Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und Umgründungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei Aus- oder Umgründung einer städtischen Einrichtung in Rechtsform des privaten Rechts soll die Frauenförderung analog dem Frauenförderplan der Stadt Frankfurt weiterhin verbindlich fortgesetzt werden. Daher verpflichtet die Stadt ihre privatrechtlich neu- oder umgegründeten Gesellschaften zur Anwendung des Frauenförderplans und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und ordnet sie per Gesellschaftsvertrag dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu. Mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH verfügt die Stadt über ein Vorbild, wie der städtische Frauenförderplan in einer GmbH analog angewendet wird.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2002, NR 750
Betreff: Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und Umgründungen
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Anwendung des städtischen Frauenförderplans
- sowohl bei der Überführung städtischer Betriebe in die Rechtsform eines Unternehmens des privaten Rechts,
- als auch bei Neugründung eines Unternehmens in Rechtsform des Privatrechts zur Übertragung städtischer Aufgaben auf dieses neue Unternehmen -
in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den Fortgang der Gleichstellung von Männern und Frauen in den neu gegründeten und in den bestehenden städtischen Betrieben in der Rechtsform des privaten Rechts zu berichten;
- die Gleichstellung von Männern und Frauen bei Privatisierung städtischer Einrichtungen im Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main mit folgendem Wortlaut zu verankern:
"Bei der Gründung eines Unternehmens in Rechtsform des Privatrechts durch die Stadt Frankfurt soll die Anwendung des Hessischen Gleichstellungsgesetzes (HGlG) und des Frankfurter Frauenförderplans im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Gehören der Stadt alle Anteile oder die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, werden die Vertreterinnen und Vertreter aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in dem Unternehmen die Ziele des HGlG und des Frankfurter Frauenförderplans beachtet werden."
Begründung:
Bei Aus- oder Umgründung einer städtischen Einrichtung in Rechtsform des privaten Rechts soll die Frauenförderung analog dem Frauenförderplan der Stadt Frankfurt weiterhin verbindlich fortgesetzt werden.
Daher verpflichtet die Stadt ihre privatrechtlich neu- oder umgegründeten Gesellschaften zur Anwendung des Frauenförderplans und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und ordnet sie per Gesellschaftsvertrag dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu.
Mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH verfügt die Stadt über ein Vorbild, wie der städtische Frauenförderplan in einer GmbH analog angewendet wird.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.07.2002, B 740
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 11. September 2002Sie sind hierNRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
- 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 9. Februar 2007Antwort des Magistrats · nach 239 WochenBB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) BFF (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und GRÜNE (= Annahme) (Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 750 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme) REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Zurückweisung, NR 750 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kennntis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 750 = Annahme) E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen GRÜNE und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)