Entsiegelungskonzept
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt das Entsiegelungskonzept der Stadt Frankfurt am Main. Ziel ist es, Flächen zu identifizieren und Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung umzusetzen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von Ressourcen und Fördermitteln, um einen nachhaltigen urbanen Klimaansatz zu fördern.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Die Stadt Frankfurt am Main stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort sind wichtige Handlungsfelder der städtischen Klimaanpassung.
Wie im Bericht des Magistrats vom 06.11.2023, B 427, mitgeteilt, klärt der Magistrat die Rahmenbedingungen für ein Entsiegelungskonzept, unter Berücksichtigung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen.
Wesentlicher Baustein des Entsiegelungskonzeptes ist die Erstellung eines Entsiegelungskatasters, um entsprechende Flächen verorten zu können.
Einige Ämter betreiben bereits eigenständig Initiativen und Programme zur Entsiegelung von Flächen. Um ein Entsiegelungskataster effektiv abbilden und betreiben zu können, soll ein Verzeichnis erstellt werden, in dem die Flächen aller Entsiegelungen (Potentiale und Umsetzungen) ämterübergreifend aufgenommen werden sollen. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung des Konzeptes müssen im Verhältnis zum Nutzen stehen. Im Folgenden wird detailliert auf die einzelnen Punkte eingegangen:
Es existieren bereits Programme (z.B. "Schöneres Frankfurt", Prioritätenliste "Klimaangepasste Stadtplätze"), deren Umsetzungen unter anderem Maßnahmen zur Entsiegelung nach sich ziehen werden. Die Zuständigkeit liegt dabei bei verschiedenen Ämtern. Entsprechende Flächen werden priorisiert und ins Kataster aufgenommen.
Mit der Erstellung eines GIS-basierten Katasters inklusive einer Analyse des Entsiegelungs- und Begrünungspotenzials wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Die Karten sollen unter anderem als Grundlage für das Entsiegelungskataster dienen. Die Ergebnisse können der Öffentlichkeit und der Verwaltung z.B. als Themenkarte des Klimaplanatlas zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Ergebnis der Analyse werden in entsprechender Detaillierungstiefe Angaben zu den Entsiegelungskosten gemacht. Genaue Angaben zu den Kosten können erst im Zuge des Planungsfortschritts gemacht werden.
Die Priorisierungsliste wird mit Hilfe einer Geodatenauswertung erstellt und sollte sich auf entscheidende Hotspots/Krisenpunkte konzentrieren. Die Etat-Anregungen werden dabei berücksichtigt.
Die Etat-Anregungen der Ortsbeiräte wurden bereits auf Eignung aus fachlicher Sicht geprüft. Es werden voraussichtlich zehn der vorgeschlagenen Plätze (EA 5, 12, 118, 129, 173 und 188 aus dem Jahr 2023) ins Entsiegelungskataster aufgenommen.
Die pauschale Festlegung eines Entsiegelungsgrades in Prozent der Fläche ist nicht zielführend. Die fachliche Beurteilung der Flächen sollte an den jeweiligen Gegebenheiten (Abflusspotenzial, Versiegelungsgrad) ausgerichtet sein. Der Leitfaden zur Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung trifft darüber hinaus verbindliche Festsetzungen zum Thema Versiegelung.
Bei der Planung und Umgestaltung von Schulhöfen soll die Entsiegelung von Flächen geprüft und im Sinne einer nutzerorientierten Gestaltung umgesetzt werden.
Soweit möglich werden Fördermittel des Bundes und des Landes beantragt und bei Bewilligung konsequent abgerufen.
Seit 2017 fördert die Stadt Frankfurt Klimaanpassungsmaßnahmen über das Programm "Frankfurt frischt auf". Die Stadt unterstützt private Hauseigentümer:innen und Grundstückseigentümer:innen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die mehr Grün auf, an und hinter das Haus bringen wollen. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung und Begrünung von (Hinter-)Höfen, Grundstückseinfahrten und ähnlichem wie beispielsweise vorbereitende Maßnahmen wie der genehmigungsfreie Abbruch von Gebäuden, das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, Bodenaufbereitung beziehungsweise Bodenaustausch, Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen, Schaffen von öffentlichen Zugängen, Anlegen von Hochbeeten und Anschaffen von Pergolen inklusive der jeweils erforderlichen Planung.
Ein weiteres stadtweites Förderprogramm besteht mit dem "Geschenkten Baum". Hierbei können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 500 € bekommen, wenn im Siedlungsbereich Bäume gepflanzt werden - ein vielfach praktizierter Anreiz, um damit auch Versiegelungen zurückzunehmen.
Mit der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) werden Regeln für die Versiegelung getroffen. Die Prüfung und Analyse von nicht überbauten privaten Flächen ist nicht zielführend, da der Bestandsschutz gilt.
Im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten wird der Magistrat zum Umsetzungsstand berichten.
Wir verweisen auf das Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/), in dem die Eigentumsverhältnisse flurstücksgenau abrufbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Oktober 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf EA 187 zurück — Etatanregung, beschlossen am 8. Mai 2023. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OABezugOA 124 — Entsiegelung von Flächen (im Frankfurter Westen) · Anregung
- NRBezugNR 370 — Entsiegelungskonzept · STVV-Antrag
- EABezugEA 12 — Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung des Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße 75 Einrichtung von Querparkplätzen und Entsiegelung der · Etatanregung
- EABezugEA 31 — Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes · Etatanregung
- EABezugEA 5 — Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen „Orber Platz“ entsiegeln und begrünen · Etatanregung
- EABezugEA 118 — Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelungsprojekte aus den Stadtteilen · Etatanregung
- EABezugEA 119 — Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 · Etatanregung
- EABezugEA 129 — Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen · Etatanregung
- EABezugEA 172 — Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad · Etatanregung
- EABezugEA 173 — Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes · Etatanregung
- EABezugEA 188 — Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes · Etatanregung
Beratungsverlauf22 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (B 379 = Kenntnis, OA 505 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 379 und OA 505 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung)