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Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der…

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Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319

Vorlagentyp: B
262 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.08.2003, B 675

Betreff:

Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.07.2003, § 5691 (M 79)

- NR 490 SPD, NR 750 GRÜNE und SPD, B 740/02 -

In allen Fällen der Neugründung einer Gesellschaft bzw. der Überführung von städtischen (Teil)Betrieben in bestehende Gesellschaften des Privatrechts wird unter Wahrung des Beteiligungsrechts der Frauenbeauftragten und Personalräte folgender Passus im Gesellschaftsvertrag verankert: "Die Ziele des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes werden beachtet. Der Frankfurter Frauenförderplan wird entsprechend der Gegebenheiten der Gesellschaft angewendet“. Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die sinngemäße Anwendung in den Personalüberleitungsverträgen festzulegen. Dies kann durch die Benennung in einem eigenen Paragrafen oder als Aufzählung in der Anlage des Vertrages erfolgen. Bei städtischen Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt am Main unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, wird auf eine sinngemäße Umsetzung des oben angeführten Passus hingewirkt.

Die regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in den neu gegründeten oder bestehenden Gesellschaften ist analog des Frauenförderplans der Stadt Frankfurt am Main sowie der Vorschriften des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes im 2-Jahres-Rhythmus vorgesehen. Demnach folgt der nächste Bericht nach Ablauf des 30.06.2004 unter Berücksichtigung einer angemessenen Auswertungsphase.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2002NRNR 490Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenSTVV-Antrag · SPD
  2. 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  3. 11. September 2002NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
  4. 25. August 2003Sie sind hier
    BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319
    Magistratsbericht
  5. 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  6. 9. Februar 2007Antwort des Magistrats · nach 262 WochenBB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 24 · 13.10.2003
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 675 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Frauenausschusses
Sitzung 24 · 13.10.2003
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 675 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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