahme erfolgt,

d) die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den aktuellen Restbuchwert hat, da keine Grund- sondern nur eine Deckenerneuerung der Fahrbahnflächen erfolgt,

e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 33 T€ sichergestellt ist.

Begründung

A - Zielsetzung

Der Magistrat wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1696, beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung (M 128 vom 19.06.2017) eine Baureifplanung für den Bau eines Kreisverkehrs im derzeitigen, vorfahrtgeregelten Einmündungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten an der Autobahnbrücke zu erstellen. Durch den Umbau in einen Kreisverkehr sollen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr und eine insgesamt geschwindigkeitsdämpfende Wirkung des Straßenabschnitts erreicht werden.

B - Alternativen

Keine, da die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung auf der Grundlage der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 1696 vom 31.08.2017 zum M 128 vom 19.06.2017) erstellt wurde und dementsprechend umgesetzt werden soll.

C - Lösung

Der Knotenpunktbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten wird zu einem Mini-Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 22 m, einer 5 m breiten Kreisfahrbahn und einer für den Schwerverkehr überfahrbaren und durch Bordsteine eingefassten, erhöhten Kreisverkehrsinnenfläche mit 12 m Durchmesser umgebaut.

Der Kreisverkehrsplatz gewährleistet mit v. g. Geometrie eine verkehrssichere und flüssige Abwicklung der Verkehrsströme und bietet allen Verkehrsteilnehmer:innen eine bessere Übersichtlichkeit. In allen Knotenpunktarmen erfolgen die Fußgängerquerungen bevorrechtigt über Zebrastreifen mit Fahrbahnteilern in anforderungsgerechter Breite.

Die Radverkehrsführung erfolgt innerhalb des Kreisverkehrsplatzes im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn, sowie auf Schutzstreifenteilstücken in den Knotenpunktarmen+ Am Martinszehnten und Ben-Gurion-Ring.

Bei der Planung wurde die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen Umfang berücksichtigt.

Mit der Baumaßnahme soll im Sommer 2024 begonnen werden.

D - Kosten

Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.

  1. Investitionsbedarf

(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)

Investitionsbedarf | | 706.265 €

Kostenübersicht

1.Baukostenbrutto
1.1Straßenbau435.000,00 €
1.2Beleuchtung107.500, €
Summe Baukosten542.500,00 €
2.Baunebenkosten
2.1Planung, Bauleitung, Straßenbau90.165,00 €
2.2Bodengutachten Planung und Bau22.000,00 €
2.3SIGE-Koordinator3.600,00 €
2.4Beweissicherung8.000,00 €
2.5Anwohnerinformationsmanagement21.600,00 €
2.6Erschütterungsmessungen6.000,00 €
2.7Entwurfsvermessung5.200,00 €
2.8Bauvermessung und Vermarkung5.000,00 €
2.9TV-Kamerabefahrung SK-Leitung2.200,00 €
Summe Baunebenkosten163.765,00 €
Gesamtkosten706.265,00 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Seit 2018 (für Planung verausgabt)44.151,78 €
2023 (Bauvorbereitung)50.000,00 €
2024 (bauliche Ausführung)612.113,22 €

3. Folgeinvestitionen

- keine - | 0,00 €

4. Jahresfolgekosten

a) Persönliche Ausgaben

-Keine-

b) Sachkosten

  1. Bauunterhaltungskosten
- Straßenbau2.120 m21,30 €/m2 *)2.756,00 €
- Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)0,00 €

*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein

Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich.

2. Abschreibung

- StraßenbauBND*) 30 Jr.1/30 von 598.765 €19.958,83 €
- BeleuchtungBND*) 20 Jr.1/20 von 107.500 €5.375,00 €

*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

c) Kapitalkosten

Kalkulatorische Verzinsung | (1,45% von 706.265 €) / 2 | 5.120,42 €

* ) Zinssatz für den Haushalt 2023 gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022

Gesamtsumme Jahresfolgekosten33.210,25 €
Gerundet33.000,00 €
5. Jahreserträge
Auflösung von Sonderposten0,00 €
* gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter
Summe Leistungen Dritter (brutto)0,00 €
7. Sonstiges
Summe Sonstiges (brutto)0,00 €
8. Stellenplanmäßige Auswirkungen
- keine -0,00 €

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 4
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 25 · 01.12.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 22 · 04.12.2023
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei

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