Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen
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Bericht des Magistrats vom 20.04.2009, B 229
Betreff:
Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4319
- NR 750 GRÜNE und SPD, l. B 80/07 -
Im Rahmen des 2-Jahres-Rhythmus berichtet der Magistrat über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern in neu gegründeten oder bestehenden direkten Mehrheitsbeteiligungen.
Ein Passus zur Anwendung des städtischen Frauenförderplans ist in den Mustergesellschaftsvertrag, der als Grundlage für Neugründungen und grundlegende Gesellschaftsvertragsneufassungen dient, aufgenommen worden.
Im Berichtszeitraum (2007 – 2008) wurden keine direkten Mehrheitsgesellschaften gegründet.
Der Frauenanteil in den städtischen Gesellschaften beträgt derzeit im Bereich Wirtschaft und Stadtentwicklung 60,42 %, im Bereich Kultur und Freizeit 43,46 %, im Bereich Wohnungsbau 38,87 % und im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung 12,70 %.
Trotz eines steigenden Frauenanteils bei Bewerbungen im Rahmen von Stellenbesetzungen von 34,25 % (Stand 31.12.2006) auf 44,85 % (Stand 31.12.2008), ist der Anteil von Frauen in städtischen Gesellschaften im Berichtszeitraum insgesamt nur gering von 20,04 % (Stand 31.12.2006) auf 20,97 % (Stand 31.12.2008) gestiegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 14. Februar 2005BB 130Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen hier: Berichterstattung gem. Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
- 9. Februar 2007BB 80Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 20. April 2009Sie sind hierBB 229Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 8. April 2011BB 183Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 563 WochenBB 190a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler