Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im Betriebspachtvertrag zwischen der Hafen Frankfurt Management GmbH (HFM) und dem Eigenbetrieb "Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main" wurde der Personaleinsatz geregelt. Danach wird für den Eigenbetrieb kein neues Personal eingestellt. Sämtliche Neueinstellungen erfolgen durch die HFM, für die das Hessische Gleichberechtigungsgesetz nicht bindend ist. Chancen zur besseren Realisierung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen werden vertan. Die Bundesregierung hat für ihren Einflussbereich beschlossen, bei Ausgründungen von bundeseigenen Betrieben und Betriebszweigen die Übernahme von Frauenförderplänen verbindlich festzulegen. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz enthält keine solche Klausel, so dass sich auch keine im Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main wiederfindet. Analog zum Bundesgesetz muss auch bei der Entäußerung von städtischen Betrieben verfahren werden. Antragstellende Fraktion: SPD Antragsteller/innen: Stadtv. Brigitte Enzmann Stadtv. Anna Latsch Stadtv. Dr. Rosa Maria Liguori Pace Stadtv. Dr. Renate Wolter-Brandecker Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.08.2003, B 675 Bericht des Magistrats vom 15.07.2002, B 740 Zuständige Ausschüsse: Frauenausschuss Versandpaket: 06.02.2002 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Frauenausschusses am 18.03.2002, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 490 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dem Antragstext angefügt wird:" und dies in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden." Abstimmung: SPD und GRÜNE (GRÜNE vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) REP und BFF (= Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2002, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 490 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dem Antragstext angefügt wird: "und dies in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden." Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2423, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2002 Aktenzeichen: 51
Inhalt
Antrag vom 30.01.2002, NR 490
Betreff:
Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der Überführung eines städtischen Betriebes in die Rechtsform eines Unternehmens des privaten Rechts wird die Anwendung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes festgeschrieben. Hierzu wird §3, Abs. 2 DGleiG (Bundesgesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen) analog in den Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main mit folgendem Wortlaut aufgenommen: "Bei der Umwandlung eines Unternehmens aus kommunaler Verwaltung in die Rechtsform eines Unternehmens des privaten Rechts soll auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften dieses Frauenförderplans hingewirkt werden".
Begründung:
Im Betriebspachtvertrag zwischen der Hafen Frankfurt Management GmbH (HFM) und dem Eigenbetrieb "Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main" wurde der Personaleinsatz geregelt. Danach wird für den Eigenbetrieb kein neues Personal eingestellt. Sämtliche Neueinstellungen erfolgen durch die HFM, für die das Hessische Gleichberechtigungsgesetz nicht bindend ist. Chancen zur besseren Realisierung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen werden vertan.
Die Bundesregierung hat für ihren Einflussbereich beschlossen, bei Ausgründungen von bundeseigenen Betrieben und Betriebszweigen die Übernahme von Frauenförderplänen verbindlich festzulegen. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz enthält keine solche Klausel, so dass sich auch keine im Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main wiederfindet. Analog zum Bundesgesetz muss auch bei der Entäußerung von städtischen Betrieben verfahren werden.
Antragstellende Fraktion: SPD Antragsteller/innen: Stadtv. Brigitte Enzmann Stadtv. Anna Latsch Stadtv. Dr. Rosa Maria Liguori Pace Stadtv. Dr. Renate Wolter-Brandecker
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2002Sie sind hierNRNR 490Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenSTVV-Antrag · SPD
- 15. Juli 2002BB 740Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei AusgründungenMagistratsbericht
- 25. August 2003Antwort des Magistrats · nach 82 WochenBB 675Anwendung des .Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes. des Bundes bei Ausgründungen; hier: Berichterstattung gemäß Punkt II Ziffer 1 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002, § 4319Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und GRÜNE (GRÜNE vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) REP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und BFF (= Ablehnung)