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Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OFFDP
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Religionszugehörigkeit wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 2. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Geschlecht wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 3. ob und inwieweit es nach Auffassung des Magistrats vereinbar mit den grundgesetzlichen Wertvorgaben und einer pluralistischen Alltagskultur ist, in Übergangsunterkünften Menschen nach Religionszugehörigkeit und nach Geschlecht zu separieren. Begründung: In der Präambel des vom Magistrat nun vorgelegten Berichts "Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" wird ausgeführt, Integration auf Basis des Grundgesetzes erfolge immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein und verlange eine inklusive Gesellschaft, die nicht ausgrenzt; Integrationspolitik ziele auf gleichberechtigte Teilhabe und verhindere Ausgrenzung und Diskriminierung. Als eine Mindestanforderung an Übergangsunterkünfte für Asylbewerber sowie Kontingentflüchtlinge wird sodann genannt, dass bei der Unterbringung unter anderem die Religionszugehörigkeit "berücksichtigt" wird. Zudem sei die Bereitstellung von geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen "begrüßenswert"; soweit die zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nicht geschlechtergetrennt sind, sollten demnach Zeiten festgelegt werden, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Magistrat die eigenen Postulate der Inklusion und der Nichtdiskriminierung sowie die im Übrigen propagierte "pluralistische Alltagskultur" ernst nimmt.

Inhalt

Antrag vom 20.02.2017, OF 255/1

Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Religionszugehörigkeit wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 2. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Geschlecht wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 3. ob und inwieweit es nach Auffassung des Magistrats vereinbar mit den grundgesetzlichen Wertvorgaben und einer pluralistischen Alltagskultur ist, in Übergangsunterkünften Menschen nach Religionszugehörigkeit und nach Geschlecht zu separieren.

Begründung: In der Präambel des vom Magistrat nun vorgelegten Berichts "Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" wird ausgeführt, Integration auf Basis des Grundgesetzes erfolge immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein und verlange eine inklusive Gesellschaft, die nicht ausgrenzt; Integrationspolitik ziele auf gleichberechtigte Teilhabe und verhindere Ausgrenzung und Diskriminierung. Als eine Mindestanforderung an Übergangsunterkünfte für Asylbewerber sowie Kontingentflüchtlinge wird sodann genannt, dass bei der Unterbringung unter anderem die Religionszugehörigkeit "berücksichtigt" wird. Zudem sei die Bereitstellung von geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen "begrüßenswert"; soweit die zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nicht geschlechtergetrennt sind, sollten demnach Zeiten festgelegt werden, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Magistrat die eigenen Postulate der Inklusion und der Nichtdiskriminierung sowie die im Übrigen propagierte "pluralistische Alltagskultur" ernst nimmt.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 42 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Februar 2017BB 42Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am MainMagistratsbericht
  2. 20. Februar 2017Sie sind hier
    OFOF 255/1Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 7. März 2017VV 362Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am MainAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO I, TOP 28
Angenommen
Auskunftsersuchen V 362 2017 1. Die Vorlage B 42 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 255/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneFraktionslos
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDU1 GrüneFDPBFFÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
SPD1 Grüne
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, 1 GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

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