Kreisverkehrsplatz Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten - Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Umbau des Knotenpunktbereiches Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz vor. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen sowie eine barrierefreie Querung zu ermöglichen. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2024 beginnen und hat einen Gesamtinvestitionsbedarf von 706.265 €.
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Neues zu Daimlerstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Umbau des Knotenpunktbereiches Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz mit einer durch Bordsteine eingefassten, gepflasterten Kreisverkehrsinnenfläche wird gemäß dem beigefügten Lageplan zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 706.265 € werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Finanzierung der Baumaßnahme aus Mitteln der Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.010087 - "KVP Ben-Gurion-Ring / Am Martinszehnten" in Höhe von 470 T€ erfolgt,
b) die Deckung des darüber hinaus gehenden Mittelbedarfs aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007260 "Haltestelle Daimlerstraße", mit 147.858 € und wegen der Bedeutung für den Radverkehr 44.255 € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", bereitgestellt werden,
c) für die Planung rd. 44 T€ (Stand 31.03.2023) aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001265 (Planungsmittel Straßen- und Radwegebau), bereits verausgabt wurden; eine entsprechende Zuordnung zur Baumaßnahme erfolgt,
d) die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den aktuellen Restbuchwert hat, da keine Grund- sondern nur eine Deckenerneuerung der Fahrbahnflächen erfolgt,
e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 33 T€ sichergestellt ist.
Begründung
A - Zielsetzung
Der Magistrat wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1696, beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung (M 128 vom 19.06.2017) eine Baureifplanung für den Bau eines Kreisverkehrs im derzeitigen, vorfahrtgeregelten Einmündungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten an der Autobahnbrücke zu erstellen. Durch den Umbau in einen Kreisverkehr sollen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr und eine insgesamt geschwindigkeitsdämpfende Wirkung des Straßenabschnitts erreicht werden.
B - Alternativen
Keine, da die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung auf der Grundlage der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 1696 vom 31.08.2017 zum M 128 vom 19.06.2017) erstellt wurde und dementsprechend umgesetzt werden soll.
C - Lösung
Der Knotenpunktbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten wird zu einem Mini-Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 22 m, einer 5 m breiten Kreisfahrbahn und einer für den Schwerverkehr überfahrbaren und durch Bordsteine eingefassten, erhöhten Kreisverkehrsinnenfläche mit 12 m Durchmesser umgebaut.
Der Kreisverkehrsplatz gewährleistet mit v. g. Geometrie eine verkehrssichere und flüssige Abwicklung der Verkehrsströme und bietet allen Verkehrsteilnehmer:innen eine bessere Übersichtlichkeit. In allen Knotenpunktarmen erfolgen die Fußgängerquerungen bevorrechtigt über Zebrastreifen mit Fahrbahnteilern in anforderungsgerechter Breite.
Die Radverkehrsführung erfolgt innerhalb des Kreisverkehrsplatzes im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn, sowie auf Schutzstreifenteilstücken in den Knotenpunktarmen+ Am Martinszehnten und Ben-Gurion-Ring.
Bei der Planung wurde die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Mit der Baumaßnahme soll im Sommer 2024 begonnen werden.
D - Kosten
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.
- Investitionsbedarf
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf | | 706.265 €
Kostenübersicht
| 1. | Baukosten | brutto | |
| 1.1 | Straßenbau | 435.000,00 € | |
| 1.2 | Beleuchtung | 107.500, € | |
| Summe Baukosten | 542.500,00 € |
| 2. | Baunebenkosten | ||
| 2.1 | Planung, Bauleitung, Straßenbau | 90.165,00 € | |
| 2.2 | Bodengutachten Planung und Bau | 22.000,00 € | |
| 2.3 | SIGE-Koordinator | 3.600,00 € | |
| 2.4 | Beweissicherung | 8.000,00 € | |
| 2.5 | Anwohnerinformationsmanagement | 21.600,00 € | |
| 2.6 | Erschütterungsmessungen | 6.000,00 € | |
| 2.7 | Entwurfsvermessung | 5.200,00 € | |
| 2.8 | Bauvermessung und Vermarkung | 5.000,00 € | |
| 2.9 | TV-Kamerabefahrung SK-Leitung | 2.200,00 € | |
| Summe Baunebenkosten | 163.765,00 € | ||
| Gesamtkosten | 706.265,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
| Seit 2018 (für Planung verausgabt) | 44.151,78 € | |
| 2023 (Bauvorbereitung) | 50.000,00 € | |
| 2024 (bauliche Ausführung) | 612.113,22 € |
3. Folgeinvestitionen
- keine - | 0,00 €
4. Jahresfolgekosten
a) Persönliche Ausgaben
-Keine-
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
| - Straßenbau | 2.120 m2 | 1,30 €/m2 *) | 2.756,00 € |
| - Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die | |||
| Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) | 0,00 € |
*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein
Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich.
2. Abschreibung
| - Straßenbau | BND*) 30 Jr. | 1/30 von 598.765 € | 19.958,83 € |
| - Beleuchtung | BND*) 20 Jr. | 1/20 von 107.500 € | 5.375,00 € |
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung | (1,45% von 706.265 €) / 2 | 5.120,42 €
* ) Zinssatz für den Haushalt 2023 gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022
| Gesamtsumme Jahresfolgekosten | 33.210,25 € | |
| Gerundet | 33.000,00 € |
| 5. Jahreserträge | |
| Auflösung von Sonderposten | 0,00 € |
| * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer |
| 6. Leistungen Dritter | |
| Summe Leistungen Dritter (brutto) | 0,00 € |
| 7. Sonstiges | |
| Summe Sonstiges (brutto) | 0,00 € |
| 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen | |
| - keine - | 0,00 € |
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei