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Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und Umgründungen

Vorlagentyp: NRGRÜNESPD
239 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen

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Begründung

Bei Aus- oder Umgründung einer städtischen Einrichtung in Rechtsform des privaten Rechts soll die Frauenförderung analog dem Frauenförderplan der Stadt Frankfurt weiterhin verbindlich fortgesetzt werden. Daher verpflichtet die Stadt ihre privatrechtlich neu- oder umgegründeten Gesellschaften zur Anwendung des Frauenförderplans und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und ordnet sie per Gesellschaftsvertrag dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu. Mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH verfügt die Stadt über ein Vorbild, wie der städtische Frauenförderplan in einer GmbH analog angewendet wird.

Inhalt

Antrag vom 11.09.2002, NR 750

Betreff: Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und Umgründungen

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Anwendung des städtischen Frauenförderplans

- sowohl bei der Überführung städtischer Betriebe in die Rechtsform eines Unternehmens des privaten Rechts,

- als auch bei Neugründung eines Unternehmens in Rechtsform des Privatrechts zur Übertragung städtischer Aufgaben auf dieses neue Unternehmen -

in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den Fortgang der Gleichstellung von Männern und Frauen in den neu gegründeten und in den bestehenden städtischen Betrieben in der Rechtsform des privaten Rechts zu berichten;

  1. die Gleichstellung von Männern und Frauen bei Privatisierung städtischer Einrichtungen im Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main mit folgendem Wortlaut zu verankern:

"Bei der Gründung eines Unternehmens in Rechtsform des Privatrechts durch die Stadt Frankfurt soll die Anwendung des Hessischen Gleichstellungsgesetzes (HGlG) und des Frankfurter Frauenförderplans im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Gehören der Stadt alle Anteile oder die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, werden die Vertreterinnen und Vertreter aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in dem Unternehmen die Ziele des HGlG und des Frankfurter Frauenförderplans beachtet werden."

Begründung:

Bei Aus- oder Umgründung einer städtischen Einrichtung in Rechtsform des privaten Rechts soll die Frauenförderung analog dem Frauenförderplan der Stadt Frankfurt weiterhin verbindlich fortgesetzt werden.

Daher verpflichtet die Stadt ihre privatrechtlich neu- oder umgegründeten Gesellschaften zur Anwendung des Frauenförderplans und des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und ordnet sie per Gesellschaftsvertrag dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu.

Mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH verfügt die Stadt über ein Vorbild, wie der städtische Frauenförderplan in einer GmbH analog angewendet wird.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.07.2002, B 740

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  2. 11. September 2002Sie sind hier
    NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und Umgründungen
    STVV-Antrag · GRÜNE, SPD
  3. 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  4. 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  5. 9. Februar 2007Antwort des Magistrats · nach 239 WochenBB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 14 · 23.09.2002
TO I, TOP 15
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 14 · 23.09.2002
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 26.09.2002
TO II, TOP 56
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 15 · 04.11.2002
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 750 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung)BFF (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) BFF (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Enthaltung)

Frauenausschusses
Sitzung 15 · 04.11.2002
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 740 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 750 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 07.11.2002
TO I, TOP 7
Beraten
1. Die Vorlage B 740 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Die Vorlage NR 750 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Gauderer, Reifschneider-Groß, Prof. Dr. Birkenfeld und Sylvia Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) Einstimmige Annahme

Frauenausschusses
Sitzung 16 · 09.12.2002
TO I, TOP 7
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 750 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
FAG (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)E.l (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung)PDS (B 740 = Zurückweisung, NR 750 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und GRÜNE (= Annahme) (Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 750 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme) REP (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Zurückweisung, NR 750 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 10.12.2002
TO I, TOP 68
Angenommen
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 750 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (B 740 = Kennntis, NR 750 = Ablehnung)PDS (B 740 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 750 = Annahme)E.l (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 740 = Kennntis, NR 750 = Ablehnung) PDS (B 740 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 750 = Annahme) E.L. (B 740 = Kenntnis, NR 750 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 19.12.2002
TO II, TOP 64
Angenommen
1. Die Vorlage B 740 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 750 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREPÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
GrünePDS
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGPDSÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
CDUFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen GRÜNE und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)

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