Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der…
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Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319
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Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B 130
Betreff:
Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4319
- NR 750 GRÜNE und SPD, B 675/03 -
Im Rahmen des 2-Jahres-Rhythmus berichtet der Magistrat über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden Mehrheitsgesellschaften.
Im Berichtszeitraum wurde die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (100%ige Tochter der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH) gegründet und im Rahmen der letzten Änderung des Geschäftsvertrages ein entsprechender Passus aufgenommen und beschlossen (M-Vortrag 41 vom 20.2.2004, § 7062 vom 25.3.2004).
Ebenso wurde bei der Messe GmbH im Rahmen der letzten Änderung des Gesellschaftsvertrages ein entsprechender Passus aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 11. September 2002NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
- 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 14. Februar 2005Sie sind hierBB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 9. Februar 2007BB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 20. April 2009Antwort des Magistrats · nach 353 WochenBB 229Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)