Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Zusammenfassung
Im Bericht wird die Rücknahme der Vorlage B 390 thematisiert, zusammen mit der Entwicklung der Förderschulkapazitäten im Bereich der geistigen Entwicklung in Frankfurt am Main. Die zentrale Zielsetzung ist die Steigerung der Inklusion und die Sicherstellung der benötigten Ressourcen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 390 zurückzieht (siehe Anlage).
Erläuterung zum Anstieg der Inklusion und den bestehenden Förderschulen
In Frankfurt am Main ist die Förderung der Inklusion ein Ziel der Schulentwicklung. In der Stadt zeigt sich ein starker Trend hin zu mehr Inklusion. Lag die Inklusionsquote vor 10 Jahren noch sehr niedrig, beträgt sie heute sowohl im Primarbereich, als auch in der Sekundarstufe I über 50 %.
Aktuell bieten zwölf Schulen, in Trägerschaft der Stadt Frankfurt, Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen nach unterschiedlichen Schwerpunkten an, darunter der Schwerpunkt Lernen (LER) und der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gE), körperliche und motorische Entwicklung (kmE) sowie emotionale und soziale Entwicklung (esE). Drei Förderschulen haben andere, individuelle Förderschwerpunkte. Außerdem existieren zwei Förderschulen für den Schwerpunkt Sehen und Kranke in Trägerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes.
Zu 1.: Auswahl von Schulstandorten und Zuweisung von Ressourcen
Die Schüler*innenlenkung wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt verantwortet. Die Schüler*innenzahlenstatistiken des Landes für das SJ 24/25 liegen frühestens zum 01. November eines Jahres vor.
Zum Schuljahr 2024/25 wurde bei 164 Kindern und Jugendlichen ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt. Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich für die Regelschule entschieden haben, werden inklusiv unterrichtet. Für 51 Kinder haben sich die Sorgeberechtigten für eine Beschulung an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung entschieden. Um diese Platzkapazitäten zu gewährleisten, wurden vom Schulträger Raumkapazitäten als Außenstellen der Viktor-Frankl-Schule und der Charles-Hallgarten-Schule in den Zweigen geistige Entwicklung zur Verfügung gestellt: Johann-Hinrich-Wichern-Schule (2 Lerngruppen)
Bürgermeister-Grimm-Schule (2 Lerngruppen)
Weißfrauenschule (2 Lerngruppen)
Willemerschule (2 Lerngruppen)
Differenziert wird in eine formale und eine organisatorische Zuständigkeit. Danach ist die Viktor-Frankl-Schule als Stammschule formal zuständig für die Johann-Hinrich-Wichern-Schule und die Weißfrauenschule. Die Charles-Hallgarten-Schule gilt als Stammschule für die Weißfrauenschule und die Willemerschule.
Zu 2.: Entwicklung der Schüler*innenzahlen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung
In den letzten fünf Jahren sind die Schüler*innenzahlen im Förderbereich geistige Entwicklung insgesamt gestiegen, verteilen sich aber unterschiedlich: Die Anzahl inklusiv unterrichteter Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Regelschulen stieg ebenso an, wenn auch moderater. Im Verhältnis zu dem in Zahlen größten Förderschwerpunkt Lernen entscheiden sich viele Eltern bei der Förderung geistiger Entwicklung relativ häufiger für eine Förderschule.
Die hessenweiten Schülerstatistiken für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt gE liegen uns nicht vor.
Zu 3.: siehe Antwort zu Frage 1
Zu 4.: Maßnahmen zum Schuljahr 2024/25
Die Zahl an Frankfurter Grundschulen mit inklusivem Unterricht stieg seit 2013 von 31 auf über 70. Im Bereich der weiterführenden Schulen sind es über 30. Der Anteil inklusiver Schulen mit Kindern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an allen inklusiv arbeitenden Schulen beträgt ca. ein Drittel. Folgende Schulen sind für die Durchführung inklusiven Unterrichts mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen: Berthold-Otto-Schule Diesterwegschule Erich-Kästner-Schule Frauenhofschule Freiligrathschule Fridtjof-Nansen-Schule Goldsteinschule Gruneliusschule Günderrodeschule Heinrich-Seliger-Schule Henri-Dunant-Schule | Holzhausenschule Liebfrauenschule Liesel-Oestreicher-Schule Ludwig-Richter-Schule Merianschule Metropolitan School Frankfurt gGmbH Robert-Blum-Schule Robert-Schumann-Schule Römerstadtschule Steffi-Jones-Schule Textorschule Walter-Kolb-Schule
Der Schulträger sorgt dafür, dass alle individuellen Ausstattungsbedarfe der Schüler*innen für eine inklusive Beschulung bereitgestellt werden.
Zu 5.: Rahmenbedingungen
Die Anforderung angemessener Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Fragen im Umgang mit räumlichen, infrastrukturellen und personellen Herausforderungen stellen sich fortwährend. Die Ausstattung erfolgt angepasst an den konkreten individuellen Bedarfen. Dazu werden neue Schulen grundsätzlich inklusiv gestaltet. Schulen im Bestand werden sukzessive und bedarfsgerecht angepasst. Bislang haben sich die - von Seiten des Landes dafür vorgesehenen - Inklusiven Schulbündnisse nicht dafür entschieden, einzelnen Schulen besondere Förderschwerpunkte zuzuweisen.
Kriterien für die Anpassungen ergeben sich einerseits aus allgemeinen Anforderungen, wie die möglichst weitgehende Barrierefreiheit, aber vor allem aus den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen selbst. Dabei setzt die Verwaltung Maßnahmen um, die sich aus der Beratung der Förderausschüsse ergeben. Hierzu sichert der Schulträger die Ausstattung der Räumlichkeiten. In Bestandsgebäuden bestehen zum Teil bauliche Einschränkungen.
Zu 6.: Zum Erlass des Kultusministeriums
Für die im Erlass zum integrierten Schulentwicklungsplan 2020 - 2029 angeführte Analyseaufgabe hinsichtlich des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dem Schulträger eine Frist von drei Jahren nach Bekanntgabe des Erlasses vom 04.01.2024 eingeräumt.
Aktuell finden zu dieser Aufgabenstellung Felderkundungen statt. Ein wissenschaftliches Institut soll mit einer Untersuchung betraut werden, um dem Schulträger evidenzbasierte Erkenntnisse für die planerischen Grundlagen zur Verfügung zu stellen.
Zu 7.: Folgen für die Schulentwicklungsplanung
Sobald die wissenschaftlichen Erkenntnisse dem Schulträger vorliegen, werden diese bei der Schulangebotsplanung im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung berücksichtigt und der Stadtverordnetenversammlung umgehend mitgeteilt.
Zu den zusätzlich gestellten Fragen 1 und 2: Ergebnisse zur aktuellen Planung weiterer Kapazitäten an der Panoramaschule werden zeitnah mitgeteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Oktober 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.