Unterstützung und Forcierung der Elektro-Mobilität in Frankfurt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Elektro-Mobilität in Frankfurt Da die bisherigen parlamentarischen Bemühungen zur Verbreitung der E-Mobilität in Frankfurt wenig Erfolg zeigten (§ 5314/20.11.14, B 67/20.2.15, B 435/22.12.17, Antrag Nr. 535/12.3.18), wird der Magistrat erneut beauftragt, in einem zeitnah aufzustellenden Konzept für mehr Elektromobilität und andere emissionsfreie Antriebe diese Maßnahmen zu berücksichtigen: - Auf private Bauträger mit finanziellen Anreizen einzuwirken, bei publikumsintensiven Einrichtungen (im Ortsbezirk 12 u. a. die großen Einkaufsmärkte von EDEKA, 2 x REWE und LIDL) Schnellladestationen für E-Fahrzeuge zu errichten. Das Nutzungsszenario lautet "Parken, Einkaufen, Strom tanken". Dabei sind Fördermittel des Bundes und des Landes Hessen einzusetzen. - Das Elektromobilitätsgesetz von 2014 zu nutzen, welches Kommunen gestattet, emissionsfreie Fahrzeuge zu begünstigen. Dazu ist das Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Ortsbezirk und Stadtbereich in Parkhäusern und bewirtschafteten Parkzonen (zeitlich befristet) kostenfrei zu gestatten. Die Nachbarkommunen Oberursel und Bad Homburg bieten dies bereits und nutzen dies als Standortvorteil. Beispielschild für Parkraumbevorzugen von Elektroautos in Bad Homburg - Die Inanspruchnahme der Stellplätze an Ladestationen durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nicht mehr zu tolerieren, sondern dies durch eindeutige Beschilderungen zu untersagen und die Missachtung des Verbots durch Abschleppen der Fahrzeuge zu sanktionieren (Beispiel Stadt Hamburg - siehe https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/). Begründung: Mit der gemeinsamen Entscheidung der deutschen Autohersteller (März 2019), als alternative Fahrzeugantriebe intensiv die Produktion von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybridantriebe aufzunehmen, ist es erforderlich, dass auch die Stadt Frankfurt ihre bisherige Zurückhaltung bei der öffentlichen Unterstützung dieser Entwicklung aufgibt und für die Verbraucher*innen anreizorientierte, die Elektromobilität und andere emissionsfreie Antriebe fördernde Maßnahmen ergreift. Dazu gehören Anreize und Begünstigungen im Bereich des Parkens sowie finanzielle Förderungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur. Dies ist unverzichtbar, um den bislang noch kostenintensiveren Erwerb emissionsfreier Antriebe durch Vorteile im Gebrauch zu erleichtern. Ohne verstärkte Umstellung auf schadstofffreie Antriebe gerade auch im privaten Bereich sind Fahrverbote in der Stadt nicht zu verhindern.
Inhalt
Antrag vom 03.08.2019, OF 472/12
Betreff: Unterstützung und Forcierung der Elektro-Mobilität in Frankfurt Da die bisherigen parlamentarischen Bemühungen zur Verbreitung der E-Mobilität in Frankfurt wenig Erfolg zeigten (§ 5314/20.11.14, B 67/20.2.15, B 435/22.12.17, Antrag Nr. 535/12.3.18), wird der Magistrat erneut beauftragt, in einem zeitnah aufzustellenden Konzept für mehr Elektromobilität und andere emissionsfreie Antriebe diese Maßnahmen zu berücksichtigen: - Auf private Bauträger mit finanziellen Anreizen einzuwirken, bei publikumsintensiven Einrichtungen (im Ortsbezirk 12 u. a. die großen Einkaufsmärkte von EDEKA, 2 x REWE und LIDL) Schnellladestationen für E-Fahrzeuge zu errichten. Das Nutzungsszenario lautet "Parken, Einkaufen, Strom tanken". Dabei sind Fördermittel des Bundes und des Landes Hessen einzusetzen. - Das Elektromobilitätsgesetz von 2014 zu nutzen, welches Kommunen gestattet, emissionsfreie Fahrzeuge zu begünstigen. Dazu ist das Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Ortsbezirk und Stadtbereich in Parkhäusern und bewirtschafteten Parkzonen (zeitlich befristet) kostenfrei zu gestatten. Die Nachbarkommunen Oberursel und Bad Homburg bieten dies bereits und nutzen dies als Standortvorteil. Beispielschild für Parkraumbevorzugen von Elektroautos in Bad Homburg - Die Inanspruchnahme der Stellplätze an Ladestationen durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nicht mehr zu tolerieren, sondern dies durch eindeutige Beschilderungen zu untersagen und die Missachtung des Verbots durch Abschleppen der Fahrzeuge zu sanktionieren (Beispiel Stadt Hamburg - siehe https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/).
Begründung: Mit der gemeinsamen Entscheidung der deutschen Autohersteller (März 2019), als alternative Fahrzeugantriebe intensiv die Produktion von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybridantriebe aufzunehmen, ist es erforderlich, dass auch die Stadt Frankfurt ihre bisherige Zurückhaltung bei der öffentlichen Unterstützung dieser Entwicklung aufgibt und für die Verbraucher*innen anreizorientierte, die Elektromobilität und andere emissionsfreie Antriebe fördernde Maßnahmen ergreift. Dazu gehören Anreize und Begünstigungen im Bereich des Parkens sowie finanzielle Förderungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur. Dies ist unverzichtbar, um den bislang noch kostenintensiveren Erwerb emissionsfreier Antriebe durch Vorteile im Gebrauch zu erleichtern. Ohne verstärkte Umstellung auf schadstofffreie Antriebe gerade auch im privaten Bereich sind Fahrverbote in der Stadt nicht zu verhindern.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015BB 67Zentrale Schnellladestationen für ElektroautosMagistratsbericht
- 22. Dezember 2017BB 435Mehr Ladestationen für ElektromobilitätMagistratsbericht
- 3. August 2019Sie sind hierOFOF 472/12Unterstützung und Forcierung der Elektro-Mobilität in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2019OMOM 4926Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in FrankfurtDirektanregung
- 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 247 WochenSTST 2104Unterstützung und Forcierung der Elektromobilität in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme