Bebauungsplan für den Berger Hang
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Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 415
Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5624 - OA 804 OBR 16 - Für etwa die Hälfte der Fläche des Berger Hangs zwischen Heinrich-Bingemer-Weg und Riedstraße sowie zwischen Neuer Weg und Fritz-Schubert-Ring besteht ein seit dem 22.11.1969 rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung B 388 - Pfingstborn I. Dessen Festsetzungen sehen im Wesentlichen ein Reines Wohngebiet mit maximal zwei Vollgeschossen vor. Für die Dachform wird mit Ausnahme von Nebenanlagen und eingeschossigen Gebäuden, auf denen auch Flachdächer zulässig sind, das Satteldach vorgeschrieben. Gaupen und sonstige Dachaufbauten sind nicht zulässig. Im östlichen Anschluss an diesen Bebauungsplan befindet sich ein Plangebiet für einen Bebauungsplan (B 398 - Pfingstborn II) mit einem Aufstellungsbeschluss vom 10.07.1972. Die auf dieser Fläche bereits genehmigte und realisierte Bebauung entspricht den Zielen und den angedachten Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 398. Die Genehmigungen erfolgten auf Grundlage des § 34 BauGB. Die in diesem Plangebiet bisher nicht bebauten Flächen sind in ihrer planungsrechtlichen Qualität ebenfalls auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen. Auch wenn Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des § 31 BauGB in den mit Bebauungsplänen überplanten Bereichen im Einzelfall zulässig sind oder aber städtebaulich geboten erscheinen, so hält der Magistrat den Bereich Berger Hang derzeit für planungsrechtlich hinreichend qualifiziert. Die Aufstellung eines räumlich umfassenden Bebauungsplans für den Bereich Berger Hang wird daher als nicht zielführend erachtet. Dies zudem auch vor dem Hintergrund, dass das Gebiet heute überwiegend bebaut ist und derzeit kein hoher Veränderungsdruck darauf lastet.Nebenvorlage: Anregung vom 23.06.2009, OA 927 Antrag vom 22.06.2009, OF 466/16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009OFOF 405/16Bebauungsplan für den .Berger Hang.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2009OAOA 804Bebauungsplan für den Berger HangAnregung
- 29. Mai 2009Sie sind hierBB 415Bebauungsplan für den Berger HangMagistratsbericht
- 22. Juni 2009OFOF 466/16Bebauungsplan für den Berger HangOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2009OAOA 927Bebauungsplan für den Berger Hang Bericht des Magistrats vom 19.05.2009, B 415Anregung
- 23. November 2009Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1663Bebauungsplan für den Berger HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 415 = Kenntnis, OA 927 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (B 415 = Zurückweisung, OA 927 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FAG und REP gegen SPD, LINKE., FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung)