Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Vermögenshaushalt 2010/2011; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B
53 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren20 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Stoltzestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Stoltzestraße per E-Mail

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.06.2012, B 252

Betreff: Vermögenshaushalt 2010/2011; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 - E 1024/03 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 816/09 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2010 / 2011 / Investitionsprogrammes 2010-2013 wird für die Jahre 2010 und 2011 wie folgt berichtet: Zu Ziffer 1.: Bund und Länder haben sich im Zuge der Föderalismusreform darauf verständigt, dass lediglich das GVFG-Bundesprogramm bis zum Jahre 2019 in seiner bisherigen Höhe fortgeführt werden soll. Demgegenüber liefen die GVFG-Länderprogramme bereits zum 31.12.2006 aus. Die Länder erhalten jedoch auf der Grundlage des bisherigen Verteilungsschlüssels der GVFG-Länderprogramme aus dem Haushalt des Bundes bis zum Jahre 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von insgesamt 1.335,5 Mio. Euro jährlich, wobei zum 31.12.2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe der Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Der jährliche Anteil Hessens aus diesen 1.335,5 Mio. Euro beträgt 7,223746 Prozent; das entspricht 96,473 Mio. Euro. Bis zum 31.12.2013 unterliegen die Kompensationszahlungen weiterhin einer gemeindeverkehrlichen Zweckbindung, ab dem 01.01.2014 entfällt diese, sodass nur noch die investive Zweckbindung der Kompensationszahlungen des Bundes erhalten bleibt. Über die Nachfolgeregelungen der zum 31.12.2006 ausgelaufenen GVFG-Länderprogramme wurde noch nicht entschieden. Landesseitig wird bis auf Weiteres an der bisherigen Antrags-, Bewilligungs- und Abwicklungspraxis festgehalten. Mit Beschluss § 10945 vom 23.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.01.2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Der Haushaltsplan 2010 / 2011 trägt diesem Beschluss Rechnung und wurde gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2010 / Investitionsprogramm 2010-2014, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4.September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Außerdem sind die ÖPNV-Investitionen, die im Zuge der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu erbringen waren in Produktgruppe:16.3 Verkehrsanlagen und konstruktive Ingenieurbauwerke Produktbereich:16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des

ÖPNV bei Projektdefinition 5.001110 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Wald-

stadion für die WM 2006 mit veranschlagt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung werden auch hier die Sachkonten 80688130 (Kostenbeteiligung des Bundes), 36601100 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: - Maßnahmen mit laufender oder vorbereiteter Bau- und Finanzierungsvorlage (einschließlich der Maßnahmen mit Mehrkostenvorlage) - vollfinanzierte Maßnahmen für die keine Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt (soweit eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung so wie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen) Kategorie 4: Ohne Beschluss im Investitionsprogramm enthaltene Maßnahmen, für die aber eine geprüfte Kostenschätzung und Folgekostenberechnung sowie Aussagen über die Finanzierung der Folgekosten vorliegen Kategorie 5: Planungsmittel (z. B. zur Erstellung von Kostenschätzung und Folgekostenberechnung) Innerhalb der Kategorien (ausgenommen Kategorie 1) sind durch fortlaufende Nummerierung Prioritäten gesetzt, aus der sich ergibt, welche Maßnahme gegenüber anderen als vorrangig eingestuft ist.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen.

Förderbescheide für die Linien 34 und 52 liegen vor.

Förderanträge für die Linien 32, 36 und 78 sowie den

2. Bauabschnitt der sogenannten Akutmaßnahmen sind

gestellt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-

gesehen.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Umsetzung ist zusammen mit dem unter der Projekt-

definition 5.001116 veranschlagten Projekt "Rebstöcker-

straße (Zweigleisiger Straßenbahnausbau)" vorgesehen. In

dem dort gestellten Förderantrag sind die Kosten für die

Lichtsignalanlagen enthalten.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Planungsmittel sind nicht förderfähig.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-

gesehen.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Förderantrag ist gestellt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor-

gesehen.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Vorläufige Bewilligungsbescheide für den barrierefreien

Umbau der Straßenbahnhaltestellen Börneplatz/

Stoltzestraße und Rohrbachstraße der Straßenbahnlinie 18

liegen vor.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-

schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet

den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver-

bleibenden Kostenanteil.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmaufnahme als Maßnahme des kommunalen

Straßenbaus ist erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Die Programmanmeldung ist noch nicht erfolgt.

Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land : Bewilligungsbescheide zum Bahnhof Sportfeld und zum

Umbau von Haltestellen der Buslinie 61 liegen vor. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dürfen Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wie sie für Zahlungen benötigt werden, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen. Fördermittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden, sind -abhängig vom Zeitpunkt der Erteilung des Bewilligungsbescheides- nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung mit 6 von Hundert jährlich bzw. nach § 49a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit fünf Prozentpunkten über dem Basissatz jährlich für den Zeitraum der Überzahlung zu verzinsen. Darüber hinaus besteht die Regelung, dass nicht abgerufene bzw. nicht durch zuwendungsfähige Ausgaben belegte Jahresraten grundsätzlich nur mit 80 % der nicht verbrauchten Jahresrate in folgende Haushaltsjahre übertragen werden und die Gesamtzuwendung des Vorhabens um den nicht übertragenen Betrag gekürzt wird. Um Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main aus diesen Regelungen zu verhindern, sind rechtzeitig, teilweise mehrmals jährlich, projektbezogene Anträge auf Umstellung der Jahresraten zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2012Sie sind hier
    BB 252Vermögenshaushalt 2010/2011; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
    Magistratsbericht
  2. 13. September 2012OFOF 446/9KlärungsbedarfOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 27. September 2012VV 494KlärungsbedarfAnfrage
  4. 3. Januar 2013OFOF 534/9Planung für den Umbau der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße sowie der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch vorstellen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 17. Januar 2013OMOM 1829Planung für den Umbau der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch vorstellen!Direktanregung
  6. 22. Februar 2013STST 337KlärungsbedarfStellungnahme
  7. 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 831a) U-Bahn-Station Hügelstraße b) Planung für den Umbau der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch vorstellen!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

16 Nahverkehr und ÖPNV

Ausgaben 2025: 311 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 9
Sitzung 12 · 21.06.2012
TO II, TOP 15
Beraten
a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 21.06.2012
TO II, TOP 13
Beraten
Die Vorlage B 252 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 12 · 22.06.2012
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 14 · 13.08.2012
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 13 · 20.08.2012
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 14 · 21.08.2012
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

OBR 1
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 15 · 21.08.2012
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 23.08.2012
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 13 · 23.08.2012
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 13 · 24.08.2012
TO I, TOP 42
Beraten
a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 14 · 24.08.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 13 · 27.08.2012
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 12 · 28.08.2012
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

OBR 9
Sitzung 13 · 30.08.2012
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
FAGLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG und LINKE. (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen