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Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: V
3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 362 entstanden aus Vorlage: OF 255/1 vom 20.02.2017

Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Religionszugehörigkeit wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 2. ob er der Auffassung ist, dass in einer pluralistischen, inklusiven Gesellschaft die strikte räumliche Trennung von Menschen nach Geschlecht wünschenswert, sinnvoll oder notwendig ist; 3. ob und inwieweit es nach Auffassung des Magistrats mit den grundgesetzlichen Wertvorgaben und einer pluralistischen Alltagskultur vereinbar ist, in Übergangsunterkünften Menschen nach Religionszugehörigkeit und nach Geschlecht zu separieren.

Begründung: In der Präambel des vom Magistrat nun vorgelegten Berichts "Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" wird ausgeführt, Integration auf Basis des Grundgesetzes erfolge immer in eine pluralistische Gesellschaft hinein und verlange eine inklusive Gesellschaft, die nicht ausgrenzt; Integrationspolitik ziele auf gleichberechtigte Teilhabe und verhindere Ausgrenzung und Diskriminierung. Als eine Mindestanforderung an Übergangsunterkünfte für Asylbewerber sowie Kontingentflüchtlinge wird sodann genannt, dass bei der Unterbringung unter anderem die Religionszugehörigkeit "berücksichtigt" wird. Zudem sei die Bereitstellung von geschlechtergetrennten Gemeinschaftsräumen "begrüßenswert"; soweit die zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume nicht geschlechtergetrennt sind, sollten demnach Zeiten festgelegt werden, in denen diese ausschließlich von Frauen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Magistrat die eigenen Postulate der Inklusion und der Nichtdiskriminierung sowie die im Übrigen propagierte "pluralistische Alltagskultur" ernst nimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Februar 2017BB 42Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am MainMagistratsbericht
  2. 20. Februar 2017OFOF 255/1Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 7. März 2017Sie sind hier
    VV 362Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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