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Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 42

Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2015, § 5625 - NR 1136/15 CDU/GRÜNE - Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

0. Präambel

  1. Differenzierung der Zielgruppe
  2. Aktuelle Situation
  3. Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern
  4. Versorgung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen
  5. Soziale Begleitung und Teilhabe
  6. Gesundheitsversorgung
  7. Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung und Schule
  8. Spracherwerb
  9. Ausbildung, Qualifizierung und Zugang zum Arbeitsmarkt
  10. Ausblick
  11. Präambel Mit Beschluss § 5625 vom
  12. Februar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main zu erarbeiten. Die auf dieser Grundlage von April bis September 2015 von einer dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe gefertigten Ausführungen wurden noch vor ihrer Veröffentlichung von den politischen Ereignissen überholt. Die große Zahl an Menschen, die im Herbst und Winter des vergangenen Jahres in Deutschland Schutz suchten, stellten auch die Frankfurter Stadtverwaltung vor eine außergewöhnliche Situation. Im Vordergrund stand die schnelle Hilfe für die Menschen; das Land Hessen beauftragte die Stadt Frankfurt mit der Notversorgung von 1.000 Personen und wies ihr im regulären Verteilungsverfahren zusätzlich bis zu 170 Asylbewerberinnen und Asylbewerber pro Woche zu. Um die Versorgung zu gewährleisten, verfügte der Oberbürgermeister zum
  13. November 2015 zunächst auf zwei Jahre befristet die Einrichtung der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement (SFM). Nachdem die Zuweisungszahlen seit dem Frühjahr 2016 rückläufig sind, geht das Flüchtlingsmanagement zunehmend vom Notfall-Modus in einen geordneten Prozess über. Die städtischen Ämter haben ihre Strukturen angepasst oder sind dabei, die Integration der Geflüchteten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat im August 2016 die SFM in ihrer koordinierenden Funktion die Aktualisierung und Weiterentwicklung der im Vorjahr verfassten Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt angestoßen und die dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe wieder einberufen. Der jetzt vorliegende Bericht informiert über die bestehenden Strukturen und Planungen zur weiteren Verbesserung der Integrationschancen. Darüber hinaus stellen sich weitergehende Fragen der mittel- und langfristigen Integration und Teilhabe. Ziel ist es, den Geflüchteten ein selbstbestimmtes Leben und langfristig ein Leben als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese grundlegenden Aufgaben wird der Magistrat weiter bearbeiten und dafür Leitlinien erstellen. Als Grundlage für die Leitlinien dienen die Ziele und Handlungslinien des Integrations- und Diversitätskonzepts der Stadt Frankfurt am Main. Integration auf der Basis des Grundgesetzes erfolgt immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein, die von einer Vielzahl von Lebenslagen, Milieus und Weltanschauungen geprägt ist. Integration auf der Basis des Grundgesetzes verlangt eine inklusive Gesellschaft, die nicht ausgrenzt, die ihren Zusammenhalt will und in der sich immer wieder neue Stimmen Gehör verschaffen können. Integrationspolitik zielt auf gleichberechtigte Teilhabe, verhindert Ausgrenzung und Diskriminierung und bekämpft Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und militanten Fundamentalismus auf allen Seiten. Um dem Anspruch der Gleichbehandlung aller Menschen in Frankfurt am Main gerecht zu werden, strebt der Magistrat eine möglichst zügige Übernahme der Betreuung von Geflüchteten in die Regeldienste der zuständigen Ämter und Institutionen an.
  14. Differenzierung der Zielgruppe Der Begriff Flüchtlinge wird in der Alltagssprache für eine Vielzahl von Personengruppen verwendet. In der Verwaltungspraxis sind die verschiedenen Gruppen jedoch zu differenzieren, weil für sie unterschiedliche rechtliche Grundlagen gelten. Das muss bei der Gestaltung kommunaler Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen berücksichtigt werden. Ausländerrechtlich halten sich in Frankfurt am Main Mitte November 2016 rund 16.300 Flüchtlinge auf. Es handelt sich um die rund 12.000 in der unten stehenden Tabelle aufgeführten Personen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Aufenthaltstitel besitzen und bei Bedarf sozialrechtliche Ansprüche geltend machen können. Hinzu kommen rund 4.300 der Stadt Frankfurt zugewiesene Personen, die seit September 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylsuchende registriert und erst im Anschluss von der Ausländerbehörde erfasst und in die Frankfurter Statistik aufgenommen werden können. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main konzentrieren sich im Schwerpunkt auf Personenkreise mit legalem Aufenthaltsstatus, die sich nicht selbstständig versorgen können (vgl. oben § 22, Satz 1 + 2 AufenthG und § 23, Abs. 1 + 2 AufenthG). Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen sind die Vorgaben der EU Aufnahmerichtlinie 2013/33 "Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen", zu beachten. Die RL enthält u.a. Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Gruppen (besonders schutzbedürftige Personengruppen wie z.B. Frauen, Kinder, LSBTIQ). Außerdem werden Rahmenbedingungen für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) im Screening formuliert. Sie sind in der Statistik oben nicht aufgeführt, weil sie sich teilweise nur vorrübergehend in Frankfurt am Main aufhalten. Sie werden nach dem Screening im Bundesgebiet verteilt. Darüber hinaus leben Flüchtlinge in Frankfurt am Main, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben und damit in Deutschland auch keine sozialrechtliche Absicherung besitzen. Ihnen gewährt die Stadt Frankfurt am Main in Einzelfällen humanitäre Hilfen, die ebenfalls Erwähnung finden. Zu nennen ist insbesondere die Humanitäre Sprechstunde, die das Gesundheitsamt auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorhält , wonach Prävention und Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte oder besonders schutzbedürftige Personen, die an der gesundheitlichen Versorgung nicht ausreichend teilnehmen, angeboten werden können ( § 7 Abs. 1 HGöGD). Die humanitären Angebote richten sich zum Beispiel an Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben und damit aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Seit einigen Jahren kommen zudem auf der Suche nach einem besseren Leben vermehrt Menschen aus Südosteuropa nach Frankfurt am Main. Wie alle EU-Bürger genießen sie Freizügigkeit und können in Deutschland arbeiten. Wenn sie jedoch keinen Job finden und nicht die Voraussetzungen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erfüllen, stehen ihnen lediglich die humanitären Hilfen offen.
  15. Aktuelle Situation Europa- und bundesweit werden nun im dritten Jahr zahlreiche Flüchtlinge aufgenommen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen oder ihre Heimat aus anderen Gründen verlassen. In Deutschland werden die Menschen über die Länder auf die Kreise und Kommunen verteilt, die rechtlich dazu verpflichtet sind, ihnen bei Bedarf Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, während ihr Asylantrag geprüft wird oder bis sie - im Fall von Kontingentflüchtlingen - eine Wohnung gefunden haben. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist Frankfurt am Main sieben Prozent der vom Land Hessen aufgenommenen Flüchtlinge zu. Die absoluten Zahlen haben sich seit 2012 jeweils verdoppelt auf zuletzt 800 in
  16. Im Jahr 2015 wurden insgesamt rund 3.100 Flüchtlinge zugewiesen. Im ersten Halbjahr 2016 betrug die Zahl der Zugewiesenen 1.800, im zweiten Halbjahr 2016 ist nach aktuellen Schätzungen mit bis zu 600 Zuweisungen zu rechnen, d.h. für das gesamte Jahr mit bis zu 2.400 neu zugewiesenen Flüchtlingen. Ende September 2016 musste die Stadt für insgesamt rund 4.500 Flüchtlinge Unterkünfte zur Verfügung stellen. Außer diesen Flüchtlingen, die aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen kommen, betreut die Stadt Ende September 2016 rund 440 zugewiesene unbegleitete minderjährige Ausländer; etwa 75 Jugendliche durchlaufen das Screening und werden anschließend zur bundesweiten Verteilung angemeldet. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Stadt weiter im Ausbau der Kapazitäten in Übergangsunterkünften für Flüchtlinge. Dieser Kapazitätsausbau lässt sich nicht in der Geschwindigkeit realisieren, wie es die wachsende Zahl an Flüchtlingen erfordert. Es ist aufwändig, in einer Großstadt wie Frankfurt am Main genügend geeignete Liegenschaften und Objekte zu finden. Die in den meisten Fällen erforderlichen Bauarbeiten sind zudem mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die zu Verzögerungen führen. Obwohl zahlreiche Projekte in der Umsetzung sind, mussten deshalb als Zwischenlösungen schon seit 2014 zusätzlich Hotelzimmer belegt und Containeranlagen sowie ab Ende September 2015 Sporthallen als Notunterkünfte genutzt werden. In akuten Notsituationen werden deshalb nicht alle Standards durchgängig eingehalten werden können. Der Magistrat wird gegebenenfalls so schnell wie möglich Alternativen schaffen, die den Standards entsprechen. Die Standards sind so formuliert, dass den handelnden Personen im Bereich der Akquise und Vertragsangelegenheiten ausreichend Flexibilität bleibt, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
  17. Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) genießen einen besonderen Status; sie werden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) versorgt. Das heißt, die jungen Menschen werden in Frankfurt am Main nach den definierten Standards der Jugendhilfe in Hessen aufgenommen und sozialpädagogisch betreut. Im Rahmen der Jugendhilfe werden Minderjährige hier nicht in Gemeinschaftsunterkünften versorgt. Für sie gelten die gleichen Rechte wie für inländische junge Menschen. UmA werden deshalb durch das Jugend- und Sozialamt vorläufig in Obhut genommen (§ 42a SGB VIII). Im anschließenden Screeningverfahren wird innerhalb von sieben Tagen geklärt, ob unter den Aspekten des Kindeswohls, der Gesundheit oder familiärer Bindungen ein Verbleib in Frankfurt am Main zwingend erforderlich ist. Wenn diese Gründe nicht vorliegen, werden die umA gemäß der gesetzlichen Bestimmungen binnen eines Monats ab Beginn der vorläufigen Inbobhutnahme verlegt. Die Verlegung erfolgt nach Vorgabe des Bundes innerhalb Hessens oder in ein anderes Bundesland. Verbleiben Minderjährige in Frankfurt, so werden sie durch das Jugend- und Sozialamt in Obhut genommen (§ 42 SGB VIII) und das Familiengericht hinsichtlich der rechtlichen Vertretung (Bestellung eines Vormunds) angerufen. Es folgt die Perspektivenklärung, Hilfe zur Erziehung wird eingeleitet. Diese erfolgt in der Regel in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Konkret bedeutet dies eine 24-stündige Anwesenheit durch sozialpädagogische Fachkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher, festgelegte Raumgrößen für die Unterbringung und die Sicherung der materiellen Bedarfslagen. Bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen muss unterschieden werden zwischen den oben genannten Personengruppen: Dauerhaft zugewiesene Flüchtlinge werden im Frankfurter Schulsystem versorgt. Während des vierwöchigen Screenings erfolgen keine Beschulung und keine Teilnahme an Sprachkursen. Die Integration in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt wird nur für zugewiesenen Flüchtlinge angestrebt, weil sie auf Dauer hier leben. Für sie gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere junge Menschen in Frankfurt am Main.
  18. Versorgung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen Nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (§ 50 AsylVfg) sowie nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 2) sind die Landkreise und Gemeinden verpflichtet, Personen, denen der Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz gestattet ist (Asylbewerberinnen und -bewerber), aufzunehmen und unterzubringen. Die Kreise und Kommunen sind verpflichtet (§ 53 AsylVfg), die zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber mit einer Unterkunft zu versorgen, sofern eine Selbstversorgung mit Obdach bei hier lebenden Verwandten und Bekannten nicht möglich ist. Diese Vorschrift sieht in der Regel die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vor. Die Stadt Frankfurt am Main brachte bis Sommer 2015 die Zugewiesenen jedoch überwiegend dezentral in allen Stadtteilen in Übergangsunterkünften der Wohnungslosenhilfe unter. Hierdurch sollte eine bessere Integration in die Stadtgesellschaft erreicht werden. Seit September 2015 mussten wegen der sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen jedoch in sehr kurzer Zeit zahlreiche Not- und Übergangsunterkünfte eingerichtet werden. Hilfsbedürftige Asylbewerberinnen und -bewerber ohne ausreichende eigene Einkünfte oder Vermögen haben Anspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhaltes (§ 3 AsylbLG). Dazu gehören neben Unterkunft und Heizung Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Dieser Bedarf wird durch Zahlung von eines bundesweit einheitlich festgelegten Regelsatzes vom Jugend- und Sozialamt sichergestellt. Halten sich hilfebedürftige Asylbewerberinnen und -bewerber seit 15 Monaten im Bundesgebiet auf, steigt ihr Anspruch auf Leistungen analog der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Eine weitere Leistung ist die Gewährung einer Beihilfe zur Erstausstattung beim Bezug einer Wohnung. Eine zweite Gruppe von Flüchtlingen, die nach Frankfurt am Main kommen und auf die Quote angerechnet werden, bilden die Kontingentflüchtlinge. Es handelt sich um Menschen, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern in Deutschland aufgenommen wurden. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG) und werden auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Für diesen Personenkreis gelten die Bestimmungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder bei Erwerbsunfähigkeit oder entsprechendem Alter der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII). Bei individuellen Anspruchsvoraussetzungen wird über den jeweiligen Leistungskatalog der Lebensunterhalt sichergestellt. Aufgrund fehlender landes- bzw. bundesrechtlicher Vorgaben orientiert sich Frankfurt am Main bei der Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, Flüchtlingen und anderen Menschen ohne Wohnsitz an den Vorgaben des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes. Demnach dürfen Wohnungen nur überlassen werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmeter vorhanden ist, und einzelne Wohnräume, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens sechs Quadratmeter zuzüglich Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen (§ 7). Darüber hinaus gelten folgende kommunalen Rahmenbedingungen, die die Stadt und gegebenenfalls von ihr Beauftragte binden:
    • die Unterbringung in Notunterkünften soll nicht länger als ein Jahr andauern
    • umA sollen nicht in Notunterkünften mit Erwachsenen untergebracht werden
    • die Unterkünfte müssen eine ÖPNV-Anbindung haben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten
    • bei der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Gruppen werden geeignete Maßnahmen (z.B. abgetrennte Räumlichkeiten) getroffen, um Übergriffen und geschlechtsbezogenen Gewalt vorzubeugen (vgl. EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 vom
  19. Juni 2013, Artikel 18 (3) und (4)) · spezifische Unterstützung schutzbedürftiger Personen (vgl. Kapitel IV EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33) Frankfurter Unterkünfte Grundsätzlich präferiert der Magistrat die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohnungen und Apartments, die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen). Wegen der steigenden Fallzahlen und hohen Nachfragen nach Übernachtungsplätzen muss die Stadt auch auf Alternativen zurückgreifen, für die - unabhängig von den oben formulierten Vorgaben - Sonderregelungen notwendig sind. Dabei sind zwei Formen von Unterkünften zu unterscheiden:
    • a)Notunterkünfte: Es gibt wenig bis keine Privatsphäre, eine Selbstversorgung ist nicht möglich.
    • b)Übergangsunterkünfte: Sie verfügen über abgeschlossenen Wohnraum, ausreichende Rückzugsmöglichkeiten und Selbstversorgung. Soweit sie diese Kriterien erfüllen, zählen hierunter auch Wohnheime, Hotels/Pensionen, Container- und Modulanlagen. In diesen Unterkünften sollen im Sinne der Integration und der Wahrung des sozialen Friedens: · grundsätzlich Betreuung und Sozialberatung vorgehalten werden und · die Platzzahl sich zwischen 60 und 200 bewegen Bei der Planung von Unterkünften sind die zuständigen Behörden im Vorfeld mit einzubinden, z.B. Gesundheitsamt, Brandschutz. Unabhängig von der Form der Unterkunft ist sicher zu stellen · kindersichere Ausstattung der Räumlichkeiten von Unterkünften, in denen Kinder leben · Vorhalten einer Baby- und Kleinkindausstattung für Säuglinge und unter Dreijährige bzw. Unterstützung bei rechtzeitiger Anschaffung · vorhalten altersgerechter Spielmöglichkeiten Die für die Unterkünfte jeweils beschriebenen Aufgaben werden durch entsprechende Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Betreibern konkret beschrieben und verbindlich festgelegt.
    • a)Notunterkünften Bei den Notunterkünften handelt es sich in der Regel um Turnhallen, Fabrikhallen, ehemalige Bürogebäude oder Containeranlagen ohne Rückzugs- und Selbstversorgungsmöglichkeit. Mindestanforderungen: · Abtrennung der Schlafbereiche durch Kojen · Bett, Tisch, Stuhl, Spind · räumliche Trennung von allein reisenden Frauen und Männern obligat · geschlechtergetrennte Sanitäranlagen · für zehn Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner müssen Isolationsbereiche für Personen mit übertragbaren Krankheiten im Bedarfsfall schnell eingerichtet werden können, die jedoch im Normalbetrieb grundsätzlich genutzt werden, um Stagnationsprobleme in der Trinkwasserversorgung zu vermeiden
    • b)Übergangsunterkünften Die Wohnräume sollen eine Mindestgröße von neun Quadratmeter pro Person haben. Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume bleiben bei der Berechnung der Wohnfläche unberücksichtigt. Bei temporären Hotelunterbringungen können diese Mindeststandards abweichen, da dort Doppelzimmer in der Regel folgendes vorsehen: acht Quadratmeter für die erste Person und vier Quadratmeter für jede weitere Person. Mindestanforderungen: · Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung · es dürfen nicht mehr als zwei Einzelpersonen in einem Raum untergebracht werden - Ausnahme: Familien in geeigneten Wohneinheiten · bei der Unterbringung werden Kriterien wie Herkunft, individuelle Lebenslage und Religionszugehörigkeit berücksichtigt · der Situation besonders schutzbedürftiger Menschen (u.a. Kinder, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, traumatisierte Menschen, von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen) ist durch spezifische räumliche Gegebenheiten (Rückzugsräume, geschlechtergetrennt sanitäre Anlagen) Rechnung zu tragen · die Selbstversorgung der Menschen muss gewährleistet sein, das heißt, jede Wohneinheit sollte mit einem Kühlschrank ausgestattet sein und falls dies nicht möglich ist, müssen in den Gemeinschaftsräumen abschließbare Kühlfächer aufgestellt werden. · bei Familien mit Säuglingen bzw. Kleinkindern muss eine Grundausstattung für die Versorgung von null- bis dreijährigen Kindern vorhanden sein (Wickeltisch, bzw. flüssigkeitsbeständige Unterlagen zum Wickeln auf den Betten, Sterilisator, Fläschchen, Babywanne, geheiztes Bad, Windeln, Kinderbett, Pflegeprodukte, Kochgelegenheit, kindersichere Ausstattung) Sowohl in Not- als auch in Übergangsunterkünften müssen Gemeinschaftsräume zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt werden. Dabei ist zu beachten: · in den Gemeinschaftsräumen sollen technische Voraussetzungen für die Informationsbeschaffung, Unterhaltung und Kommunikation vorhanden sein · mit Blick unter anderem auf die Pflege von Verbindungen ins Herkunftsland hält der Magistrat eine Ausstattung mit WLAN für begrüßenswert · ob es sinnvoll ist, zentrale TV Empfänger vorzusehen, ist im Einzelfall zu beurteilen und sollte nicht als formeller Standard festgeschrieben werden · die Anzahl der zur Verfügung stehenden WC/DU sollte so bemessen sein, dass sich regelmäßig nicht mehr als acht Personen diese teilen müssen (Geschlechtertrennung ist obligat) · begrüßenswert ist die Bereitstellung von geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen, denn die Erfahrungen zeigen, dass sich Frauen in gemischten Gemeinschaftsräumen mit ihnen fremden Männern nicht aufhalten bzw. in einem entsprechenden Umfeld Bekleidungsvorschriften einzuhalten haben · in den Gemeinschaftsräumen werden bei Bedarf Zeiten festgelegt, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden können · ein Herd mit vier Kochplatten und Backröhre wird für maximal zehn Personen vorgesehen; zur weiteren Ausstattung gehören Arbeitsplatten für die Zubereitung von Speisen und die dazugehörigen Küchenutensilien · pro 15 Bewohnerinnen und Bewohnern sind jeweils eine Waschmaschine sowie ausreichend Trockenräume und Trockner vorgesehen · ein entsprechender Raum für Reinigungsutensilien inklusive Wasseranschluss ist vorzuhalten
    • c)Wohnheime Um das Zusammenleben im Wohnheim mit abgeschlossenen Wohneinheiten (teils mit, teils ohne Gemeinschaftseinrichtungen) zu unterstützen und Fragen des täglichen Lebens kurzfristig klären zu können, wird eine Verwaltung und Betreuung in den Wohnheimen vorausgesetzt. Die Aufgaben des Betreibers umfassen u.a.: · Betrieb des Wohnheimes · Sicherstellung der hygienischen Bedingungen · Organisation Ein- und Auszüge · Hausmeistertätigkeiten · Organisation des täglichen Betriebes · Beratung und Hilfestellungen in allen Fragen und bei Kontakten zu Ämtern und Behörden · Familien mit Kindern unter drei Jahre sind bezüglich der Ausstattung zur Versorgung der Kinder zu beraten und zu unterstützen · Krisenintervention · Schaffung von Schutzräumen für vulnerable Gruppen wie z.B. allein reisende und allein erziehende Personen · Unterstützung beim Zusammenleben im Haus · Ansprechpartner für Anwohner
    • d)Pensionen und Hotels Durch Belegungsvereinbarungen werden Platzkontingente in Hotels gesichert, ohne den Normalbetrieb zu beeinträchtigen. Es gelten die Regelungen eines Hotelbetriebes. Zusätzliche Absprachen sind möglich zu Koch- und Waschgelegenheiten; Waschmaschinen und Trockner. Bei Familien mit Kindern ist insbesondere bei einem längeren Aufenthalt in einem Hotel darauf zu achten, dass es altersgerechte Spielmöglichkeiten gibt.
    • e)Container- oder Modulbauanlagen Für diese Anlagen gelten in der Regel folgende Standards: · max. 80 alleinstehende Personen oder Paare in Containeranlagen, max. 300 Personen in Modulbauanlagen · getrennte Unterbringung von allein reisenden Männer und Frauen · je zwei Personen pro Wohncontainer · Ausstattung: Betten, Tisch, Stühle, Schränke · Sanitärräume - getrennt nach Männer und Frauen · Küchencontainer (Anzahl von Größe der Anlage abhängig) / individuelle Küchenausstattung · Gemeinschafts- und Begegnungsräume · Hausmeister · Reinigungskräfte für Gemeinschaftsflächen Hygiene in Not- und Übergangsunterkünften Für jede Unterkunft ist ein aktueller Hygieneplan zu erstellen und mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Sicherheitsdienste Sollte in den Unterkünften ein Sicherheitsdienst notwendig sein, sind ausschließlich Dienstleister einzusetzen, die folgendes gewährleisten: · erweitertes Führungszeugnis · Einverständniserklärung zu Sicherheitsüberprüfung · Nachweis regelmäßiger Fortbildungen · Vereinbarung verbindlicher Dienstanweisungen · Einweisung durch die Betreiber der Anlagen · Einsatz von weiblichem und männlichem Personal · Einsatz von Personal mit unterschiedlichem Migrationshintergrund · Einsatz von Wachpersonal mit einer Werkschutzausbildung · regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Mitarbeiter durch die Sicherheitsbehörden Kinderrechte und Kinderschutz in Not- und Übergangsunterkünften Die UN-Kinderrechtskonvention insbesondere Artikel 3, das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Bundeskinderschutzgesetz und das SGB VIII verpflichten die Stadt Frankfurt am Main, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und deren Wohlergehen und Schutz in Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen. Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung gelten die in Abstimmung befindlichen Grundsätze zur Zusammenarbeit im Kinderschutz. Darin werden Abläufe, Verfahrensweisen und Aufgaben der Akteure beschrieben. Darauf basierend haben die Betreiber für die jeweilige Unterkunft zugeschnittene Schutzkonzepte. Gewaltschutzkonzept in Not- und Übergangsunterkünften Um den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor geschlechterspezifischer Gewalt gewährleisten zu können, müssen nicht nur ihre spezifischen Bedarfe erkannt und Schutzmöglichkeiten konkret umgesetzt werden, sondern auch die Einrichtungen und Träger für die Lage und Situation dieser Frauen sensibilisiert werden. Ziel ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre Kinder von körperlicher, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung und Übergriffen. Bei einer erfolgten Trennung vom Ehepartner sollen Frauen auf Wunsch die Unterkunft wechseln können. Bei Androhung von Gewalt durch den Ehepartner haben Frauen Anspruch auf Unterbringung in einem Schutzraum. Frauen und Kinder haben einen Anspruch darauf, vor Angriffen auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Persönlichkeit und ihre Menschenwürde ausreichend geschützt zu werden. Das gleiche gilt für alleinerziehende Väter und ihre Kinder. In analoger Weise sind Menschen anderer sexueller Identität in ihren Rechten und Unversehrtheit zu schützen. Im Blick sollten ferner junge Männer sein, da sexuelle Übergriffe und Vorteilsgewährung gegen sexuelle Dienste nicht auszuschließen sind. Hier kommen auf die neue Koordinierungsstelle LSBTIQ im Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) neue Aufgaben zu. Zur Präventionsarbeit wird das AmkA sich außerdem bemühen, Konfliktschlichtungskompetenzen zu vermitteln, und gegebenenfalls in Langzeitunterkünften eine entsprechende Qualifizierung von ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten. Die Stadt hält ein Rahmenkonzept für Gewaltschutz (Prävention und Intervention) in den Unterkünften vor. Dieses ist Bestandteil der Vertragsgestaltung mit den Betreibern. Auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes erarbeiten die Betreiber auf die jeweilige Unterkunft und deren Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmte Gewaltschutzkonzepte. Die SFM begleitet die Implementierung des Gewaltschutzes in den Unterkünften beratend sowie durch Informationen zu Fortbildungsangeboten im Feld Gewaltschutz und mit Handlungsleitlinien zur Intervention bei Gewalt. Die SFM kooperiert beim Gewaltschutz mit allen wesentlichen Akteuren wie Frauenreferat, Polizei, Jugend- und Sozialamt, Präventionsrat, AmkA, den Interventionsstellen etc., um die Prävention von Gewalt in den Unterkünften zu stärken und bei notwendiger Intervention adäquat handlungsfähig zu sein. Nachhalten der baulichen und technischen Rahmenbedingungen Die Umsetzung und Einhaltung der Rahmenbedingungen werden bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Menschen ohne Wohnungen kontrolliert. Sollten im Einzelfall Abweichungen von den Regelungen notwendig sein (z. B. aufgrund örtlicher, baulicher oder kapazitiver Gegebenheiten) müssen diese begründet und schriftlich dokumentiert werden. Für alle Not- und Übergangsunterkünfte sind regelmäßige Überprüfungen durch die Zentrale Vergabestelle von Unterkünften und kommunalen Behörden im Hinblick auf Hygiene und technische Anforderungen an das Gebäude (Wasser, Feuer, allgemeine Sicherheit) vorgesehen. Der Turnus soll mindestens einmal jährlich sein.
  20. Soziale Begleitung und Teilhabe Angebote der sozialen Beratung und Betreuung Der Magistrat hält eine soziale Beratung und Betreuung zur gezielten Förderung der Integration und zum Erhalt des sozialen Friedens für zwingend geboten. Dies gilt nicht nur für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern auch für Kontingentflüchtlinge sowie für Menschen, die bereits als Asylberechtigte anerkannt oder abgelehnt und geduldet sind. Es muss sichergestellt werden, dass die Beratung allen oben genannten Gruppen zugänglich ist, unabhängig von der Unterbringungsform. Die soziale Betreuung in den Not- und Übergangsunterkünften ist auf ein konfliktfreies Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag ausgerichtet und schafft die Grundlagen für erste Schritte zu einer gelingenden Integration. Die Stadt Frankfurt am Main trägt dafür Sorge, dass die Normen für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen, wie sie in der der EU-Richtlinie 2013/33 vom
  21. Juni 2013 festgelegt sind, beachtet werden. Die Beratung dient der individuellen Orientierung und hat eine Lotsenfunktion im Integrationsprozess. Beratung In der Regel wird in einer Unterkunft ab 120 Plätzen (Großunterkunft) für die soziale Beratung eine Vollzeitstelle finanziert. Eine Veränderung des Beratungsschlüssels ist möglich und abhängig von der Bewohner-/Platzzahl. Die Beratung erfolgt in solchen Großunterkünften direkt vor Ort und in der Regel durch den Träger, der auch Betreiber der Einrichtung ist. Alle anderen Flüchtlinge, die in kleineren Wohneinheiten oder auch bei Familie und Bekannten wohnhaft sind, werden aktuell durch den Internationalen Bund (IB) beraten. Den ersten Kontakt stellt der IB bereits am Ankunftstag der neu zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen her. In den Räumlichkeiten des Besonderen Dienstes 4 des Jugend- und Sozialamtes stehen arabisch und englisch sprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes für Migration und Wohnheime beim IB zur Verfügung. Hier werden dann auch bereits Termine für ausführliche Beratungsgespräche in der Beratungsstelle des IB, An der Zingelswiese, vergeben. Unabhängig von der Form der Unterbringung dienen alle Beratungsangebote dem Ziel, die Menschen bei ihrer Integration - auf Zeit oder auf Dauer - zu unterstützen. Die wesentlichen Schwerpunkte werden daher in der Leistungsbeschreibung für die Beratung von Asylbewerberinnen und -bewerben genannt. Je nach persönlicher Situation umfasst die Beratung individuelle Themenkomplexe, wie etwa: · Informationen zu den Grundzügen des Asylverfahrens · Unterstützung bei der Wohnungssuche · Spracherwerb · beratende Unterstützung in Existenzsicherungsfragen · Unterstützung in persönlichen Krisensituationen · beratende Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen · Gewaltprävention und Gewaltschutz Das Beratungsangebot ist freiwillig. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, findet die Beratung sowohl in als auch außerhalb der Großunterkünfte zu festen offenen Sprechzeiten (z.B. beim IB an zwei Tagen in der Woche) statt. Darüber hinaus werden auch terminierte Gespräche, Hausbesuche und bei Bedarf die Begleitung zu Behörden angeboten. Betreuung In Not- und Übergangsunterkünften gibt es in der Regel ab 60 Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzlich ein Unterstützungsangebot durch eine Sozialbetreuung. Die Sozialbetreuung soll in Abgrenzung zur Sozialberatung den Alltag in der Einrichtung strukturieren, die Menschen bei allen Anliegen des täglichen Lebens unterstützen und bei der Orientierung im Stadtteil helfen. Es gilt ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 60 mit Öffnungsklausel exklusive Personal für Leitung, Kinderbetreuung, Verwaltung und Sicherheit. Die Öffnungsklausel ermöglicht im Einzelfall eine Abweichung nach oben oder unten:
    • a)Bei Flüchtlingsunterkünften mit · baulichen Besonderheiten (Hallenstruktur oder Großunterkunft mit Mehrbettzimmern) und / oder · besonderer Struktur der Bewohnerschaft (z. B. allein reisende Männer, alleinerziehende Frauen, junge Erwachsene, Kranke und Behinderte) kann ein Schlüssel von 1 zu 50 mit dem jeweiligen Träger vereinbart werden.
    • b)Bei Flüchtlingsunterkünften mit · Apartment-Struktur mit Selbstversorgungsmöglichkeit, kleineren Containeranlagen und / oder · reiner Familienunterbringung kann mit dem Träger ein höherer Betreuungsschlüssel als 1 zu 60 vereinbart werden. Alle Betreiber einer Unterkunft legen ein Betreuungskonzept vor. Integraler Bestandteil eines solchen Konzeptes sind Ausführungen und Regelungen zur Partizipation und zur Organisation des Alltags. Dazu gehören u. a. Bereitstellung von Begegnungsräumen, Unterstützung bei der Suche nach Kita-Plätzen, Sicherstellung des Schulbesuchs schulpflichtiger Kinder, Zusammenarbeit mit den Akteuren im Stadtteil, Vermittlung von ehrenamtlichen Sprachangeboten, Kinder- und Hausaufgabenbetreuung, Vermittlung von Integrationsangeboten u.a. in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Gesundheit. Die Umsetzung der Konzepte wird in regelmäßigen Abständen evaluiert u. a. mit Blick auf folgende Gesichtspunkte: · Zusammensetzung der Bewohnerinnen und Bewohner (Familien, Anzahl der Kinder, Alleinreisende) · Bildungs- und Integrationsstand der Bewohnerinnen und Bewohner · Einbindung in den Stadtteil · notwendiger Personaleinsatz Neben dem Einsatz von Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuern ist ein wichtiger Aspekt für ein friedvolles Miteinander in den Einrichtungen die Ausgewogenheit der Bewohnerschaft. Ergänzende Angebote zur Beratung und Unterstützung Neben der regulären Sozialberatung und der Sozialbetreuung werden in vielen Ämtern und Institutionen in der Stadt Frankfurt am Main spezielle Beratungsangebote vorgehalten, die auch Geflüchteten offen stehen. Das AmkA leistet über seine interkulturellen Netzwerke und Projekte Beratung, Schulungen und Unterstützung. Diese stadtweite Arbeit wird schrittweise ausgeweitet werden im Sinne einer Brückenfunktion für alle integrativen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und einer Anlaufstelle für alle Fragen der Integration und Teilhabe. Besonders hervorzuheben sind beim Frauenreferat die Clearingstelle für besondere Beratungs- und Unterstützungsbedarfe von Frauen und Mädchen - erreichbar unter der Hotline 069/212-35319 oder per E-Mail info.frauenreferat@stadt-frankfurt.de - sowie die beim AmkA angesiedelte Ombudsstelle - Antidiskriminierung, an die sich auch Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber wenden können, wenn sie in einer Behörde Diskriminierung erfahren haben. Die Ombudsstelle - Antidiskriminierung ist über die Hotline 069/212-30111 oder per E-Mail unter antidiskriminierung@stadt-frankfurt.de erreichbar. Bei einem Hilfegesuch bei Diskriminierung können Betroffene auch einen Diskriminierungsmeldungsbogen ausfüllen und diesen an das AmkA schicken. Der Diskriminierungsmeldebogen kann auf der Vielfalts-Seite der Stadt kostenlos heruntergeladen werden: http://www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de/de/angebot/ombudsstelle-antidiskriminier ung-als-erste-anlaufsstelle. Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement für Flüchtlinge Ehrenamtliches Engagement ergänzt staatliche Leistungen sinnvoll und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. Eine Willkommenskultur erleichtert es den Flüchtlingen, sich angenommen zu fühlen, eine Lebensperspektive zu entwickeln und aktiver Teil der Gesellschaft zu werden. Gleichzeitig stärkt ehrenamtliches Engagement die Solidarität und die Verbundenheit mit den Flüchtlingen in der Bevölkerung. Der Magistrat begrüßt deshalb das vielfältige ehrenamtliche Engagement von Kirchengemeinden, Vereinen, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen. Zur Unterstützung und Bündelung von ehrenamtlichem Engagement hat das Sozialdezernat deshalb in Kooperation mit zehn Frankfurter Stiftungen (Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt, Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung, Grunelius-Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, EKHN Stiftung, Albert und Barbara von Metzler-Stiftung, Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, Linsenhoff-Stiftung, BHF-Bank Stiftung und Union Investment Stiftung) das Projekt "Frankfurt hilft - Engagement für Flüchtlinge" aufgebaut. Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.frankfurt-hilft.de und telefonisch über Bedarfslagen von Flüchtlingen in Frankfurt am Main sowie die zahlreichen bestehenden Initiativen in der Stadt informieren und beraten lassen, wenn sie selbst aktiv werden wollen. "Frankfurt hilft!" bietet Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit an und Gruppen, in denen professionelle Coaches - ebenfalls ehrenamtlich - engagierte Bürgerinnen und Bürger begleiten. Etabliert haben sich außerdem Informationsabende zu wechselnden Themen wie Asylverfahren, Arbeitsmarktzugang und Wohnungssuche, die in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe zunehmend eine Rolle spielen. Zusätzlich werden häufig gestellte Fragen auf der Homepage von "Frankfurt hilft!" gesammelt und die Antworten regelmäßig aktualisiert. In Kooperation mit der SFM organisiert "Frankfurt hilft!" Foren für ehrenamtliche Initiativen und Betreiber von Übergangsunterkünften, die dem Austausch und der Vernetzung dienen. So werden jeweils zu einem Schwerpunkt Vertreterinnen und Vertreter von Behörden eingeladen, die die bestehenden Strukturen erklären und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. In der SFM gibt es außerdem eine Kontaktstelle für ehrenamtliche Initiativen, an die Fragen herangetragen werden können und die bei Bedarf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermittelt. Um die interkulturelle Kompetenz insbesondere von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu stärken, wird das AmkA entsprechende Module entwickeln und anbieten. Neben "Frankfurt hilft" sind auch mehrere Träger der freien Wohlfahrtspflege engagiert und bieten mit ihren bestehenden Koordinations- und Förderstellen des freiwilligen Engagements wichtige Unterstützung. In Frankfurt am Main sollen alle Flüchtlinge die Möglichkeit haben, von ehrenamtlichem Engagement zu profitieren. Die Angebote sollen so gestaltet sein, dass die Menschen die Stadt kennen lernen. Die Integration ins gesellschaftliche Leben ist das Ziel. Frankfurt-Pass Der Frankfurt-Pass kann von bedürftigen Frankfurterinnen und Frankfurtern - also auch von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen - beim örtlich zuständigen Sozialrathaus oder dem zuständigen Besonderen Dienst beantragt werden. Er ermöglicht den berechtigten Personen, Leistungen städtischer Einrichtungen und städtischer Gesellschaften kostenlos oder zu ermäßigten Gebühren und Preisen zu erhalten. Neben den ermäßigten RMV-Fahrkarten für Erwachsene und Junioren für die Tarifzone 50 werden folgende Leistungen angeboten: Kostenfrei · Ausflugs- und Veranstaltungsangebote des Jugend- und Sozialamtes für Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren · Ferienkarten des Jugend- und Sozialamtes · Stadtbücherei Zu ermäßigten Preisen (1 € Erwachsene und 0,50 € Kinder) · konventionelle Frei- und Hallenbäder der Bäderbetriebe Frankfurt GmbH · Palmengarten · Zoo, Exotarium · Dauer- und Sonderausstellungen städtischer Museen Zu ermäßigten Preisen (50% der Eintrittspreise bzw. der festgesetzten Kostenbeiträge; in den Erlebnisbädern 2 € für Erwachsene und 1 € für Kinder) · Eissporthalle · Erlebnisbäder (z.B. Rebstockbad) · FahrRad-Verkehrskompetenzkurs (unterstützt durch das Verkehrsdezernat) · Freizeitmaßnahmen des Jugend- und Sozialamtes · Kommunale Kinos · Kurse der Volkshochschule · Sonderausstellungen in städtischen Museen und im Senckenbergmuseum · Theater der Stadt Frankfurt am Main (Oper, Schauspiel, Ballett Frankfurt) Besonderheit: umA erhalten zwar einen Frankfurt-Pass, jedoch ohne RMV-Vergünstigung, da die Fahrtkosten zur Schule oder zu einem Ausbildungsplatz vom Land Hessen getragen werden. Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verbesserung der Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können auch von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Kontingentflüchtlingen in Anspruch genommen werden. Sie sind in den örtlich zuständigen Sozialrathäusern, dem Besonderen Dienst 3 und im Jobcenter Frankfurt für Kinder und Jugendliche zu beantragen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: · 100 € pro Schuljahr für den Schulbedarf wie Malstifte, Schulranzen, Geodreieck und ähnliches (pauschal 70 € zu Beginn des
  22. Schulhalbjahres; 30 € zu Beginn des
  23. Schulhalbjahres)
    • Zuschuss für das Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen
    • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge von Schule, Hort oder Kindertageseinrichtungen
    • Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Kita-Fahrten
    • Übernahme der Kosten für Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist oder ein Schulabschluss nicht erreicht werden kann
    • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung, wenn die nächstgelegene Schule nur mit Bus oder Bahn zu erreichen ist, der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und das Ticket nicht von anderen Behörden wie dem Stadtschulamt bezahlt wird
    • 10 € pro Monat zur Unterstützung von sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten (bspw. Kursgebühr Musikschule oder Mitgliedsbeitrag Sportverein) Angebote der Stadtbücherei Die Stadtbücherei ermöglicht Flüchtlingen einen niedrigschwelligen Zugang zur Bibliothek durch eine Erleichterung der Anmeldeformalitäten und einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Damit können Flüchtlinge auch Internet und WLAN in den Häusern der Stadtbücherei kostenlos nutzen. Darüber hinaus bietet die Stadtbücherei der Zielgruppe die folgenden Services:
    • Medien zum Deutsch lernen
    • Medien in den Herkunftssprachen
    • Bücher-Rucksack "Willkommen in Frankfurt", ausleihbar für Schulen über die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadtbücherei
    • Bereitstellung von Räumen für Gruppen, die Deutsch lernen
    • Bibliothekseinführungen in einfachem Deutsch
    • Unterstützung bei der Nutzung von Deutschlernangeboten im Internet
    • PC-Lernstudio zum Deutschlernen in der Stadtteilbibliothek Gallus (Deutsch-Lerngruppen und Einzelpersonen erhalten eine Einführung in die Nutzung des Studios)
    • Tipps zum Lesen mit Kindern in 20 Sprachen (erstellt gemeinsam mit dem AmkA)
    • Willkommensflyer in einfachem Deutsch und einfachem Englisch. Im Rahmen des BmBF-geförderten Programms "Lesen macht stark!" arbeitete die Stadtbücherei mit dem Jugendhaus Heideplatz (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt) und dem Muk - Institut für Medienpädagogik und Kommunikation zusammen: 14 Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund erzählen ihre Geschichte in Trickfilm; vgl. https://www.youtube.com/watch?v=CAd8t_kqX6Y. Das Angebot der Stadtbücherei wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Integration und Orientierung, Konfliktmediation Um in der aktuellen Ankommens- und Notsituation die städtischen Strukturen und das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu unterstützen, hat das AmkA im September 2015 damit begonnen, einen Dolmetscherpool mit Mitgliedern von Migrantenvereinen, religiösen Gemeinden und Einzelpersonen aufzubauen; eine flexible Abrufstruktur wurde installiert. Mittlerweile umfasst der Pool rund 800 Ehrenamtliche, die in ca. 26 Sprachen Beratung und Hilfen anbieten und unterstützen können. Wenn Menschen ein Obdach und eine erste Orientierung gefunden haben, wenn die Ankunft gelungen ist und erste Schritte in Sicherheit gegangen wurden, dann stellen sich weitergehende Fragen. Dies ist eine im Integrationsprozess sensible Phase, die von anfänglicher Euphorie in das Gefühl münden kann, fehl am Platz zu sein, und die von Selbstzweifeln zu Überforderung und Verunsicherung, aber auch zu Empörung und Ablehnung führen kann. Diese Phase wird auch von verschiedenen politischen und religiösen Gruppierungen ausgenutzt. Zur Orientierung über das Leben in der Bundesrepublik sowie zur pluralistischen Alltagskultur sind vielerorts oft ehrenamtlich Einzelmaßnahmen und Materialien entstanden. Der Magistrat behält sich vor, diese zu sichten, zu bewerten und nur an die Geflüchteten weiterzugeben, wenn sie den noch zu erarbeitenden Leitlinien entsprechen und die bereits bestehenden Angebote sinnvoll ergänzen. Bis das Integrationsdezernat die Leitlinien zur Integration von Geflüchteten vorlegt, entscheidet die SFM bei Bedarf in Absprache mit den jeweiligen Fachämtern im eigenen Ermessen, welche Maßnahmen und Materialien den Geflüchteten angeboten werden. Zur Erleichterung der gesellschaftlichen Teilhabe soll ferner ein Pool geschulter Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aufgebaut werden. Das AmkA kann hierfür auf ein Netzwerk von rund 300 Migrantenvereinen und 150 Zuwanderergemeinden zurückgreifen. Es wird dabei mit der SFM, den Quartiersmanagern, Regionalräten und Stadtteilarbeitskreisen zusammenarbeiten. Bei der Ansprache und Vermittlung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den unterschiedlichen Communities ist die zum Teil kontroverse Interessenslage der Gruppen zu berücksichtigen. Konfliktlagen aus den Herkunftsländern spiegeln sich zum Teil in den Exil-Communities wider. Es wird außerdem zunehmend deutlich, dass neue Konfliktlinien in der Stadtgesellschaft entstehen, etwa zwischen verschiedenen Helfergruppierungen und politischen Strömungen. Es steht ferner zu befürchten, dass in den nächsten Monaten und Jahren auch Ressentiments und ggf. Verdrängungskonflikte zunehmen. Bei allen Maßnahmen ist daher darauf zu achten, dass andere benachteiligte bzw. marginalisierte Gruppen in der Angebotsstruktur städtischer Dienstleistungen nicht vernachlässigt werden. Das AmkA wird entsprechend seine Arbeit in der Konfliktmediation ausbauen und um sozialräumlich orientierte Angebote interkultureller Beratung und Begleitung ergänzen. Auch die Antiradikalisierungsarbeit des AmkA erfährt in diesem Zusammenhang neues Gewicht; seit 2013 kooperieren zu diesem Thema die Ämter (Jugend- und Sozialamt, Staatliches Schulamt, AmkA, Stadtschulamt, Präventionsrat, Jobcenter und Polizei) im Ämternetzwerk gegen Extremismus.
  24. Gesundheitsversorgung Jeder Mensch hat gemäß des internationalen Sozialpaktes (ICESCR) ein universelles Grundrecht auf Gesundheitsversorgung. Dieser Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist in Deutschland für Geflüchtete von ihrem Aufenthaltsstatus abhängig. Für Asylsuchende (Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel) regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die Leistungen im Krankheitsfall. Asylbewerberinnen und -bewerber haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Er ist begrenzt auf: akute Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt. Mit einem Krankenschein, den sie beim Jugend- und Sozialamt erhalten, können Asylbewerberinnen und -bewerber diese medizinische Hilfe bei den niedergelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können im Einzelfall zusätzliche Leistungen vom Jugend- und Sozialamt gewährt werden. Bei der Gesundheitsversorgung ist insbesondere auf die Situation von Kindern zu achten: Gerade für Kinder ist eine regelhafte Gesundheits- und Zahnvorsorge sowie bei Bedarf eine psychosoziale Sprechstunde und die Möglichkeit einer auch kurzfristigen traumatherapeutischen Krisenintervention vordringlich. Aufklärung über Verhütungsmöglichkeiten und Zugang zu Verhütungsmitteln für Frauen (Pille, Depotspritze, Spirale u.a.) sollen ermöglicht werden.

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Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2015NRNR 1136Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in FrankfurtSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 15. Februar 2016BB 42Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen FeuerwehrenMagistratsbericht
  3. 13. Februar 2017Sie sind hier
    BB 42Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  4. 20. Februar 2017OFOF 255/1Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 6. März 2017OFOF 136/7Intensivklassen für den Erwerb der deutschen Sprache auch an den gymnasialen Oberstufen beibehalten, bzw. einrichtenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  6. 7. März 2017OAOA 130Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 42Anregung
  7. 7. März 2017VV 362Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am MainAnfrage
  8. 8. März 2017OFOF 245/2Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 13. März 2017OMOM 1368Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am MainDirektanregung
  10. 19. Juni 2017STST 1095Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am MainStellungnahme
  11. 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 129 WochenBB 240Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 38 · 06.03.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Enthaltung dFfm

OBR 16
Sitzung 9 · 07.03.2017
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 362 2017 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 255/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneFraktionslos
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDU1 GrüneFDPBFFÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
SPD1 Grüne
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, 1 GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 10
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Anregung OA 130 2017 1. Die Vorlage B 42 dient unter Hinweis auf OA 130 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 136/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

OBR 8
Sitzung 10 · 09.03.2017
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 10 · 10.03.2017
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 10 · 10.03.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 10 · 10.03.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 42 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 1368 2017 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 245/2 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFPiraten
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 10 · 14.03.2017
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 10 · 14.03.2017
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 10 · 24.04.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 27.04.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (B 422 = Kenntnis, OA 130 = Annahme)Frankfurter (B 422 = Kenntnis, OA 130 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 42 = Zurückweisung, OA 130 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (B 422 = Kenntnis, OA 130 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 42 = Zurückweisung, OA 130 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 04.05.2017
TO II, TOP 56
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 130 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)

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