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Vermögenshaushalt 2013; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.09.2013, B 466

Betreff: Vermögenshaushalt 2013; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 - E 1024/03 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 252/12 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2013/Investitionsprogrammes 2013 - 2016 wird für das Jahr 2013 wie folgt berichtet: Zu Ziffer 1.: Bund und Länder haben sich im Zuge der Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll. Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungs-schlüssels der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich, wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der Kompensations-zahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen 1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio. Euro. Bis zum 31.12.2013 unterliegen die Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeinde-verkehrlichen Zweckbindung, ab dem 01.01.2014 entfällt diese, sodass nur noch die investive Zweckbindung der Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt. Durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15.07.2013 wurde das Entflechtungsgesetz vom 05.09.2006 dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2014 bis 31.12.2019 weiterhin jährlich 1.335,5 Mio. Euro an die Bundesländer unter Beibehaltung des bisherigen Verteilungsschlüssels gezahlt werden. Hessen erhält dadurch weiterhin bis zum 31.12.2019 jährlich 96.473 Mio. Euro. Bestätigt wurde durch das Gesetz vom 15.07.2013 der Wegfall der gemeindeverkehrlichen Zweckbindung dieser Mittel. Das Gesetz schreibt nur noch die investive Zweckbindung vor. Welche Konsequenzen sich aus dem Wegfall der gemeindeverkehrlichen Zweckbindung für die hessischen Kommunen ergeben, ist seitens des Landes Hessen noch nicht bekannt gegeben worden. Zum GVFG-Bundesprogramm liegt dem Deutschen Bundestag mit Drucksache 17/13970 vom 12.06.2013 der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms zur Entscheidung vor. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Mio. Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro fortzuführen und durch Bund und Länder gemeinsam bis Ende 2038 zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum ab dem 01.01.2040 noch angemessen und erforderlich sind. Der Gesetzentwurf wird von der Bundesregierung abgelehnt. Gemäß Auskunft aus dem Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages (DIP) vom 15.08.2013 ist der Status des Gesetzentwurfes "Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten". Mit Beschluss vom 23.02.2006, § 10945, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der Produkthaushalt 2013 trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2013/Investitionsprogramm 2013 - 2016, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des

ÖPNV bei Projektdefinition 5.001110 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-

stadion für die WM 2006 mit veranschlagt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung werden auch hier die Sachkonten 80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes), 36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: - Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau- und Finanzierungsvorlage (einschließlich der Maßnahmen mit Mehrkostenvorlage) - vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt (soweit eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen) Kategorie 4: Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen Kategorie 5: Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von Kostenschätzung und Folgekostenberechnung) Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1) sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus der sich ergibt, welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil.

Außerdem ist hier aber auch die erwartete Förderung des

städtischen Anteils an den durch Kreuzungsvereinbarungen

zu regelnden Maßnahmen veranschlagt.

Die Programmaufnahme hierzu ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen.

Förderbescheide für die Linien 34, 52, 32, 36 und 78 sowie

den 2. Bauabschnitt der sogenannten Akutmaßnahmen

liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderfähigkeit muss geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt.

Der Antrag ruht wegen der Beschlussfassungen mit

§ 1720/2012 zum Etatantrag E 8/2012 sowie mit

§ 3391/2013 zum Vortrag des Magistrats M 96/2013 Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-

gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt.

Der Antrag ruht wegen der Beschlussfassung mit

§ 2951/2013 zum Vortrag des Magistrats M 44/2013. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Umsetzung ist zusammen mit dem unter der Projekt-

definition 5.001116 veranschlagten Projekt "Rebstöcker-

straße (Zweigleisiger Straßenbahnausbau)" vorgesehen. In

dem dort gestellten Förderantrag sind die Kosten für die

Lichtsignalanlagen enthalten.

Dieser Antrag ruht wegen der Beschlussfassungen mit

§ 1720/2012 zum Etatantrag E 8/2012 sowie mit

§ 3391/2013 zum Vortrag des Magistrats M 96/2013 Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Planungsmittel sind nicht förderfähig. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-

gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-

gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Bewilligungsbescheide für den barrierefreien Umbau der

Straßenbahnhaltestellen Börneplatz/Stoltzestraße und

Rohrbachstraße der Straßenbahnlinie 18 liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Diese beruht auf einer

vorsorglichen Anmeldung. Gemäß der Beschlussfassung

mit § 8334/2010 zum Vortrag des Magistrats M 88/2010

werden die Baukosten von der VGF getragen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag wurde gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme als Maßnahme des kommunalen

Straßenbaus ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Veranschlagung ist zum Zweck der Haushalts-

konsolidierung vorgenommen worden und hat keine

Förderrelevanz. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zu den Haltestellen Sigmund-Freud-

Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße,

Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfried-

hof und Deutsche Nationalbibliothek liegen vor. Die Pro-

grammaufnahme für die Haltestellen Neuer Jüdischer

Friedhof und Preungesheim ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Veranschlagung ist zum Zweck der Weiterleitung von

Fördermitteln des Dezernates VIII an die VGF vorgenom-

men worden und hat keine Förderrelvanz Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Bewilligungsbescheide zum Bahnhof Sportfeld und zum

Umbau von Haltestellen der Buslinie 61 liegen vor. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind - abhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Bewilligungsbescheides - nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich bzw. nach § 49a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit fünf Prozentpunkten über dem Basissatz jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen. Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den nicht übertragenen Betrag gekürzt wird. Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2013, OF 698/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 Wochen
    BB 466Vermögenshaushalt 2013; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
    Magistratsbericht
  2. 16. Oktober 2013OFOF 698/9Vorgesehener Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

16 Nahverkehr und ÖPNV

Ausgaben 2025: 311 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 14
Sitzung 25 · 28.10.2013
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 25 · 28.10.2013
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 28.10.2013
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

OBR 6
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 28 · 29.10.2013
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 24 · 29.10.2013
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

OBR 10
Sitzung 26 · 29.10.2013
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 25 · 31.10.2013
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 698/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneFDPFreie Wähler
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

OBR 8
Sitzung 24 · 31.10.2013
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 27 · 01.11.2013
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 25 · 01.11.2013
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 25 · 01.11.2013
TO I, TOP 43
Beraten
Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 26 · 07.11.2013
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 26 · 29.11.2013
TO I, TOP 16
Beraten
a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 25 · 03.12.2013
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 15
Beraten
a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 21.02.2014
TO I, TOP 12
Beraten
a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 28.03.2014
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

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