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Zentrale Schnellladestationen für Elektroautos

Vorlagentyp: B
270 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 67

Betreff: Zentrale Schnellladestationen für Elektroautos Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5314 - OA 566/14 OBR 12 - Die Installation von Schnellladesäulen ist ein wichtiger Bestandteil für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen. Daher begrüßt der Magistrat grundsätzlich die Idee der Installation von Schnellladesäulen in Frankfurt am Main. Allerdings ist die Installation von Schnellladesäulen sehr kostenintensiv. Pro Ladesäule muss daher mit Investitionskosten von einem mittleren fünfstelligen Betrag ausgegangen werden. Dabei handelt es sich um Investitionen, die sich durch eine Installation betriebswirtschaftlich nicht rechnen, weder durch Stromverkauf noch durch "Cross-Selling" an Supermärkten oder Restaurants. Da die Stadt Frankfurt am Main aus haushalterischen Gründen keine eigenen Ladesäulen aufstellt, müssen die Installationen durch Investoren wie Energieversoger, Restaurantbetreiber oder ähnliche Anbieter erfolgen. Das Interesse solcher Investoren ist derzeit in Ermangelung eines Geschäftsmodells sehr gering. Daher führt der Magistrat aktuell Gespräche mit potentiellen Investoren, um mit diesen mögliche Fördermittel auf Bundes- oder EU-Ebene zu evaluieren und auf Basis dieser finanziellen Unterstützung Schnellladesäulen in Frankfurt am Main aufzustellen. Im Fokus bei der Auswahl möglicher Standorte liegen dabei verkehrsreiche Orte wie Autobahnanschlüsse oder Rasthöfe, Flughafen, Messe oder Hauptbahnbahnhof, da hier die höchste Nachfrage erwartet wird. Bei einer wachsenden Nachfrage nach Schnellladung wird dann die Installation von weiteren Schnellladesäulen in den Stadtteilen erfolgen. Aktuell gibt es bereits zwei Schnellladesäulen in Frankfurt am Main, die sich auf privatem Grund befinden, aber öffentlich zugänglich sind (24h/7-Betrieb). Allerdings laden diese "nur" mit 22KW und ausschließlich auf CCS-Standard. Die Aufstellung vom 100KW-Ladesäulen hält der Magistrat aktuell unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht sinnvoll, da derzeit lediglich ein Fahrzeugmodell (Kia Soul) am Markt verfügbar ist, welches die Leistung einer 100KW Ladesäule abrufen kann. Bei einer 100KW-Ladesäule ergeben sich nur leichte zeitliche Vorteile im Vergleich zu 50KW (weniger als 5 Minuten) oder 22KW (weniger als 10 Minuten) bei einer 80-prozentigen Aufladung. Der Magistrat bevorzugt daher aktuell Schnellladesäulen von geringerer Leistung aufgrund des günstigeren Kosten-Leistungs-Verhältnisses.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2014OFOF 388/12Zentrale Schnellladestationen für ElektroautosOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2014OAOA 566Zentrale Schnellladestationen für ElektroautosAnregung
  3. 20. Februar 2015Sie sind hier
    BB 67Zentrale Schnellladestationen für Elektroautos
    Magistratsbericht
  4. 22. Dezember 2017BB 435Mehr Ladestationen für ElektromobilitätMagistratsbericht
  5. 3. August 2019OFOF 472/12Unterstützung und Forcierung der Elektro-Mobilität in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 16. August 2019OMOM 4926Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in FrankfurtDirektanregung
  7. 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 270 WochenSTST 2104Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 39 · 13.03.2015
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 28.04.2015
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 39 · 28.04.2015
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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Ortsbeiratssitzung
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