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Digitale Bildung an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 672

Betreff: Digitale Bildung an Frankfurter Schulen Vorgang: A 735/20 FDP Zu 1: Das Antragsverfahren zur Abwicklung des Digitalpaktes ist komplex und die Antragstellung muss gebündelt über den Schulträger erfolgen. Folgende Punkte sind für eine Antragsstellung je Schule erforderlich: - Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Ausstattung - IT-Ausstattungswünsche gemäß Förderfähigkeit der Förderrichtlinie - Pädagogisch-technisches Einsatzkonzept - Fortbildungsplanung der Lehrerschaft Die pädagogisch-technischen Einsatzkonzepte sowie die Fortbildungsplanung der Lehrerschaft sind durch das Staatliche Schulamt zu prüfen und freizugeben. Anschließend werden die eingereichten Dokumente der einzelnen Schulen durch das Stadtschulamt geprüft und ggf. unvollständige Unterlagen der Schulen nachgefordert. Die unterschiedlichen IT-Ausstattungswünsche müssen in einzelne Förderschwerpunkte gebündelt und anschließende Kostenschätzung je Förderschwerpunkt erstellt werden. Mit diesen Unterlagen erstellt der Schulträger die Anträge, die anschließend vom staatlichen Schulamt geprüft und freigegeben werden. Nach der Freigabe erfolgt die Übermittlung der Anträge pro Förderschwerpunkt inklusive aller Dokumente einer jeden Schule (Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Ausstattung, den IT-Ausstattungswünschen, dem pädagogisch-technischen Einsatzkonzept, der Fortbildungsplanung der Lehrerschaft) sowie der Kostenschätzung an die WI-Bank digital und schriftlich. Die WI-Bank prüft die Anträge, im Einzelfall gibt es Anpassungsbedarfe, danach erfolgt die Veröffentlichung in der Förderliste der WI-Bank und damit die Freigabe des Antrages. Zur besseren Bearbeitung und für einen strukturierten Ablauf des Antragsverfahrens ist erforderlich, dass die Schulen gestaffelt in mehreren Gruppen zusammengefasst und zur Antragsstellung aufgefordert werden. Nur so kann aufgrund der IT-Infrastrukturgröße gewährleistet werden, dass über den Förderzeitraum alle Schulen am Digitalpakt partizipieren können. Die IT-Infrastruktur der Pädagogik aller ca. 170 Schulen in Frankfurt mit ca. 20.000 Endgeräten, ca. 100.000 Benutzern, der zugehörigen Peripherie und Präsentationstechnik ist für eine kurzfristige Umsetzung zu groß. Alle Frankfurter Schulen wurden zur Einreichung der Dokumente aufgefordert. Hintergrund ist, dass seitens des Bundes eine Antragsfrist bis Ende 2021 besteht. Für die ersten 45 Schulen die bereits im Frühsommer abgefragt wurden sind die Geräte bereits bestellt. Förderschwerpunkte sind:

  • WLAN-Ausstattung
  • Mobile Endgeräte
  • Präsentationstechnik
  • Zentrale IT-Infrastrukturausbau
  • Gebäudeverkabelung Die Planungen und Umsetzungen zu den Ausstattungen laufen parallel zum Antragsverfahren des Digitalpakts. Nur so ist gewährleistet, dass das Prozedere des Antragsverfahrens keine Verzögerungen zur Ausstattung nach sich zieht. Die Mittel dafür werden ggfs. im Nachgang über den DigitalPakt abgerechnet. Die Schulen werden vor den anstehenden Ausstattungen informiert und beraten. Zu 2: Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung auf die Medienbildungskonzepte der Schulen gerichtet ist. Die Erstellung dieser Konzepte erfolgt durch die Schulen in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt bzw. dem Hessischen Kultusministerium. Im Zuge des DigitalPakts müssen alle Schule bis Ende 2024 ein Medienbildungskonzept erstellen. Zur Antragstellung des Digitalpaktes ist lediglich ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept der Schulen erforderlich (stark vereinfachte Kurzform). Zu 3: Die deutschlandweit geehrten Schulen mit dem Zertifikat "Digitale Schule" sind jederzeit unter folgender Internetadresse ersichtlich: https://mintzukunftschaffen.de/geehrte-digitale-schule n/ Derzeit läuft das Verfahren für Anträge aus dem Jahr 2020, aus datenschutzgründen werden seitens MINT Zukunft e.V. keine Bewerbungen namentlich genannt. Auf Grund der Corona-Krise gab es vermehrt das Feedback von Schulen an den MINT Zukunft e.V., dass sie die Anträge erst 2021 stellen werden, da derzeit keine Kapazitäten für die Antragstellung verfügbar sind. Einige Frankfurter Schulen haben das Vorgänger-Zertifikat "MINT". Eine Liste aller hessischen Schulen ist hier hinterlegt: https://mintzukunftschaffen.de/hessen/ Folgende Frankfurter Schulen haben dieses Zertifikat derzeit: Adorno Gymnasium
    Brüder-Grimm-Schule Freiherr-vom-Stein-Schule Friedrich-Ebert-Schule Otto-Hahn-Schule Schule am Mainbogen Zu 4: Von derzeit insgesamt 180 Schulstandorten sind 162 bereits mit 1 Gigabit per Glasfaser (LWL, Up- und Download) angebunden. Damit verfügen 90 % der Schulstandorte bereits heute über einen leistungsfähigen Netzzugang. Für eine der noch anzubindenden Schulen erfolgt durch den Ausbau des städtischen Glasfasernetzes eine breitbandige Anbindung im Jahr 2021. Die Tiefbaumaßnahmen befinden sich hier in der Ausschreibung. Die übrigen 17 Schulstandorte (9 %) erhalten eine Breitbandanbindung (1 Gigabit per LWL) über Mietleitungen. Die Beauftragung der Mietleitungen ist im Oktober 2019 erfolgt. Die Umsetzung erfolgt derzeit, die Fertigstellung ist überwiegend für Ende 2020 zu erwarten. Für drei Standorte sind Erschließungsmaßnahmen erforderlich, hier kann es durch bauliche Maßnahmen zu längeren Umsetzungszeiten kommen. Bis Anfang 2021 soll die Breitbandanbindung der Schulen in Frankfurt bei 100% liegen. Zu 5: Bisher erfolgte eine Teilausstattung an den WLAN-Pilotschulen, weiter Schulen werden ab 2021 mit WLAN ausgestattet. Pilotschulen: - Bonifatiusschule - Carl-Schurz-Schule - Carl-von-Weinberg-Schule - Edith-Stein-Schule - Ernst-Reuter-Schule I - Franz-Böhm-Schule - Friedrich-Dessauer-Gymnasium - Georg-August-Zinn-Schule - Gutenbergschule - Gymnasium Riedberg - Kasinoschule - Schillerschule - Valentin-Senger-Schule - Viktor-Frankl-Schule Zu 6: Detaillierte Informationen, welche Schule welche Plattform nutzt, liegen dem Schulträger nicht vor. Über das Land stehen das Schulportal und Moodle zur Verfügung. Siehe dazu Informationen auf dem Bildungsserver des Landes Hessen: https://medien.bildung.hessen.de/lernplattform/index.html Zu 7: Die Schulen können webbasierte Videokonferenzsysteme nutzen. Überwiegend sind hier im Einsatz: o Jitsi o Teams o BigBlueButton Messengerdienste sind offiziell von Seiten des Schulträgers Stadt Frankfurt am Main nicht im Einsatz. Das Stadtschulamt ist als Sachaufwandsträger nicht für die Ausstattung mit Mobiltelefonen/Smartphones zuständig. Zu 8: Der DigitalPakt wurde über den Annex I erweitert, worüber 9.000 mobile Endgeräte beschafft wurden. Diese werden zunächst im Laufe des November 2020 an alle Frankfurter Schulen verteilt. Eine anschließende Umverteilung ist möglich, falls Schulen einen geringeren Bedarf haben und andere eine höheren. Die Ausleihe an die Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Schulen in Eigenverantwortung. Zu 9: Für das pädagogische Netz der Schule gilt: Jede Schule hat aus den Reihen des Lehrerkollegiums eine/n IT-Beauftragte/n benannt. Diese sind Ansprechpartner vor Ort an den Schulen für Lehrkräfte und Schnittstelle zu dem Support. Die Schulen werden unterstützt durch einen vom Stadtschulamt beauftragen Dienstleister und durch Mitarbeitende des Stadtschulamtes (First- und Secondlevel). Für das Schulverwaltungsnetz gilt: First- und Second-Level Support erfolgen über das Stadtschulamt. Der externe Dienstleister übernimmt wenige Teilaufgaben. Der Third-Level IT-Support erfolgt für beide Netze durch Mitarbeitende des Stadtschulamtes, ggf. in Abstimmung mit den Herstellern. Zu 10: Dies obliegt den Schulen in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt. Hierzu kann das Stadtschulamt, als Sachaufwandsträger, keine Aussage treffen. Pädagogische Einsatzkonzepte für digitale Ausstattung im Allgemeinen werden derzeit durch alle Schulen im Zuge der Antragstellung des DigitalPaktes erstellt. Hier wird aber nicht explizit auf Fernunterricht eingegangen. Zu 11: E-Learningplattformen wie das hessische Schulportal liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes. Für Fortbildungen wenden sich die Lehrkräfte an die Hessische Lehrkräfteakademie. Weiterhin ist hier auch das Medienzentrum Frankfurt zusätzlich unterstützend tätig und wurde durch das Stadtschulamt mit dem standardisieren IT-Hardwareportfolio ausgestattet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juli 2020AA 735Digitale Bildung an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · FDP
  2. 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 672Digitale Bildung an Frankfurter Schulen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 12
Sitzung 45 · 15.01.2021
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 44 · 15.01.2021
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 18.01.2021
TO II, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 43 · 19.01.2021
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 46 · 19.01.2021
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

OBR 7
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 44 · 21.01.2021
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO II, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 71
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 46 · 25.01.2021
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 44 · 25.01.2021
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 22.02.2021
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 13
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 672 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Kenntnis)

OBR 1
Sitzung 47 · 24.02.2021
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 672 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

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