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Wohin, wenn’s drückt? Endlich eine öffentliche Toilette für die Kettelerallee!

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 53

Betreff: Wohin, wenn's drückt? Endlich eine öffentliche Toilette für die Kettelerallee! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2016, § 188 - OA 11/16 OBR 4, l. B 239/16 - An vielen Stellen im Stadtgebiet wären öffentliche WC-Anlagen über das derzeit vorhandene Angebot hinaus durchaus wünschenswert und die Forderungen danach sind nachvollziehbar. Die grundsätzliche Prüfung der Gegebenheiten am Standort Kettelerallee ergab, dass sich die Fläche der ehemaligen öffentlichen Toilettenanlage gegenüber dem Martin-Weber-Platz bzw. der katholischen Kirche eignen könnte. Der Standort ist zentral gelegen und entspricht den Plandarstellungen der denkmalgeschützten Grünanlage. Eine Realisierung wäre jedoch höchstens mittelfristig darstellbar. Derzeit ist es primäres Ziel, kontinuierlich vorhandene Anlagen zu sanieren und bei Bedarf auch neue zu errichten. Der Magistrat plant über die Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" demnächst die Bedarfssituation für öffentliche Toilettenanlagen zu ermitteln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. April 2016OFOF 4/4Wohin, wenn’s drückt? Endlich eine öffentliche Toilette für die Kettelerallee!Ortsbeiratsantrag · dFfm
  2. 3. Mai 2016OAOA 11Wohin, wenn’s drückt? Endlich eine öffentliche Toilette für die Kettelerallee!Anregung
  3. 9. September 2016BB 239Wohin, wenn’s drückt? Endlich eine öffentliche Toilette für die Kettelerallee!Magistratsbericht
  4. 17. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    BB 53Wohin, wenn’s drückt? Endlich eine öffentliche Toilette für die Kettelerallee!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 53 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Enthaltung GRÜNE

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 24.04.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 53 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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