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Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der…

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Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319

Vorlagentyp: B
353 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B 130

Betreff:

Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4319

- NR 750 GRÜNE und SPD, B 675/03 -

Im Rahmen des 2-Jahres-Rhythmus berichtet der Magistrat über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden Mehrheitsgesellschaften.

Im Berichtszeitraum wurde die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (100%ige Tochter der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH) gegründet und im Rahmen der letzten Änderung des Geschäftsvertrages ein entsprechender Passus aufgenommen und beschlossen (M-Vortrag 41 vom 20.2.2004, § 7062 vom 25.3.2004).

Ebenso wurde bei der Messe GmbH im Rahmen der letzten Änderung des Gesellschaftsvertrages ein entsprechender Passus aufgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  2. 11. September 2002NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
  3. 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  4. 14. Februar 2005Sie sind hier
    BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319
    Magistratsbericht
  5. 9. Februar 2007BB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  6. 20. April 2009Antwort des Magistrats · nach 353 WochenBB 229Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 39 · 14.03.2005
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 38 · 14.03.2005
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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