Kostenübernahme Defibrillatoren für Vereinsgelände
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Kostenübernahme für die Anschaffung von Defibrillatoren (AEDs) für vereinsbetreute Sportanlagen, die noch nicht über eigene Geräte verfügen. Dies soll die Sicherheit der Sportler:innen erhöhen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Installation von AEDs gewährleisten.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die städtisch betreuten Sportanlagen und Großsporthallen sind bereits mit AEDs ausgestattet.
Für die vereinsbetreuten Sportanlagen, die noch nicht über eigene AEDs verfügen, übernimmt das Sportamt die Anschaffung der Geräte. Aktuell werden die betreuenden Sportvereine angeschrieben und die Bedarfe abgefragt.
Dabei ist zu beachten, dass die Installation von AEDs nach der Medizinprodukt-Betreiberverordnung die Bestellung von Gerätebeauftragten durch die Vereine voraussetzt, welche eine Unterweisung durch den Hersteller bzw. Lieferanten der AEDs erhalten und für die regelmäßige Kontrolle des Defibrillators auf Funktionsfähigkeit, die Beauftragung der Mängelbeseitigung, die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach einem Einsatz des Gerätes, die Führung des Medizinproduktebuches und ggf. die Unterweisung von
Ersthelfer:innen am Gerät verantwortlich sind. Darüber werden die Vereine durch Anschreiben informiert.
Sobald die Bedarfe geklärt und das Einhalten der Betreiberpflichten durch die Vereine bestätigt sind, erfolgt die Bestellung, Auslieferung und Organisation der Erstunterweisungen durch das Sportamt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2024BB 79- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und SchwimmbäderMagistratsbericht
- 20. März 2024OFOF 682/3Kostenübernahme Defibrillatoren für VereinsgeländeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2024OAOA 466Kostenübernahme Defibrillatoren für VereinsgeländeAnregung
- 11. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1764Kostenübernahme Defibrillatoren für VereinsgeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab