Bebauungsplan für den .Berger Hang.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für das o.g. Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 HBG genehmigt. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, das einige Bauprojekte genehmigt wurden, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die Möglichkeit zu geben sich auch baulich zu entwickeln ist es zwingend notwendig für weitere Bauvorhaben verbindliche Regeln aufzustellen. Damit nicht wie in der Vergangenheit z.B. durch die Ausführung von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die der umgebenen Häuser erreicht wurde. Eine ausufernde Wohnraumverdichtung in dem durch Ein- oder Zweifamilienhäuser geprägten Gebiet sollte verhindert werden.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2009, OF 405/16
Betreff:
Bebauungsplan für den "Berger Hang"
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Folgende Anregung wird an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten für das Gebiet zwischen Neuer Weg im Westen und Fritz-Schubert-Ring im Osten sowie zwischen Heinrich-Bingemer-Weg im Norden und der Riedstraße im Süden einen Bebauungsplan aufzustellen.
Begründung:
Für das o.g. Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 HBG genehmigt. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, das einige Bauprojekte genehmigt wurden, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die Möglichkeit zu geben sich auch baulich zu entwickeln ist es zwingend notwendig für weitere Bauvorhaben verbindliche Regeln aufzustellen. Damit nicht wie in der Vergangenheit z.B. durch die Ausführung von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die der umgebenen Häuser erreicht wurde. Eine ausufernde Wohnraumverdichtung in dem durch Ein- oder Zweifamilienhäuser geprägten Gebiet sollte verhindert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009Sie sind hierOFOF 405/16Bebauungsplan für den .Berger Hang.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2009OAOA 804Bebauungsplan für den Berger HangAnregung
- 29. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 415Bebauungsplan für den Berger HangMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung WBE