Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen
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Bericht des Magistrats vom 15.07.2002, B 740
Betreff:
Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2002, § 2423 - NR 490 SPD -
Gegen die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2002, § 2423, bestehen aus der Sicht des Magistrats grundsätzlich keine Einwendungen.
Im Vordergrund der Beschlussfassung steht die analoge Anwendung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung (BGleiG) bei der Umwandlung eines Unternehmens aus kommunaler Verwaltung (städtischer Eigenbetrieb) in die Rechtsform eines Unternehmens des privaten Rechts. Der Beschluss zielt darauf ab, diese bundesrechtliche Vorschrift inhaltsgleich in den Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen.
Hierzu ist anzumerken, dass der Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main für die Kämmereiverwaltung gilt. Unter seinen Geltungsbereich fallen alle städtischen Ämter. Die Eigenbetriebe und die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst bilden gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 HGlG eigenständige Dienststellen. Für sie gelten betriebsbezogene Frauenförderpläne, die in eigener Zuständigkeit aufgestellt wurden.
Der oben genannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist eindeutig auf die Umwandlung städtischer Eigenbetriebe in Unternehmen des privaten Rechts ausgerichtet. Seine Umsetzung erfordert demnach die Anpassung der für die Eigenbetriebe geltenden Frauenförderpläne. Die hierzu erforderlichen Schritte sind von den Eigenbetrieben unter Beachtung der Beteiligungsrechte der jeweils zuständigen Frauenbeauftragten in die Wege zu leiten. Der Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main (Kämmereiverwaltung) wird dagegen von dem Inhalt des Beschlusses nicht tangiert und bedarf somit keiner Anpassung.
Dessen ungeachtet wird der Magistrat im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten auf die von den Eigenbetrieben in eigener Zuständigkeit durchzuführende Umsetzung dieses Beschlusses hinwirken.
Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2002, NR 750
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2002NRNR 490Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenSTVV-Antrag · SPD
- 15. Juli 2002Sie sind hierBB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 11. September 2002NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
- 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 9. Februar 2007BB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 20. April 2009BB 229Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 8. April 2011BB 183Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 587 WochenBB 190a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) BFF (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und GRÜNE (= Annahme) (Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 750 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme) REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Zurückweisung, NR 750 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kennntis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 750 = Annahme) E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen GRÜNE und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)