Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, die Initiative zur Ausstattung städtischer Sportanlagen mit Defibrillatoren auf alle Sportanlagen und Schwimmbäder auszuweiten. Dies ist wichtig, um die Sicherheit bei Sportevents zu erhöhen und Leben zu retten. Die Unterstützung der Vereine bei der Finanzierung ist ebenfalls notwendig, da diese oft gemeinnützig sind und zusätzliche Kosten nicht direkt an ihre Mitglieder weitergeben können.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat 3 begrüßt die Initiative des Magistrates, die städtischen Sportanlagen mit Defibrillatoren auszustatten.
Der Magistrat wird gebeten, die Initi ative auf alle Sportanlagen und Schwimmbäder auszuweiten und die Vereine finanziell bei der Ausstattung mit Defibrillatoren zu unterstützen.
Begründung
Die Bedeutung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum ist unbestritten. Sie können Leben retten und sollten deshalb möglichst zahlreich installiert werden, auch oder gerade in Bereichen, wo Sport ausgeübt wird und häufig viele Menschen bei Sportevents zusammenkommen. Die Vereine sind in der Regel gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Sie können zusätzliche Kosten wie die gestiegenen Energiekosten nicht unmittelbar über Beitragserhöhungen an ihre Mitglieder weitergeben. Auch Sonderausgaben wie z. B. für Defibrillatoren (Kostenrahmen pro Stück je nach Modell 2.000 bis 3.000 Euro) gehören dazu. Spendenaktionen, so wie sie aktuell die SG Bornheim initiiert hat, um einen Defibrillator anzuschaffen, sollten Projekte in der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen. Sicherlich wird die Stadt im Rahmen einer Sammelbestellung einen günstigeren Anschaffungspreis erzielen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2023BB 315Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstattenMagistratsbericht
- 6. September 2023OFOF 585/3Defibrillatoren für städtische SportanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4691Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderDirektanregung
- 23. Februar 2024BB 79- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
- 22. Juli 2024BB 285- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 78 WochenBB 73- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.