Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 337
Betreff: Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Frankfurt am Main Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet jährlich einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu veröffentlichen, an der sie eine Beteiligung von mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar hält. Der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 51 Ziffer 11 HGO Errichtungen, Erweiterungen, Übernahmen und Veräußerungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung an diesen zur Entscheidung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt am Main hat den unbestimmten Rechtsbegriff "mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung" mit Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2016 (§ 841, M 190) näher konkretisiert: Voraussetzung für eine mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung ist demnach, dass die Stadt Frankfurt am Main an dieser durchgerechnet mit mindestens 20 % beteiligt ist. In der Gesetzesbegründung wird auf Holdingstrukturen und die Notwendigkeit verwiesen, in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidungen zu treffen. Daher werden außerdem die Beteiligungsunternehmen der nachfolgenden (Teil-) Konzerne von der Vorlagepflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung ausgenommen, sofern die Kapitalanteile an diesen sich auf jeweils nicht mehr als einen Betrag in Höhe von 20 % vom Eigenkapital (gemäß HGB-Definition zum Stand des letzten geprüften Jahresabschlusses) der jeweiligen Konzernmutter-Gesellschaft belaufen: • Energiesektor: Mainova AG (inklusive Gas-Union GmbH u. a.) • Luftfahrt: Fraport AG • Verkehrsunternehmen im Stadtwerke-Holding-Konzern (insbes. VGF) • Abfallwirtschaft/Entsorgung: FES GmbH • Gesundheitswesen: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (mit Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) • Messewesen: Messe GmbH • Wohnungswirtschaft: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH. Bei den Kapitalanteilen wird von durchgerechneten Anteilen und zwar durchgerechnet auf die jeweilige (Teil-)Konzernmutter-Gesellschaft ausgegangen. Für alle mittelbaren Beteiligungen, die nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen, liegt die Zuständigkeit beim Magistrat. Die Beteiligungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist durch eine Vielzahl von unmittelbaren Beteiligungen aus dem Daseinsvorsorgebereich Kultur, Soziales, Freizeit etc. geprägt und bildet damit die stetig steigenden (Pflicht-) Aufgaben der Kommunen ab. Dem stehen nur wenige (teilweise) komplexe Teilkonzerne aus dem Daseinsvorsorgebereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und teilweise auch Wohnungsbau und Wirtschaft (z. B. Messe GmbH in Frankfurt a. M.) gegenüber. Die Einführung eines kaufmännisch ausgerichteten Rechnungswesens in den hessischen Kommunen (Doppik) und die damit verbundene Konzernrechnungslegung nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ergeben ganz deutlich, dass trotz der Vielzahl von kommunalen Beteiligungsunternehmen nur die wenigen großen kommunalen Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Stadtwerke) den Kern der wirtschaftlichen Leistung des Konzernverbundes der jeweiligen Kommunen ausmachen und somit zentrale Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen, insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. I.) Beteiligungsportfolio der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2017 Tabelle 1: Anzahl der Beteiligungen zum 31.12.2017 *Anzahl inklusive 7 Eigenbetriebe, ** Anzahl inklusive 4 Genossenschaften Um die zahlenmäßigen und strukturellen Veränderungen des Beteiligungsbestandes umfassend nachvollziehen zu können, findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Beteiligungsmanagement und den Beteiligungsgesellschaften statt. Die Beteiligungsverhältnisse werden zum einen unterjährig in der Datenbank AMI (Anteilsbesitz-Management-Informationssystem) des Beteiligungsmanagements erfasst. Zusätzlich werden die Gesellschaften im Rahmen der Erstellung des Beteiligungsberichtes hinsichtlich ihres Beteiligungsportfolios zum jeweiligen Stichtag abgefragt. Sobald die Jahresabschlüsse der Gesellschaften vorliegen, wird der Beteiligungsbestand geprüft und ggf. in AMI aktualisiert. Es wird insbesondere darauf geachtet, dass die Daten in AMI vollständig abgebildet sind und diese regelmäßig aktualisiert werden. II.) Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen in 2017 Seit dem ersten Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main über das Geschäftsjahr 1999 hat sich die Anzahl der gesamten städtischen Beteiligungen von damals 135 auf mittlerweile 565 erhöht. Zur Erhöhung der Transparenz erfolgt seit dem Beteiligungsbericht 2014 eine veränderte Aufgliederung des Beteiligungsportfolios (vgl. Tabelle 1, Auszug aus dem Beteiligungsbericht): 1.) Entsprechend der Vorgabe nach § 123 a HGO werden alle Beteiligungen dargestellt, bei denen die Stadt Frankfurt am Main mit mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (analog § 271 HGB). Zum 31.12.2017 war die Stadt Frankfurt am Main an 227 Gesellschaften direkt oder indirekt mit einem Anteil von mindestens 20 % beteiligt (Vj. 226). Im Jahr 2017 ergaben 10 Zugänge und 9 Abgänge (davon 5 tatsächliche Abgänge, 2 Anteilsveränderungen auf unter 20 %, 2 Nacherfassungen für 2014) die Veränderung von 1 gegenüber dem Vorjahr. Im Einzelnen sind diese Gesellschaften aus der Tabelle am Ende dieses Abschnitts namentlich ablesbar. Bei den Zugängen sind 2 direkte Beteiligungen enthalten (Bäderbaugesellschaft mbH, und Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG). Auf die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil, Ziffer 3 Veränderungen und Struktur des Beteiligungsbestands der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2017, sowie die jeweiligen Unternehmenseinzeldarstellungen im Beteiligungsbericht 2017 (Buch oder digitale Anlage) wird verwiesen. Tabelle 2: Veränderungen im Geschäftsjahr 2017
*Kapitalanteilsveränderungen auf unter 20 %, ** Nacherfassungen für 2014 2.) Alle anderen 338 (Vj. 331) direkten und indirekten Beteiligungen unter 20 % werden in Tabelle 1 sowie im Gesamtstrukturbericht des Beteiligungsberichts aufgeführt. Die Anzahl der weiteren direkten Beteiligungen unter 20 % beträgt hierbei unverändert 11 (Vj. 11) und enthält u. a. 7 Eigenbetriebe und 4 Genossenschaften, die auch als digitale Anlage zum Beteiligungsbericht dargestellt werden. Auf den Beteiligungsstrukturbericht und die Ausführungen im Beteiligungsbericht wird verwiesen. Zur Ermittlung der Anzahl der Beteiligungen wird die Tatsache berücksichtigt, dass aufgrund der komplexen Struktur des städtischen Beteiligungsportfolios eine Reihe von Gesellschaften mehrere Mütter haben. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden daher Gesellschaften mit Mehrfachbeziehungen der obersten Ebene zugeordnet. So ist z. B. an der WOHNHEIM GmbH und der FAAG die Stadt Frankfurt am Main sowohl direkt mit geringen Anteilen als auch indirekt über die ABG mit höheren Anteilen beteiligt. Aufgrund der direkten Anteile der Stadt Frankfurt am Main werden diese Gesellschaften unter den direkten Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen. Anlage _Graphische_Gesamtuebersicht_Beteiligungen (ca. 25,3 MB) Anlage _Uebersicht_1 (ca. 2,6 MB) Anlage _Uebersicht_2 (ca. 20,6 MB) Anlage _Wiedergabe_Teil_des_Beteiligungsberichts_2017 (ca. 24,9 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.10.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Oktober 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER