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Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort20 Sitzungen

Zusammenfassung

Im Bericht wird die Rücknahme der Vorlage B 390 thematisiert, zusammen mit der Entwicklung der Förderschulkapazitäten im Bereich der geistigen Entwicklung in Frankfurt am Main. Die zentrale Zielsetzung ist die Steigerung der Inklusion und die Sicherstellung der benötigten Ressourcen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 390 zurückzieht (siehe Anlage).

Erläuterung zum Anstieg der Inklusion und den bestehenden Förderschulen

In Frankfurt am Main ist die Förderung der Inklusion ein Ziel der Schulentwicklung. In der Stadt zeigt sich ein starker Trend hin zu mehr Inklusion. Lag die Inklusionsquote vor 10 Jahren noch sehr niedrig, beträgt sie heute sowohl im Primarbereich, als auch in der Sekundarstufe I über 50 %.

Aktuell bieten zwölf Schulen, in Trägerschaft der Stadt Frankfurt, Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen nach unterschiedlichen Schwerpunkten an, darunter der Schwerpunkt Lernen (LER) und der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gE), körperliche und motorische Entwicklung (kmE) sowie emotionale und soziale Entwicklung (esE). Drei Förderschulen haben andere, individuelle Förderschwerpunkte. Außerdem existieren zwei Förderschulen für den Schwerpunkt Sehen und Kranke in Trägerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes.

Zu 1.: Auswahl von Schulstandorten und Zuweisung von Ressourcen

Die Schüler*innenlenkung wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt verantwortet. Die Schüler*innenzahlenstatistiken des Landes für das SJ 24/25 liegen frühestens zum 01. November eines Jahres vor.

Zum Schuljahr 2024/25 wurde bei 164 Kindern und Jugendlichen ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt. Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich für die Regelschule entschieden haben, werden inklusiv unterrichtet. Für 51 Kinder haben sich die Sorgeberechtigten für eine Beschulung an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung entschieden. Um diese Platzkapazitäten zu gewährleisten, wurden vom Schulträger Raumkapazitäten als Außenstellen der Viktor-Frankl-Schule und der Charles-Hallgarten-Schule in den Zweigen geistige Entwicklung zur Verfügung gestellt: Johann-Hinrich-Wichern-Schule (2 Lerngruppen)

Bürgermeister-Grimm-Schule (2 Lerngruppen)

Weißfrauenschule (2 Lerngruppen)

Willemerschule (2 Lerngruppen)

Differenziert wird in eine formale und eine organisatorische Zuständigkeit. Danach ist die Viktor-Frankl-Schule als Stammschule formal zuständig für die Johann-Hinrich-Wichern-Schule und die Weißfrauenschule. Die Charles-Hallgarten-Schule gilt als Stammschule für die Weißfrauenschule und die Willemerschule.

Zu 2.: Entwicklung der Schüler*innenzahlen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung

In den letzten fünf Jahren sind die Schüler*innenzahlen im Förderbereich geistige Entwicklung insgesamt gestiegen, verteilen sich aber unterschiedlich: Die Anzahl inklusiv unterrichteter Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Regelschulen stieg ebenso an, wenn auch moderater. Im Verhältnis zu dem in Zahlen größten Förderschwerpunkt Lernen entscheiden sich viele Eltern bei der Förderung geistiger Entwicklung relativ häufiger für eine Förderschule.

Die hessenweiten Schülerstatistiken für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt gE liegen uns nicht vor.

Zu 3.: siehe Antwort zu Frage 1

Zu 4.: Maßnahmen zum Schuljahr 2024/25

Die Zahl an Frankfurter Grundschulen mit inklusivem Unterricht stieg seit 2013 von 31 auf über 70. Im Bereich der weiterführenden Schulen sind es über 30. Der Anteil inklusiver Schulen mit Kindern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an allen inklusiv arbeitenden Schulen beträgt ca. ein Drittel. Folgende Schulen sind für die Durchführung inklusiven Unterrichts mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen: Berthold-Otto-Schule Diesterwegschule Erich-Kästner-Schule Frauenhofschule Freiligrathschule Fridtjof-Nansen-Schule Goldsteinschule Gruneliusschule Günderrodeschule Heinrich-Seliger-Schule Henri-Dunant-Schule | Holzhausenschule Liebfrauenschule Liesel-Oestreicher-Schule Ludwig-Richter-Schule Merianschule Metropolitan School Frankfurt gGmbH Robert-Blum-Schule Robert-Schumann-Schule Römerstadtschule Steffi-Jones-Schule Textorschule Walter-Kolb-Schule

Der Schulträger sorgt dafür, dass alle individuellen Ausstattungsbedarfe der Schüler*innen für eine inklusive Beschulung bereitgestellt werden.

Zu 5.: Rahmenbedingungen

Die Anforderung angemessener Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Fragen im Umgang mit räumlichen, infrastrukturellen und personellen Herausforderungen stellen sich fortwährend. Die Ausstattung erfolgt angepasst an den konkreten individuellen Bedarfen. Dazu werden neue Schulen grundsätzlich inklusiv gestaltet. Schulen im Bestand werden sukzessive und bedarfsgerecht angepasst. Bislang haben sich die - von Seiten des Landes dafür vorgesehenen - Inklusiven Schulbündnisse nicht dafür entschieden, einzelnen Schulen besondere Förderschwerpunkte zuzuweisen.

Kriterien für die Anpassungen ergeben sich einerseits aus allgemeinen Anforderungen, wie die möglichst weitgehende Barrierefreiheit, aber vor allem aus den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen selbst. Dabei setzt die Verwaltung Maßnahmen um, die sich aus der Beratung der Förderausschüsse ergeben. Hierzu sichert der Schulträger die Ausstattung der Räumlichkeiten. In Bestandsgebäuden bestehen zum Teil bauliche Einschränkungen.

Zu 6.: Zum Erlass des Kultusministeriums

Für die im Erlass zum integrierten Schulentwicklungsplan 2020 - 2029 angeführte Analyseaufgabe hinsichtlich des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dem Schulträger eine Frist von drei Jahren nach Bekanntgabe des Erlasses vom 04.01.2024 eingeräumt.

Aktuell finden zu dieser Aufgabenstellung Felderkundungen statt. Ein wissenschaftliches Institut soll mit einer Untersuchung betraut werden, um dem Schulträger evidenzbasierte Erkenntnisse für die planerischen Grundlagen zur Verfügung zu stellen.

Zu 7.: Folgen für die Schulentwicklungsplanung

Sobald die wissenschaftlichen Erkenntnisse dem Schulträger vorliegen, werden diese bei der Schulangebotsplanung im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung berücksichtigt und der Stadtverordnetenversammlung umgehend mitgeteilt.

Zu den zusätzlich gestellten Fragen 1 und 2: Ergebnisse zur aktuellen Planung weiterer Kapazitäten an der Panoramaschule werden zeitnah mitgeteilt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Oktober 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 14
Sitzung 33 · 28.10.2024
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 33 · 28.10.2024
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinke
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 1
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 82
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 32 · 29.10.2024
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
Farbechte/linkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltdFfmÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 33 · 01.11.2024
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 34 · 04.11.2024
TO I, TOP 43
Beraten
a) Die Vorlage B 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO II, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 33 · 05.11.2024
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 32 · 07.11.2024
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO II, TOP 16
Beraten
a) Die Vorlage B 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 31 · 02.12.2024
TO I, TOP 16
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 390 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 35 · 02.12.2024
TO I, TOP 37
Zurückgezogen
Die Vorlage B 390 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 34 · 05.12.2024
TO I, TOP 13
Beraten

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 12.12.2024
TO II, TOP 51
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 390 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 5563,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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