Klärungsbedarf
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Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 494 entstanden aus Vorlage: OF 446/9 vom 13.09.2012
Betreff: Klärungsbedarf Vorgang: B 252/12 Unter der Maßnahmenbezeichnung 5.001110 "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006" stehen ab 2014 noch 2.073.000 Euro zur Verfügung. In der Spalte "2009 (Budgetübertrag)" stehen allein in der Zeile Ausgaben über 10 Millionen Euro. In der Spalte "ab 2014" steht jeweils der Differenzbetrag des Gesamtbedarfs abzüglich der vorherigen Spalten "bis 2007" bis einschließlich "2013". Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, a) weshalb für die WM 2006 ab 2014, also acht Jahre nach der WM, noch Mittel eingeplant werden; b) wohin die Beträge aus der Spalte "2009 (Budgetübertrag)" geflossen sind; c) ob davon ausgegangen werden kann, dass es hier ein Einsparpotenzial gibt, oder ob es zu weiteren Budgetüberträgen kommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2012BB 252Vermögenshaushalt 2010/2011; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGMagistratsbericht
- 13. September 2012OFOF 446/9KlärungsbedarfOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2012Sie sind hierVV 494KlärungsbedarfAnfrage
- 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 337KlärungsbedarfStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1