Finanzhaushalt 2015/2016; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
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Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 53
Betreff: Finanzhaushalt 2015/2016; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 217/14 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2015/2016/Investitionsprogrammes 2015 - 2018 wird für die Jahre 2015 und 2016 wie folgt berichtet: Zu Ziffer 1.: Bisheriger Bund und Länder haben sich im Zuge der Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll. Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungs-schlüssels der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich, wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen 1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio. Euro. Bis zum 31.12.2013 unterlagen die Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeindeverkehrlichen Zweckbindung, ab dem 01.01.2014 entfiel diese, so dass nur noch die investive Zweckbindung der Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt. Durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15.07.2013 wurde das Entflechtungsgesetz vom 05.09.2006 dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2014 bis 31.12.2019 weiterhin jährlich 1.335,5 Mio. Euro an die Bundesländer unter Beibehaltung des bisherigen Verteilungsschlüssels gezahlt werden. Hessen erhält dadurch weiterhin bis zum 31.12.2019 jährlich 96.473 Mio. Euro. Bestätigt wurde durch das Gesetz vom 15.07.2013 der Wegfall der gemeindeverkehrlichen Zweckbindung dieser Mittel. Das Gesetz schreibt nur noch die investive Zweckbindung vor. Zum GVFG-Bundesprogramm lag dem Deutschen Bundestag in seiner 17. Legislaturperiode mit Drucksache 17/13970 vom 12.06.2013 der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms zur Entscheidung vor. Dieser Gesetzentwurf sah vor, das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Mio. Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro fortzuführen und durch Bund und Länder gemeinsam bis Ende 2038 zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum ab dem 01.01.2040 noch angemessen und erforderlich sind. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Gemäß Auskunft aus dem Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages (DIP) vom 02.06.2014 ist der Status des Gesetzentwurfes "Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode". Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist unter Ziffer 1. "Wachstum, Innovation und Wohlstand", 1.3. "In Deutschlands Zukunft investieren: Infrastruktur", "Verkehr", "Gemeindeverkehrsfinanzierung" festgehalten: "Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten." (Seiten 40/41) Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtages 2014-2019 ist unter Punkt J. "Mobilität stärken - Vernetzt denken", II. "Öffentlichen Personen-Nahverkehr sichern", "ÖPNV-Finanzierung" festgehalten: "Politik für eine moderne Infrastruktur braucht Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung und Mittelzuweisung. Deshalb steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Bei der gegenwärtigen Finanzierung des Bundes besteht ein Defizit, welches durch Effizienzgewinne bei den Verbünden allein vermutlich nicht geschlossen werden kann. Die neue Hessische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land will die Zweckbindung hierfür beibehalten. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Entflechtungsmittel (Landesmittel nach dem bisherigen GVFG) für die gesetzlichen Zwecke des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus gebunden werden. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus ein. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die entsprechenden Bundesfördermittel (GVFG-Bundesprogramm) über das Jahr 2019 hinaus beibehalten werden." (Seiten (62/63) Aktuelle Entwicklung des Sachstandes im Berichtszeitraum: Im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 wurde unter anderem auch der Beschluss gefasst, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf bisherigem Niveau über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen. Die Forderung der Länder, das Fördervolumen auf jährlich 500 Mio. Euro aufzustocken, fand dabei keine Berücksichtigung. Trotzdem ergeben sich für große ÖPNV-Vorhaben (Großvorhaben ab einem Volumen von 50 Mio. Euro grundsätzlich wieder bessere Finanzierungsperspektiven. Diese Festlegung bedarf noch der gesetzgeberischen Umsetzung. Bei den Entflechtungsmitteln ist noch keine Einigung erzielt worden. In der Presseinformation über die Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten zum Thema "Ländereinigung zur Neuregelung des LFA - großer Erfolg für Hessen und für Deutschland" in der Plenarsitzung des Hessischen Landtages am 15.12.2015 wird u.a. ausgeführt, dass sich nach eineinhalb Jahren äußerst schwieriger Verhandlungen alle 16 deutschen Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz am 03.12.2015 auf ein detailliertes Konzept für einen neuen bundesstaatlichen Finanzausgleich ab dem Jahr 2020 verständigt haben. Diese Ländereinigung sieht vor, dass sich der Bund ab 2020 mit rund 9,6 Milliarden Euro an der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beteiligt. Kernelement der Ländereinigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 ist eine völlig neue Struktur des bisherigen Finanzausgleichs. Es soll der Umsatzsteuervorwegausgleich abgeschafft und gleichzeitig der Länderfinanzausgleich in die Umsatzsteuerverteilung integriert werden. Danach würden die Länder letztlich ab dem Jahr 2020 zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gesamtvolumen von gut vier Milliarden Euro erhalten. Darin enthalten sollen auch die bisherigen Entflechtungsmittel nach dem Entflechtungsgesetz sein, aus denen auch die 1.335,5 Mio. Euro jährlich zur Kompensation der entfallenen GVFG-Länderprogramme finanziert wurden. Einer weiteren Pressemeldung der Hessischen Staatskanzlei vom 30.12.2015 zufolge, rechnet der Hessische Ministerpräsident damit, innerhalb der nächsten 2 Monate eine Lösung im Benehmen mit dem Bund zu finden. Mit Beschluss vom 23.02.2006 § 10945 (M 31), hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der Produkthaushalt 2015/2016 trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2015/2016/Investitionsprogramm 2015 - 2018, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4.September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-93 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des
ÖPNV bei Projektdefinition 5.001110 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-
stadion für die WM 2006 mit veranschlagt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden auch hier die Sachkonten 80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes), 80688191-93 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Im Investitionsprogramm 2015-2018 wurde eine Rückführ-
ung des Vorhabens von der Liste 2 des Investitionspro-
gramms 2014-2017 vorgenommen, um städtischerseits die
Mitfinanzierung des Vorhabens sicherzustellen.
Die Förderung des Streckenausbaus erfolgt direkt an die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG.
Die Programmaufnahme hierzu ist erfolgt.
Die städtischen Anteile sowie die hierauf erwartete Förde-
rung an den durch Kreuzungsvereinbarungen zu regelnden
Maßnahmen gelten nach den Förderkriterien nicht als
ÖPNV-Vorhaben und sind deshalb als Maßnahmen des
kommunalen Straßenbaus sind in der Produktgruppe 16.03
dargestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist
fertiggestellt und der Verwendungsnachweis seitens des
Zuwendungsgebers geprüft. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen.
Bewilligungsbescheide für die Linien 34, 52 ,32 ,36 und 78
sowie den 2. Bauabschnitt der sogenannten Akutmaßnah-
men liegen vor.
Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinien 34,
52, 36 (Los 1) und 78 (Los 1) sind fertiggestellt und die
Verwendungsnachweise wurden vorgelegt.
Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie 32
und dem 2. Bauabschnitt der Akutmaßnahmen sind wei-
testgehend fertiggestellt.
Für 40 Haltestellen auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§ 2950)
zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 liegen Bewilligungsbe-
scheide vor und der Baubeginn ist erfolgt;
für weitere 37 Haltestellen, deren barrierefreier Umbau im
Jahr 2016 vorgesehen ist, sind Förderanträge eingereicht;
für weitere vorauss. 60 Haltestellen, deren barrierefreier
Umbau im Jahr 2017 vorgesehen ist, erfolgt derzeit die
Planung und Erarbeitung der Förderanträge.
Für die jeweiligen 2. Bauabschnitte der Haltestellen der
Buslinien 36 und 78 wurden Förderanträge bereits gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist
ist fertig gestellt; der Verwendungsnachweis ist erstellt und
wird in Kürze beim Zuwendungsgeber vorgelegt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist
weitestgehend fertiggestellt; der Verwendungsnachweis ist
in Vorbereitung. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Es wird eine Vereinbarung angestrebt, wonach die Förderung direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG erfolgt. Die Haushaltsver-
anschlagung beinhaltet den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden verbleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist fertig gestellt. Der Verwendungsnachweis wurde vorgelegt und wird z. Zt. geprüft. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
§ 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015
ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF)
alleinige Antragstellerin des Förderantrages. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Seit dem Haushaltsjahr 2014 ist die Baumaßnahme der Liste 2 zugeordnet. Der Förderantrag ist gestellt, ruht aber wegen der Beschlussfassung mit § 2951/2013 und § 6158 vom 16.07.2015 zum Vortrag. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist
fertig gestellt; der Verwendungsnachweis liegt dem Zuwen-
dungsgeber vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Umsetzung ist zusammen mit dem unter der Projekt-
definition 5.001116 veranschlagten Projekt "Rebstöcker-
straße (Zweigleisiger Straßenbahnausbau)" vorgesehen.
In dem dort gestellten Förderantrag sind die Kosten für die
Lichtsignalanlagen enthalten.
Dieser Antrag ruht wegen der Beschlussfassungen mit
§ 1720/2012 zum Etatantrag E 8/2012 sowie mit
§ 3391/2013 zum Vortrag des Magistrats M 96/2013. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist
weitgehend fertig gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist
fertig gestellt; der Verwendungsnachweis liegt dem Zuwen-
dungsgeber vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Baumaßnahme teilweise fertig gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet
den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-
bleibenden Kostenzuschuss an die DB AG. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor gesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide für den barrierefreien Umbau der
Straßenbahnhaltestellen Börneplatz/Stoltzestraße, Kon-
stablerwache, Rohrbachstraße und zur Beschleunigung der
Straßenbahnlinie 18 auf der Bestandsstrecke liegen vor.
Die Baumaßnahmen wurden fertig gestellt; die Verwen-
dungsnachweise wurden dem Zuwendungsgeber vorgelegt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Gemäß der Beschlussfassung mit § 8334/2010 zum Vor-
trag des Magistrats M 88/2010 werden die Baukosten von
der VGF getragen. Die VGF ist auch Antragstellerin der
Förderanträge. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet
den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-
bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet
den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-
bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bei Projektdefinition 5.002808 erfolgt die Förderung direkt
an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Haus-
haltsveranschlagung dort beinhaltet den auf die Stadt
Frankfurt am Main entfallenden verbleibenden Kostenan-
teil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201
vom 13.11.2015 wurde entschieden, den
- Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschers- heimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken. Entgegen der bisherigen Einschätzung besteht keine Fördermöglichkeit. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zu den Haltestellen Sigmund-Freud- Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfried- Hof, Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim liegen vor. Der Förderantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie U 5 auf der oberirdischen Bestandsstrecke ist eingereicht. Die Programmaufnahme für die Haltestelle Neuer Jüdi- scher Friedhof ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen Niederrad Bahnhof, Daimlerstra- ße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zum Bahnhof Sportfeld und zum Umbau von Haltestellen der Buslinie 61 liegen vor. Die Baumaßnahme sind fertiggestellt und die Verwendungs- nachweise seitens des Zuwendungsgebers geprüft. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung wird auch das Vorhaben "Auf- zugsnachrüstung und Wegeleitsystem der S-Bahn-Station Taunusanlage" abgewickelt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Aufzug ist eingebaut, das Wegeleitsystem muss noch fertig gestellt werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Förderantrag ist gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung wird der städtische Anteil am
- Bauabschnitt der Verkehrsinfrastrukturmaßnahme Frank- furt (Main) - Ost bereitgestellt. Die bauliche Umsetzung erfolgt auf der Grundlage vertraglicher Regelung durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Inanspruch- nahme von Fördermitteln sieht die vertragliche Regelung nicht vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Für das Teilprojekt "Umbau B-Ebene und Nordbau" werden von der DB AG Fördermittel des Landes beantragt, die Stadt gewährt eine Zuwendung in Höhe von 27,5 Mio. € (Vertrag vom 21.12.2015). Weitere 10 Mio. € sollen für die Umgestaltung der Haupt- bahnhofvorplätze verwendet werden. Diese Maßnahme kann erst nach dem Umbau der B-Ebene nach 2020 ausge- führt werden. Die Stadt wird dafür Fördermittel beantragen, sofern das Förderprogramm verlängert wird. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit der Bahnhöfe bzw. Verkehrsstationen Galluswarte, Ostend- straße, Hauptbahnhof-Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Flughafen-Regionalbahnhof Im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Februar 2016 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 1024 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 15. Dezember 2003. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
16 Nahverkehr und ÖPNV
Ausgaben 2025: 311 Mio € · im Antragsjahr 2016 224 Mio € — preisbereinigt +8 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER