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Grünflächen für Menschen nutzbar halten - Nilgänse bekämpfen

Vorlagentyp: B
153 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 401

Betreff: Grünflächen für Menschen nutzbar halten - Nilgänse bekämpfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4289 - NR 918/19 FRANKFURTER - Dem Magistrat ist bekannt, dass im Stadtgebiet an verschiedenen Stellen verstärkte Gänsepopulationen vorkommen. Hervorgerufen wird die Zunahme der Population der Gänse nicht nur durch das Fehlen natürlicher Feinde in der Stadt, sondern insbesondere durch den Umstand, dass die Tiere verbotenerweise (siehe § 3 Abs. 4, Nr. 4 der Grünanlagensatzung) und aus falsch verstandener Tierliebe gefüttert werden. Auch das Liegenlassen von Essensresten nach dem Picknick hat denselben Effekt. Dieses Nahrungsangebot führt dazu, dass sich die Tiere in bestimmten Bereichen konzentrieren und die Kotproduktion gesteigert wird. Das führt dort schließlich zur Verschmutzung mit Exkrementen. Dieses Problem ist seit langem bekannt, es gibt Fütterungsverbote, die aber leider häufig ignoriert werden und die nur schwer zu überwachen sind. Die Nahrungsbedingungen für die Tiere in den Städten sind somit idealer als auf dem Land. In die Verordnung (EU) Nr. 1143/2015 des Europäischen Parlaments wurde mit einer zweiten Unionsliste (August 2017) die Nilgans als invasive Tierart aufgenommen. Im Gegensatz zur Nilgans, wird die Kanadagans nicht als invasive Art eingestuft und gilt als besonders geschützt (vgl. § 7 Abs. 13 BNatSchG). Sie fällt somit unter den Schutz des § 44 BNatSchG. Mit der Aufnahme der Nilgans in die Unionsliste wird die Möglichkeit eröffnet, bei Feststellung von Biodiversitätsschäden einzugreifen und Maßnahmen zu ergreifen. Es besteht keine Verpflichtung, diese Maßnahmen umzusetzen. Sie sollen "in angemessenem Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Umwelt stehen, gestützt auf eine Kosten-Nutzen-Analyse". Zudem müssen nationale Vorgaben (z. B. Jagdrecht, Naturschutz- und Tierschutzgesetz, etc.) weiterhin beachtet werden. Die Bundesländer haben gemeinsam Maßnahmenblätter zu den einzelnen Arten entwickelt, die als einheitliche Richtlinie und Grundlage für das Management dieser Arten dienen. Ziel der Managementmaßnahmen ist "die Reduzierung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität (bei Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, Umweltauswirkungen und Kosten)". Wesentliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität konnten im Bezug auf die Nilgans bisher - auch wissenschaftlich - nicht belegt werden. Auftretende Konflikte aufgrund der gemeinsamen räumlichen Nutzung durch Mensch und Nilgans, sind im Hinblick auf die EU-Verordnung nicht von Relevanz. Die im Management- und Maßnahmenblatt aufgeführten Empfehlungen werden vom Magistrat bereits eingesetzt und erprobt. Dazu gehören z. B. Fütterungsverbot, Öffentlichkeitsarbeit und Vergrämung durch Störung der Sichtbeziehung von Gänsen zwischen Brut- und Nahrungshabitat, beispielsweise durch Aufstellung von mobilen Zäunen und Anlegen von hohem Bewuchs (z. B. Wiesen). Das ebenfalls im Management- und Maßnahmenblatt aufgeführte Gelegemanagement zur Populationskontrolle und lokalen -beseitigung der Nilgans wird allerdings eingeschränkt durch die Aussage, dass diese Maßnahme nur im besiedelten Bereich (z. B. auf Flachdächern) mit verhältnismäßig geringfügigem Aufwand möglich ist. Das Auffinden von Gelegen der Nilgans ist schwierig, da sie sich häufig an unzugänglichen Stellen befinden, beispielsweise in Bäumen und Horsten/Nestern anderer Vögel. Zudem kann eine Genehmigung zum Gelegemanagement der Nilgänse nicht in Aussicht gestellt werden, da damit das angestrebte Ziel - weniger Gänse in den Parkanlagen - nicht erreicht werden kann. Die Untersuchungen im Ostpark haben gezeigt, dass die meisten Gänse von außerhalb in den Park einfliegen, um dort die Mauserzeit in größeren Gänsegruppen zu verbringen. Eine Entnahme von Eiern der wenigen Brutvögel würde an der Anzahl der Gänse nichts ändern. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass das Gelegemanagement in Düsseldorf sich auf wenige Grünanlagen beschränkt. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Punkte des Antrages wie folgt:

Zu 1.: Der hohe Aufwand eines Gelegemanagements der Nilgans wird nicht den gewünschten Erfolg bringen, zumal die frei werdenden Räume schnell wiederbesetzt werden. Der Magistrat nimmt deshalb Abstand von einer solchen Maßnahme, zumal diese nur Erfolg bringt, wenn sie flächendeckend und unter Umständen auch über die Stadtgrenzen hinaus durchgeführt wird. Ein Gelegemanagement anderer Gänsearten ist auszuschließen, da diese nicht als invasiv eingestuft sind und somit dem Schutz anderer Regelungen, Gesetze und Verordnungen unterliegen.

Zu 2.: Der Einsatz von sogenannten Kotsaugern auf Wiesen wird abgelehnt. Mit dem Kot wird auch Boden und dessen Feinteile aufgesaugt. Damit wird das Bodengefüge nachhaltig gestört und eine Wiesen- oder Rasenfläche zerstört.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2017OFOF 407/1Das Gansproblem auch am Mainufer angehenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. September 2017OMOM 2196Das Gansproblem auch am Mainufer angehenDirektanregung
  3. 18. Dezember 2017STST 2494Das Gansproblem auch am Mainufer angehenStellungnahme
  4. 26. Juli 2019NRNR 918Grünflächen für Menschen nutzbar halten - Nilgänse bekämpfenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
  5. 11. November 2019Sie sind hier
    BB 401Grünflächen für Menschen nutzbar halten - Nilgänse bekämpfen
    Magistratsbericht
  6. 3. Mai 2020OFOF 1260/1Verkotung am Mainufer auf Wegen und WiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 19. Mai 2020VV 1613Verkotung am Mainufer auf Wegen und WiesenAnfrage
  8. 10. August 2020Antwort des Magistrats · nach 153 WochenSTST 1445Verkotung am Mainufer auf Wegen und WiesenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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