Finanzhaushalt 2014 Produktbereich: 16 Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
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Bericht des Magistrats vom 30.06.2014, B 217
Betreff: Finanzhaushalt 2014 Produktbereich: 16 Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 - E 1024/03 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 466/13 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2014/Investitionsprogrammes 2014 - 2017 wird für das Jahr 2014 wie folgt berichtet: Zu Ziffer 1.: Bund und Länder haben sich im Zuge der Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll. Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungsschlüssels der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich, wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen 1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio. Euro. Bis zum 31.12.2013 unterliegen die Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeindeverkehrlichen Zweckbindung, ab dem 01.01.2014 entfällt diese, sodass nur noch die investive Zweckbindung der Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt. Durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15.07.2013 wurde das Entflechtungsgesetz vom 05.09.2006 dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2014 bis 31.12.2019 weiterhin jährlich 1.335,5 Mio. Euro an die Bundesländer unter Beibehaltung des bisherigen Verteilungsschlüssels gezahlt werden. Hessen erhält dadurch weiterhin bis zum 31.12.2019 jährlich 96.473 Mio. Euro. Bestätigt wurde durch das Gesetz vom 15.07.2013 der Wegfall der gemeindeverkehrlichen Zweckbindung dieser Mittel. Das Gesetz schreibt nur noch die investive Zweckbindung vor. Welche Konsequenzen sich aus dem Wegfall der gemeindeverkehrlichen Zweckbindung für die hessischen Kommunen ergeben, ist seitens des Landes Hessen noch nicht bekannt gegeben worden. Zum GVFG-Bundesprogramm lag dem Deutschen Bundestag in seiner 17. Legislaturperiode mit Drucksache 17/13970 vom 12.06.2013 der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms zur Entscheidung vor. Dieser Gesetzentwurf sah vor, das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Mio. Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro fortzuführen und durch Bund und Länder gemeinsam bis Ende 2038 zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum ab dem 01.01.2040 noch angemessen und erforderlich sind. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Gemäß aktueller Auskunft aus dem Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages (DIP) vom 02.06.2014 ist der Status des Gesetzentwurfes "Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode". Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist unter Ziffer 1. "Wachstum, Innovation und Wohlstand", 1.3. "In Deutschlands Zukunft investieren: Infrastruktur", "Verkehr", "Gemeindeverkehrsfinanzierung" festgehalten: "Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten." (Seiten 40/41) Eine Initiative zur Gesetzgebung ist derzeit nicht feststellbar. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtages 2014 - 2019 ist unter Punkt J. "Mobilität stärken - Vernetzt denken", II. "Öffentlichen Personen-Nahverkehr sichern", "ÖPNV-Finanzierung" festgehalten: "Politik für eine moderne Infrastruktur braucht Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung und Mittelzuweisung. Deshalb steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Bei der gegenwärtigen Finanzierung des Bundes besteht ein Defizit, welches durch Effizienzgewinne bei den Verbünden allein vermutlich nicht geschlossen werden kann. Die neue Hessische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land will die Zweckbindung hierfür beibehalten. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Entflechtungsmittel (Landesmittel nach dem bisherigen GVFG) für die gesetzlichen Zwecke des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus gebunden werden. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus ein. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die entsprechenden Bundesfördermittel (GVFG-Bundesprogramm) über das Jahr 2019 hinaus beibehalten werden." (Seiten (62/63) Eine Initiative zur Gesetzgebung ist im Landtagsinformationssystem des Landes Hessen derzeit nicht feststellbar. Auch in den aktuellen Parlamentsdokumenten des Bundesrates ist derzeit keine Initiative feststellbar. Mit Beschluss § 10945 vom 23.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der Produkthaushalt 2013 trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2013/Investitionsprogramm 2013 - 2016, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-93 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in Produktgruppe:16.3
Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des
ÖPNV bei Projektdefinition 5.001110 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-
stadion für die WM 2006 mit veranschlagt.
Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden auch hier die Sachkonten 80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes), 80688191-93 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Eine weitere ÖPNV-Maßnahme (Aufzugsnachrüstung und Wegeleitsystem der S-Bahn-Station Taunusanlage) wird im Rahmen der Veranschlagung in Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung
Produktbereich: 13 Stadtplanung bei Projektdefinition 5.001908 Folgemaßnahmen B-Plan 702 Ä (Bankenviertel) abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Aufgrund zeitlicher Verzögerungen beim Baubeginn wurden
die ab dem Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagenden Jah-
resraten für den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallen-
den Kostenanteil im Investitionsprogramm 2014-2017 der
Liste 2 zugeordnet. Dort wurde auch die erwartete Förde-
rung des städtischen Anteils an den durch Kreuzungsver-
einbarungen zu regelnden Maßnahmen dargestellt.
Die Förderung des Streckenausbaus erfolgt direkt an die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG.
Die Programmaufnahme hierzu ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen.
Bewilligungsbescheide für die Linien 34, 52, 32, 36 und 78
sowie den 2. Bauabschnitt der sogenannten Akutmaßnah-
men liegen vor.
Für die jeweiligen 2. Bauabschnitte der Linien 36 und 78
sowie weitere 46 Haltestellen, für die im Jahr 2014 noch
der Baubeginn erfolgen soll, werden derzeit die Förderan-
träge erstellt und eingereicht. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderfähigkeit muss geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die ab dem Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagenden Jah-
resraten im Investitionsprogramm 2014-2017 wurden der
Liste 2 zugeordnet.
Der Förderantrag ist gestellt, ruht aber wegen der Be-
schlussfassungen mit § 1720/2012 zum Etatantrag
E 8/2012 sowie mit § 3391/2013 zum Vortrag des
Magistrats M 96/2013. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-
gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die ab dem Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagenden Jah-
resraten im Investitionsprogramm 2014-2017 wurden der
Liste 2 zugeordnet.
Der Förderantrag ist gestellt, ruht aber wegen der Be-
schlussfassung mit § 2951/2013 zum Vortrag des
Magistrats M 44/2013. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Umsetzung ist zusammen mit dem unter der Projekt-
definition 5.001116 veranschlagten Projekt "Rebstöcker-
straße (Zweigleisiger Straßenbahnausbau)" vorgesehen.
In dem dort gestellten Förderantrag sind die Kosten für die
Lichtsignalanlagen enthalten.
Dieser Antrag ruht wegen der Beschlussfassungen mit
§ 1720/2012 zum Etatantrag E 8/2012 sowie mit
§ 3391/2013 zum Vortrag des Magistrats M 96/2013. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Aufgrund zeitlicher Verzögerungen beim Baubeginn wurden
die ab dem Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagenden Jah-
resraten für den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallen-
den Kostenanteil im Investitionsprogramm 2014-2017 der
Liste 2 zugeordnet.
Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die in Liste 2 dargestellten Kosten bein
halten den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden
verbleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-
gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie erforderli-
chen Mittel wurden im Investitionsprogramm 2014-2017 der
Liste 2 zugeordnet.
Die Kosten für die Machbarkeitsstudie sind nicht förderfä-
hig.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet
den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-
bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-
gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Bewilligungsbescheide für den barrierefreien Umbau der
Straßenbahnhaltestellen Börneplatz/Stoltzestraße, Kon-
stablerwache, Rohrbachstraße und zur Beschleunigung der
Straßenbahnlinie 18 auf der Bestandsstrecke liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Diese beruht auf einer
vorsorglichen Anmeldung. Gemäß der Beschlussfassung
mit § 8334/2010 zum Vortrag des Magistrats M 88/2010
werden die Baukosten von der VGF getragen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet
den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-
bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag wurde gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme als Maßnahme des kommunalen
Straßenbaus ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zu den Haltestellen Sigmund-Freud-
Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße,
Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfried-
hof und Deutsche Nationalbibliothek liegen vor.
Der Förderantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie
U 5 auf der oberirdischen Bestandsstrecke ist eingereicht.
Die Programmaufnahme für die Haltestellen Neuer Jüdi-
scher Friedhof und Preungesheim ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Veranschlagung ist zum Zweck der Weiterleitung von
Fördermitteln des Dezernates VIII an die VGF vorgenom-
men worden und hat keine Förderrelvanz. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zum barrierefreien Umbau der
Straßenbahnhaltestellen Niederrad Bahnhof, Daimlerstra-
ße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße liegen vor.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Bewilligungsbescheide zum Bahnhof Sportfeld und zum
Umbau von Haltestellen der Buslinie 61 liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid zur Aufzugsnachrüstung und
zum Wegeleitsystem der S-Bahn-Station Taunusanlage
liegt vor. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind - abhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Bewilligungsbescheides - nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich bzw. nach § 49a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit fünf Prozentpunkten über dem Basissatz jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen. Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.Nebenvorlage: Antrag vom 09.10.2014, OF 834/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 WochenBB 217Finanzhaushalt 2014 Produktbereich: 16 Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGMagistratsbericht
- 9. Oktober 2014OFOF 834/9Einrichtung barrierefreier Überwege zu den Stadtbahnstationen Dornbusch und Hügelstraße einschließlich plangleicher Fußgänger-Querungsmöglichkeiten in der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
16 Nahverkehr und ÖPNV
Ausgaben 2025: 311 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme