Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 12.06.2006, B 300
Betreff:
Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2002, § 3473
- NR 675 GRÜNE, B 406/05 -
Neue Krabbelstuben im Jahr 2005
Aus der Tabelle in der Anlage 1 ist zu entnehmen, dass im "Planungsjahr 2005“ 250 neue Plätze für Kleinstkinder in 9 Stadtteilen geschaffen werden konnten. Der größte Teil der Krabbelstuben stellt sich mit seinem Leistungsangebot auf die vorhandenen Bedürfnisse im Stadtteil ein und zählt somit als wohnortnahes Angebot. Andere Träger bieten ein spezielles Konzept oder sprechen eine bestimmte Zielgruppe an, wodurch sie planerisch nicht dem jeweiligen Stadtteil zugeordnet, sondern als ein gesamtstädtisches Angebot bewertet werden. Bei der Berechnung der Kapazitäten für die einzelnen Stadtteile haben wir in Abstimmung mit dem Stadtschulamt die "gesamtstädtischen Plätze“ extra ausgewiesen und nicht dem jeweiligen Stadtteil zugerechnet. Dadurch kann die Erfassung der Daten besser und genauer erfolgen. Bei der Belegung der Plätze können aber auch Kinder aus dem jeweiligen Stadtteil in diesen Einrichtungen aufgenommen werden.
Von den 250 Plätzen entstanden 129 Plätze in 3 Stadtteilen mit einem gesamtstädtischen Einzugsbereich.
Insgesamt verbesserte sich mit dieser Neuschaffung von Plätzen die Versorgungsquote in Frankfurt zum 31.12.2005 für Kinder unter 3 Jahren von 16 % (2.953 Plätze) auf 17 % (3153 Plätze).
Planungen von Einrichtungen im Jahr 2006
Gemäß der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle bestehen derzeit konkrete Vorplanungen für 387 geförderte Plätze in 14 Stadtteilen. Diese Summe wird nach Klärung der Sachlage bei den einzelnen Trägern den Zielwert von 300 Plätzen nicht überschreiten. Bei diesen Planungen werden voraussichtlich bei zwei Trägern 72 Plätze mit einem gesamtstädtischen Einzugsbereich entstehen.
Bei Umsetzung der vorgesehenen Planung von 300 Plätzen im Jahr 2006 wird der Versorgungsgrad von 17 % (3153 Plätze) auf 18% (3453 Plätze) steigen.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung der Betreuungsplätze:
3. Bevölkerungsentwicklung:
In der folgenden Tabelle ist die aktuelle Bevölkerungsentwicklung der Kinder unter
3 Jahren in den letzten fünf Jahren dargestellt.
Entwicklung der Einwohner 0-3 J am Jahresende
Jahr
Gesamt 0 - 3 J
Zunahme abs.
Zunahme in % gegenüber 2001
Nicht deutsche EW
in % aller EW
2001
17325
0
0,0
3703
21,4
2002
17523
198
1,1
2653
15,1
2003
17796
471
2,7
2579
14,5
2004
18429
1104
6,4
2554
13,9
2005
18848
1523
8,8
2456
13,0
Danach hat die Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe in diesem Zeitraum um 1523 Personen (8,8 %) zugenommen. Die Abnahme bei den nicht deutschen Einwohnern ist auf das neue Staatsbürgerschaftsrecht zurückzuführen. Diese Zahlen zeigen deutlich, wie notwendig der weitere Ausbau der Plätze für Kleinkinder in Frankfurt am Main ist.
Kindertagespflege:
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ist eine Ausweitung des Auftrags des SGB VIII, der ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot für alle Altersstufen fordert und die Qualität der pädagogischen Arbeit konkretisiert. Vor dieser neuen gesetzlichen Regelung konnte sich jeder in der Kindertagespflege betätigen, ohne an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen zu haben. Die neue Gesetzgebung macht die Entwicklung von Standards unausweichlich notwendig, um von einer einheitlichen, kontrollierbaren Qualität zu sprechen. Eine kontinuierliche Weiterqualifizierung, Begleitung der Tagespflege und deren Vernetzung sind wesentliche Faktoren für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot in der Familientagespflege, an deren Umsetzung der Magistrat derzeit arbeitet.
Welche quantitative Bedeutung die Betreuung durch Großeltern, Kindermädchen, Tagesmütter oder Au-Pairs in Frankfurt am Main hat, ist unbekannt. Amtliche Stellen sind nur am Rande mit diesen Betreuungsarrangements befasst, die weitgehend der privaten Initiative überlassen sind. Lediglich die Arbeit der Frankfurter Tagespflegebörse gibt Einblick in dieses Praxisfeld. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) bedarf die Betreuung von fremden Kindern in der eigenen Wohnung einer Genehmigung, wenn sie einen Umfang von mehr als 15 Stunden in der Woche hat und mehr als drei Monate dauert. Ob tatsächlich viele Tagespflegepersonen um eine solche Erlaubnis nachsuchen, muss die Zukunft zeigen. Für die vom Gesetz geforderte Qualifizierung von Tagespflegepersonen wurde vom Jugend- und Sozialamt eine Konzeption erarbeitet, mit deren Umsetzung bereits in diesem Jahr begonnen wurde.
Planung von Plätzen in den Stadtteilen:
Die in der Anlage 3 beigefügte Tabelle zeigt die Entwicklung der Platzkapazitäten für Kinder unter 3 Jahren in den einzelnen Planungsbezirken und die Plätze, welche die Gesamtstadt als Einzugsbereich haben. Die Darstellung unterscheidet zum einen zwischen Stadtteilen mit mehr (22) und weniger (14) als 500 Kindern in der Altersgruppe. Ein weiteres Kriterium der Unterscheidung in beiden Gruppen ist der Versorgungsgrad über und unter 15 %.
Bei 4 Stadtteilen mit mehr als 500 Kindern besteht ein Versorgungsgrad von über 15% (18,2% - 26,7%), in weiteren 18 Stadtteilen mit mehr als 500 Kindern liegt der Versorgungsgrad darunter (0 % – 14,9%).
In der zweiten Gruppe der Stadtteile mit weniger als 500 Kindern gibt es zwei Stadtteile, bei denen der Versorgungsgrad über 15 % liegt (26,3 % - 47,9%) und 12 Stadtteile mit einer Versorgung unter 15% (0% - 13,8%)
Die Rangfolge der Stadtteile in den beiden Gruppen orientiert sich an dem jeweiligen Versorgungsgrad.
Aus den Daten wird ersichtlich, dass ausgehend vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 798 neue Plätze vom Dezernat Soziales und Jugend geschaffen wurden.
Aus der Tabelle in der Anlage 3 ist weiter zu entnehmen, dass in den Stadtteilen mit einem hohen Bedarf und hoher Wohnbevölkerung, wie z.B. Nied, Bockenheim, Ginnheim, Westend, Sachsenhausen und Nordend in den vergangenen Jahren auch entsprechend neue Plätze geschaffen wurden. Dadurch haben sich die Versorgungsgrade erheblich verbessert.
Ungeachtet der quantitativen Bedarfe in den verschiedenen Stadtteilen können grundsätzlich nur dort neue Plätze für die Altersgruppe entstehen, wo geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind. Andererseits sind neben den mengenmäßigen Kriterien für die bedarfsgerechte Versorgung in den Stadtteilen auch Aspekte der unterschiedlichen Ausprägung in den Stadtteilen zu berücksichtigen. Während in den innenstadtnahen Stadtteilen wie Nordend, Westend, Bornheim, Sachsenhausen, Bockenheim viele junge Familien leben, die gerne Angebote der Kinderbetreuung annehmen, ist die Akzeptanz von Kleinkinderbetreuung insbesondere in den westlichen Stadtteilen völlig anders. Hier hat es sehr viel länger gedauert, bis die neuen Plätze belegt werden konnten bzw. die Einrichtungen beschreiben eine deutlich geringere Konstanz (z.B. regelmäßiges Bringen der Kinder) der Eltern als in anderen Stadtteilen. Dieses Elternverhalten muss in der Planung mit berücksichtigt werden, so dass das Versorgungsziel nicht in jedem Stadtteil einheitlich sein kann.
Insgesamt gesehen ist damit der Versorgungsgrad für Kleinkinder unter 3 Jahren in Frankfurt in diesem Zeitraum von 14% auf 17 % gestiegen und wird zum Jahresende 2006 den Wert von 18% erreichen.
Der Magistrat wird auch in diesem Jahr alle Anstrengungen unternehmen, um die 300 neuen Plätze zur Betreuung von Kleinstkindern zu schaffen.
Anlage 1-2 (ca. 22 KB) Anlage 3 (ca. 19 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 11.07.2006, OA 112 Anregung vom 29.08.2006, OA 129 Antrag vom 09.07.2006, OF 44/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2002NRNR 675Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 17. März 2003BB 214Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 24. Mai 2004BB 333Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 20. Mai 2005BB 406Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 12. Juni 2006Sie sind hierBB 300Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 9. Juli 2006OFOF 44/7Kinderfreundliche Stadt - bisher aber nicht im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.WASG
- 11. Juli 2006OAOA 112Kinderfreundliche Stadt - bisher aber nicht im Ortsbezirk 7 Bericht des Magistrats vom 12.06.2006, B 300Anregung
- 12. August 2006OFOF 18/13Einrichtung einer Krabbelstube (Kleinkinderbetreuungsplätze) im Stadtteil Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. August 2006OAOA 129Einrichtung einer Kinderkrippe (Kleinkinderbetreuungsplätze) im Stadtteil Nieder-Erlenbach Bericht des Magistrats vom 12.06.2006, B 300Anregung
- 10. November 2006STST 1102Kinderfreundliche Stadt - bisher aber nicht im Orstbezirk 7Stellungnahme
- 8. Dezember 2006BB 517Kinderfreundliche Stadt: zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 24. September 2007BB 689Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 2. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 380 WochenBB 864Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei.JahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE.WASG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, 2 GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen BFF und REP (= Ablehnung) CDU und 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 112 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 129 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (B 300 = Kenntnis, OA 112 und OA 129 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 300 = Zurückweisung, OA 112 und OA 129 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage B 300 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 112 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 129 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 300 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 112 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 129 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)