Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen

Vorlagentyp: B
587 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.07.2002, B 740

Betreff:

Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2002, § 2423 - NR 490 SPD -

Gegen die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2002, § 2423, bestehen aus der Sicht des Magistrats grundsätzlich keine Einwendungen.

Im Vordergrund der Beschlussfassung steht die analoge Anwendung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung (BGleiG) bei der Umwandlung eines Unternehmens aus kommunaler Verwaltung (städtischer Eigenbetrieb) in die Rechtsform eines Unternehmens des privaten Rechts. Der Beschluss zielt darauf ab, diese bundesrechtliche Vorschrift inhaltsgleich in den Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen.

Hierzu ist anzumerken, dass der Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main für die Kämmereiverwaltung gilt. Unter seinen Geltungsbereich fallen alle städtischen Ämter. Die Eigenbetriebe und die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst bilden gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 HGlG eigenständige Dienststellen. Für sie gelten betriebsbezogene Frauenförderpläne, die in eigener Zuständigkeit aufgestellt wurden.

Der oben genannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist eindeutig auf die Umwandlung städtischer Eigenbetriebe in Unternehmen des privaten Rechts ausgerichtet. Seine Umsetzung erfordert demnach die Anpassung der für die Eigenbetriebe geltenden Frauenförderpläne. Die hierzu erforderlichen Schritte sind von den Eigenbetrieben unter Beachtung der Beteiligungsrechte der jeweils zuständigen Frauenbeauftragten in die Wege zu leiten. Der Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main (Kämmereiverwaltung) wird dagegen von dem Inhalt des Beschlusses nicht tangiert und bedarf somit keiner Anpassung.

Dessen ungeachtet wird der Magistrat im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten auf die von den Eigenbetrieben in eigener Zuständigkeit durchzuführende Umsetzung dieses Beschlusses hinwirken.

Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2002, NR 750

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2002NRNR 490Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenSTVV-Antrag · SPD
  2. 15. Juli 2002Sie sind hier
    BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen
    Magistratsbericht
  3. 11. September 2002NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
  4. 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  5. 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  6. 9. Februar 2007BB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  7. 20. April 2009BB 229Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  8. 8. April 2011BB 183Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  9. 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 587 WochenBB 190a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Frauenausschusses
Sitzung 13 · 26.08.2002
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 14 · 23.09.2002
TO I, TOP 15
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 14 · 23.09.2002
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 26.09.2002
TO II, TOP 56
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 15 · 04.11.2002
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 750 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung)BFF (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) BFF (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Enthaltung)

Frauenausschusses
Sitzung 15 · 04.11.2002
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 07.11.2002
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Vorlage B 740 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Die Vorlage NR 750 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Gauderer, Reifschneider-Groß, Prof. Dr. Birkenfeld und Sylvia Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) Einstimmige Annahme

Frauenausschusses
Sitzung 16 · 09.12.2002
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 750 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
FAG (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)E.l (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung)PDS (B 740 = Zurückweisung, NR 750 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und GRÜNE (= Annahme) (Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 750 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme) REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Zurückweisung, NR 750 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 10.12.2002
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 750 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (B 740 = Kennntis, NR 750 = Ablehnung)PDS (B 740 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 750 = Annahme)E.l (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kennntis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 750 = Annahme) E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 19.12.2002
TO II, TOP 64
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 750 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREPÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
GrünePDS
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGPDSÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
CDUFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen GRÜNE und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen