Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-Haltestellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 567
Betreff:
Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-Haltestellen
Absolute Prioritäten hinsichtlich des barrierefreien Umbaus von Haltestellen können, wie in dem Bericht B 809 vom 28.11.2008 zur NR 972 vom 28.08.2008 geschildert, nur in dem dort dargelegten schmalen Zeithorizont bis Anfang 2010 angegeben werden.
Unwägbarkeiten im Planungs- und Bewilligungsprozess führen dazu, dass Prioritäten nur relativ existieren und somit keine zeitlich fixierten Listen bereitgestellt werden können. Diese Unwägbarkeiten beziehen sich zum einen auf politische Beschlüsse zur Umsetzung bestimmter Projekte. Oftmals wird ein Haltestellenumbau im Rahmen einer größeren Gesamtbaumaßnahme durchgeführt und ist hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung von der übergeordneten Maßnahme abhängig. Zum anderen existiert keine Sicherheit bezüglich der Finanzierung der barrierefreien Umbaumaßnahmen, wenn diese mit Fördergeldern des Landes Hessen bezuschusst werden sollen. Hierbei gibt der Zuwendungsgeber anhand seines jeweiligen Etats den zeitlichen Rahmen vor, so dass Maßnahmen zwar für ein bestimmtes Jahr zur Bezuschussung eingereicht werden, jedoch bei einer Aufschiebung der Förderung nicht im beantragten Zeitraum zur Ausführung kommen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2008BB 809Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-HaltestellenMagistratsbericht
- 16. Januar 2009OAOA 786Behindertengerechter Ausbau von ÖPNV-Haltestellen Bericht des Magistrat vom 28.11.2008, B 809Anregung
- 16. Januar 2009OFOF 710/5Behindertengerechter Ausbau von ÖPNV-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 567Blindengerechtes Ausbauprogramm der ÖPNV-HaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab