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- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder

Vorlagentyp: B
99 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren21 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Babenhäuser Landstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Neues zu Babenhäuser Landstraße per E-Mail

Bericht

Die städtischen Sportanlagen Hahnstraße (Niederrad), Goldstein, Rebstock, Babenhäuser Landstraße (Sachsenhausen), Dornbusch, Nieder-Eschbach und Bockenheim, das Stadion am Brentanobad sowie den Sportpark Preungesheim sind mit Defibrillatoren ausgestattet und das städtische Personal ist in der Bedienung unterwiesen.

Auch die städtischen Großsporthallen (Eissporthallen, Süwag Energie Arena und Sportzentrum Kalbach) sind mit Defibrillatoren ausgestattet, die jedoch aktuell nur den Mitarbeitenden zugänglich sind. Hier wird für 2024 eine Lösung angestrebt, diese öffentlich zugänglich zu machen.

Hinsichtlich der angeregten Ausstattung auch von vereinsbetriebenen Sportanlagen weisen wir auf die Branddirektion hin, wonach durch die Anschaffung und öffentliche Zurverfügungstellung der Geräte Folgekosten und Pflichten entstehen, wie die regelmäßige Sichtprüfung, den regelmäßigen Austausch der Batterien und Elektroden sowie die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach Anwendung des Gerätes. Zudem ist die Unterweisung von Ersthelfenden aus dem Kreis der Übungsleiter:innen oder Hausmeister:innen von Vorteil.

Gerne steht das Sportamt den betreuenden Vereinen bei der Anschaffung von Defibrillatoren und den damit verbundenen, hier skizzierten Folgepflichten beratend zur Seite.

Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH befürwortet grundsätzlich das Aufstellen bzw. Anbringen von automatisierten, externen Defibrillatoren (AED) an geeigneten zentralen Orten.

In diesem Zusammenhang müssen selbstverständlich mehrere Punkte geklärt werden, wie z.B. Wartung, Betreuung, etc. der AED sowie weiterreichende Pflichten aus rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zudem stellt das nasse Milieu, insbesondere in den Beckenbereichen von Schwimmbädern, ggfls. ein erhöhtes Risiko für Ersthelfer dar, bei der Nutzung eines AED einen gefährlichen elektrischen Schlag zu erleiden.

Ebenfalls darf nicht vernachlässigt werden, dass ein schnell erfolgter Notruf sowie die umgehende Einleitung von Reanimationsmaßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) durch die Ersthelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die zur Lebensrettung entscheidenden beiden und elementaren Kriterien sind. Ein AED kann lediglich als sekundäres, zusätzliches Hilfsmittel gesehen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. März 2023NRNR 630Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstattenSTVV-Antrag · CDU
  2. 14. August 2023BB 315Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstattenMagistratsbericht
  3. 6. September 2023OFOF 585/3Defibrillatoren für städtische SportanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 19. Oktober 2023OMOM 4691Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderDirektanregung
  5. 23. Februar 2024Sie sind hier
    BB 79- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
    Magistratsbericht
  6. 20. März 2024OFOF 682/3Kostenübernahme Defibrillatoren für VereinsgeländeOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 6. Juni 2024OAOA 466Kostenübernahme Defibrillatoren für VereinsgeländeAnregung
  8. 22. Juli 2024BB 285- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
  9. 11. Oktober 2024STST 1764Kostenübernahme Defibrillatoren für VereinsgeländeStellungnahme
  10. 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 99 WochenBB 73- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 14
Sitzung 28 · 11.03.2024
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 27 · 12.03.2024
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 28 · 14.03.2024
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 14.03.2024
TO I, TOP 40
Beraten
a) Die Vorlage B 79 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 27 · 14.03.2024
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 29 · 15.04.2024
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 79 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 18.04.2024
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

OBR 15
Sitzung 29 · 19.04.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPÖkoLinX-ARLBFFDie Partei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO I, TOP 13
Beraten
1. a) Die Vorlage B 79 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 26 · 25.04.2024
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 30 · 06.06.2024
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Anregung OA 466 2024 1. Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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