Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren auszustatten, um die Sicherheit der Sportler:innen zu erhöhen. Die Anschaffung der Geräte wird durch das Sportamt organisiert, nachdem die Vereine ihre Bedarfe gemeldet haben. Dies soll die Notfallversorgung in den Sportanlagen verbessern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBericht
Zwischenbericht: Die städtisch betreuten Sportanlagen und Großsporthallen sind bereits mit AEDs ausgestattet.
Für die vereinsbetreuten Sportanlagen, die noch nicht über eigene AEDs verfügen, übernimmt das Sportamt die Anschaffung der Geräte. Aktuell werden die betreuenden Sportvereine angeschrieben und die Bedarfe abgefragt.
Dabei ist zu beachten, dass die Installation von AEDs nach der Medizinprodukt-Betreiberverordnung die Bestellung von Gerätebeauftragten durch die Vereine voraussetzt, welche eine Unterweisung durch den Hersteller bzw. Lieferanten der AEDs erhalten und für die regelmäßige Kontrolle des Defibrillators auf Funktionsfähigkeit, die Beauftragung der Mängelbeseitigung, die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach einem Einsatz des Gerätes, die Führung des Medizinproduktebuches und ggf. die Unterweisung von Ersthelfer:innen am Gerät verantwortlich sind. Darüber werden die Vereine durch Anschreiben informiert.
Sobald die Bedarfe geklärt und das Einhalten der Betreiberpflichten durch die Vereine bestätigt sind, erfolgt die Bestellung, Auslieferung und Organisation der Erstunterweisungen durch das Sportamt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2023NRNR 630Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstattenSTVV-Antrag · CDU
- 14. August 2023BB 315Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstattenMagistratsbericht
- 6. September 2023OFOF 585/3Defibrillatoren für städtische SportanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023OMOM 4691Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderDirektanregung
- 23. Februar 2024BB 79- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
- 22. Juli 2024Sie sind hierBB 285- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 99 WochenBB 73- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)