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Bebauungsplan für den Berger Hang

Vorlagentyp: OA
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung vom 10.02.2009, OA 804 entstanden aus Vorlage: OF 405/16 vom 23.01.2009

Betreff: Bebauungsplan für den Berger Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen Neuer Weg im Westen und Fritz-Schubert-Ring im Osten sowie zwischen Heinrich-Bingemer-Weg im Norden und der Riedstraße im Süden, soweit nicht schon vorhanden, einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht wie in der Vergangenheit z. B. durch die Ausführung von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die der umgebenen Häuser erreicht wird. Eine ausufernde Wohnraumverdichtung in dem durch Ein- oder Zweifamilienhäuser geprägten Gebiet sollte verhindert werden.

Begründung: Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt. In der Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass einige Bauprojekte genehmigt wurden, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die Möglichkeit zu geben, sich auch baulich zu entwickeln, ist es zwingend notwendig, für weitere Bauvorhaben verbindliche Regeln aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2009OFOF 405/16Bebauungsplan für den .Berger Hang.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Februar 2009Sie sind hier
    OAOA 804Bebauungsplan für den Berger Hang
    Anregung
  3. 29. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 415Bebauungsplan für den Berger HangMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 16.03.2009
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 804 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFAGBFFFDP
Sonstige:
NPD (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)

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