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Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung

Vorlagentyp: B
258 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats informiert über die nachhaltige Entwicklung der Gewerbegebiete Fechenheim Nord und Seckbach sowie die Fortschritte im Klimaschutz. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Projekte und Kooperationen weiter zu intensivieren, um die Attraktivität und Nachhaltigkeit der Standorte zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gelastraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Bericht

Mit Beschluss § 6625 der Stadtverordnetenversammlung (17.12.2015) wurde festgelegt, dass die Gewerbegebiete Fechenheim Nord und Seckbach im Sinne der Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den ortsansässigen Unternehmen nachhaltig entwickelt werden sollen. Es erfolgte die Institutionalisierung eines Standortmanagements durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und die eines Klimaschutzmanagements durch das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main in einem gemeinsamen Standortbüro im so genannten Nachhaltigen Gewerbegebiet.

Die Ergebnisse des Pilotprojektes wurden im Rahmen des Ergebnisberichts zum fünfjährigen Bestehen des Nachhaltigen Gewerbegebiets veröffentlicht: https://frankfurter-osten.de/bericht/. Dieser präsentiert die entstandenen und geplanten Projekte sowie Kooperationen mit und zwischen den Unternehmen und Eigentümern am Standort.

Ein Projekt, das bereits seit Projektstart aktiv durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH forciert wird, ist die Herstellung von Planungsrecht für den Bereich Seckbach (Flinsch-, Mergenthaler-, Gwinner-, Fries-, Krupp- und Gelastraße sowie Borsigallee). Um den Standort nachhaltig und langfristig als Industrie- und Gewerbegebiet zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans die Grundvoraussetzung. Durch diesen können Nutzungskonflikte, vor allem durch die Lenkung von zukünftigen Investitionen, reduziert und nicht gewünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Die Wirtschaftsförderung begrüßt ausdrücklich den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens (M 175 2021) für den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße.

2021 erfolgte darüber hinaus der Beschluss des Klimaschutzteilkonzepts für das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach (M 22 2021). Hierdurch können die Anstrengungen durch das Energiereferat für die kommenden fünf Jahre weiter intensiviert werden.

Das Pilotprojekt Nachhaltiges Gewerbegebiet benötigt stets die Freiwilligkeit der Akteure vor Ort und der Verwaltung. Auf die Entscheidungen von Investoren und Bauträgern etc. hat das Standortmanagement keinen rechtlich bindenden Einfluss, kann aber beratend zur Seite stehen. Der Aufbau eines Netzwerks am Standort war hierfür essentiell und mündete u.a. in der Gründung der Standortinitiative FFN e.V. mit derzeit über 50 Mitgliedern. Erst durch die Durchführung einer Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen konnten Nachhaltigkeitsthemen immer wieder bei den Unternehmen platziert und folglich auch Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit angestoßen werden. So kann der Standort gemeinsam mit den Bestandsunternehmen gesichert und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig wurden exklusive Beratungsangebote für den Standort geschaffen: Von Seiten des Energiereferats die Energieeffizienzberatung und der Photovoltaik-Check. 2020 wurde das Erstberatungsangebot im Bereich E-Mobilität durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH für zwölf Unternehmen geschaffen. 2022 wird eine Ausweitung auf die gesamte Stadt Frankfurt erfolgen.

Für die übrigen Frankfurter Industrie- und Gewerbegebiete liegt eine solch umfassende Betreuung mit entsprechender Dokumentation durch ein städtisches Standortmanagement noch nicht vor. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151 2020) sieht vor, dass weitere Standorte für die Etablierung eines Standortmanagements geprüft werden sollen.

Grundsätzlich begrüßt der Magistrat das Bestreben, ein fortlaufendes Monitoring der Entwicklung von Gewerbegebieten aufzunehmen. Als geeignetes Instrument wird auf den jährlich erscheinenden Bericht "Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur; Stärkung von Attraktivität, Image und Bekanntheit der "digitalen Metropole FrankfurtRheinMain" (B 299 2021, B 533 2020) verwiesen. Darin wird auch die Entwicklung der Rechenzentren im Frankfurter Stadtgebiet dokumentiert.

Eine Erweiterung des Berichts mit der Aufnahme von "Kennzahlen und Entwicklungen", wie vom OBR 11 vorgeschlagen, erscheint prinzipiell möglich. Allerdings bedarf es hierzu einer weiteren Konkretisierung durch den OBR 11.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2021OFOF 65/11Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. September 2021OAOA 77Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11)Anregung
  3. 4. Februar 2022Sie sind hier
    BB 61Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11)
    Magistratsbericht
  4. 24. März 2023BB 144Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11)Magistratsbericht
  5. 15. April 2024BB 138Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11)Magistratsbericht
  6. 14. April 2025BB 145Regelmäßiger Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und RechenzentrenMagistratsbericht
  7. 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 258 WochenBB 156Regelmäßiger Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und RechenzentrenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) bei Enthaltung CDU

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 7 · 26.04.2022
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 7 · 28.04.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 61 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 10.05.2022
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 61 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 61 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 28.02.2023
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 61 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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