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Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem,…

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Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehwegen an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.06.2007, B 477

Betreff:

Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehwegen an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1703

- NR 305 FDP -

Die Planung der Deutschen Bahn AG zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße hat der Magistrat zuletzt in der Sitzung des Ortsbeirats 10 am 22.05.2007 u. a. anhand der aus dem bisherigen Verfahren verfügbaren Plandarstellungen ausführlich erläutert. Die DB ProjektBau GmbH hat hierzu mitgeteilt, dass ein CAD-Modell oder eine ähnlich umfangreiche Präsentation nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2007NRNR 305Straßenunterführung BerkersheimSTVV-Antrag · FDP
  2. 29. Juni 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 477Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehwegen an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 14 · 21.08.2007
TO II, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 24.09.2007
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFAGBFF
Ablehnung:
SPDFDP
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen SPD und FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 25.09.2007
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und NPD (= Kenntnis)

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