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Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen

Vorlagentyp: B
563 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 80

Betreff:

Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4319

- NR 750 GRÜNE und SPD, B 130/05 -

Im Rahmen des 2-Jahres-Rhythmus berichtet der Magistrat über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden direkten Mehrheitsbeteiligungen.

Ein entsprechender Passus zur Anwendung des städtischen Frauenförderplans ist in den Mustergesellschaftsvertrag, der als Grundlage für Neugründungen und grundlegende Gesellschaftsvertragsneufassungen dient, aufgenommen worden.

Im Berichtszeitraum (2005 bis 2006) wurden die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst gemeinnützige GmbH sowie das Medizinische Versorgungszentrum an den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH als direkte Mehrheitsbeteiligungen gegründet.

Das Medizinische Versorgungszentrum an den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH verfügt kaum über eigenes Personal (6 Mitarbeiter in 2006).

Die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst gemeinnützige GmbH besteht bisher nur als Mantelgesellschaft. Eine entsprechende Berücksichtigung des Passus erfolgt im Rahmen des Betriebsübergangs.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  2. 11. September 2002NRNR 750Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen bei Aus- und UmgründungenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD
  3. 25. August 2003BB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  4. 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
  5. 9. Februar 2007Sie sind hier
    BB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen
    Magistratsbericht
  6. 20. April 2009BB 229Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  7. 8. April 2011BB 183Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
  8. 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 563 WochenBB 190a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 9 · 20.03.2007
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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