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Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in Frankfurt

Vorlagentyp: OM
247 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 472/12 vom 03.08.2019

Betreff: Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 5314/14; B 67/15; B 435/17; NR 535/18 Da die bisherigen parlamentarischen Bemühungen zur Verbreitung der Elektromobilität in Frankfurt wenig Erfolg zeigten (§ 5314, B 67, B 435, NR 535), wird der Magistrat erneut beauftragt, in einem zeitnah aufzustellenden Konzept für mehr Elektromobilität und andere emissionsfreie Antriebe diese Maßnahmen zu berücksichtigen:

  1. Auf private Bauträger ist mit finanziellen Anreizen einzuwirken, bei publikumsintensiven Einrichtungen (im Ortsbezirk 12 u. a. die großen Einkaufsmärkte von EDEKA, zweimal REWE und Lidl) Schnellladestationen für E-Fahrzeuge zu errichten. Das Nutzungsszenario lautet "Parken, Einkaufen, Strom tanken". Dabei sind Fördermittel des Bundes und des Landes Hessen einzusetzen.
  2. Das Elektromobilitätsgesetz von 2014 ist zu nutzen, welches Kommunen gestattet, emissionsfreie Fahrzeuge zu begünstigen. Dazu ist das Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Ortsbezirk und Stadtbereich in Parkhäusern und bewirtschafteten Parkzonen (zeitlich befristet) kostenfrei zu gestatten. Die Nachbarkommunen Oberursel und Bad Homburg bieten dies bereits und nutzen dies als Standortvorteil. Beispielschild für Parkraumbevorzugung von Elektroautos in Bad Homburg
  3. Die Inanspruchnahme der Stellplätze an Ladestationen durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ist nicht mehr zu tolerieren, sondern dies durch eindeutige Beschilderungen zu untersagen und die Missachtung des Verbots durch Abschleppen der Fahrzeuge zu sanktionieren (Beispiel Stadt Hamburg - siehe https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/). Begründung: Mit der gemeinsamen Entscheidung der deutschen Autohersteller (März 2019), als alternative Fahrzeugantriebe intensiv die Produktion von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybridantriebe aufzunehmen, ist es erforderlich, dass auch die Stadt Frankfurt ihre bisherige Zurückhaltung bei der öffentlichen Unterstützung dieser Entwicklung aufgibt und für die Verbraucherinnen und Verbraucher anreizorientierte, die Elektromobilität und andere emissionsfreie Antriebe fördernde Maßnahmen ergreift. Dazu gehören Anreize und Begünstigungen im Bereich des Parkens sowie finanzielle Förderungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur. Dies ist unverzichtbar, um den bislang noch kostenintensiveren Erwerb emissionsfreier Antriebe durch Vorteile im Gebrauch zu erleichtern. Ohne verstärkte Umstellung auf privilegierte Fahrzeuge nach § 2 Elektromobilitätsgesetz, gerade auch im privaten Bereich, sind Fahrverbote in der Stadt nicht zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2015BB 67Zentrale Schnellladestationen für ElektroautosMagistratsbericht
  2. 22. Dezember 2017BB 435Mehr Ladestationen für ElektromobilitätMagistratsbericht
  3. 3. August 2019OFOF 472/12Unterstützung und Forcierung der Elektro-Mobilität in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 16. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4926Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in Frankfurt
    Direktanregung
  5. 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 247 WochenSTST 2104Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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