Bebauungsplan für den Berger Hang
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die B 415 wird abgelehnt. Am Wunsch, für die fehlenden Bereiche des Berger Hangs einen Bebauungsplan zu erstellen, wird festgehalten. Im letzten Satz des Berichtes begründet der Magistrat seine Ablehnung zur Erstellung eines Bebauungsplanes damit, dass das Gebiet weitestgehend bebaut ist und von daher „kein hoher Veränderungsdruck“ zu erwarten sei. Tatsache ist jedoch, dass die dort vorhandene Bebauung aus den 60er und frühen 70er Jahren teilweise sichtbar in die Jahre kommt. Die begehrte Hanglage, daraus resultierend hohe Grundpreise und eine älter werdende Wohnbevölkerung in dem Gebiet machen es sogar ausgesprochen wahrscheinlich, dass sich in absehbarer Zeit die Bebauung im Plangebiet „Pfingstborn II“ zügig verändert. Für das sensible Gebiet sollten dann belastbarere Regeln der Bebauung über §34c HessBO hinaus – nämlich ein Bebauungsplan – vorliegen.
Inhalt
Antrag vom 22.06.2009, OF 466/16
Betreff:
Bebauungsplan für den Berger Hang
Die B 415 wird abgelehnt.
Am Wunsch, für die fehlenden Bereiche des Berger Hangs einen Bebauungsplan zu erstellen, wird festgehalten.
Im letzten Satz des Berichtes begründet der Magistrat seine Ablehnung zur Erstellung eines Bebauungsplanes damit, dass das Gebiet weitestgehend bebaut ist und von daher "kein hoher Veränderungsdruck“ zu erwarten sei.
Tatsache ist jedoch, dass die dort vorhandene Bebauung aus den 60er und frühen 70er Jahren teilweise sichtbar in die Jahre kommt. Die begehrte Hanglage, daraus resultierend hohe Grundpreise und eine älter werdende Wohnbevölkerung in dem Gebiet machen es sogar ausgesprochen wahrscheinlich, dass sich in absehbarer Zeit die Bebauung im Plangebiet "Pfingstborn II“ zügig verändert.
Für das sensible Gebiet sollten dann belastbarere Regeln der Bebauung über §34c HessBO hinaus – nämlich ein Bebauungsplan – vorliegen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 415 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2009BB 415Bebauungsplan für den Berger HangMagistratsbericht
- 22. Juni 2009Sie sind hierOFOF 466/16Bebauungsplan für den Berger HangOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2009OAOA 927Bebauungsplan für den Berger Hang Bericht des Magistrats vom 19.05.2009, B 415Anregung
- 23. November 2009Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1663Bebauungsplan für den Berger HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme