Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) Jahresbericht 2025
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Umsetzung des Stellenplans und die Entwicklung des Personalbestandes bis zum 31.12.2025. Es wird festgestellt, dass die Anzahl der besetzten Stellen von 88,4 % auf 89,5 % gestiegen ist und die Maßnahmen zur Schaffung neuer Stellen sowie die Auswirkungen auf die Haushaltspläne für 2024 und 2025 erläutert. Ziel ist eine verbesserte Personalbesetzung und Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinde.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Mit dem Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 83, wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4138 vom 27.06.2019). Der vorliegende Bericht stellt den Stand 31.12.2025 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 wurden 496,28 Stellen neu geschaffen. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496,28 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Besetzungsgrad Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 11.141,93 Stellen aus. Die Differenz um sechs Stellen resultiert aus fünf Stellenverlagerungen vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Aufhebung der Personalgestellung und Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Beim Besetzungsgrad werden den Ämtern bereitgestellten Stellen der Stellenreserve berücksichtigt und die besetzbaren und die besetzten Stellen der Stellenreserve separat dargestellt. Die Obergrenze und 100 % der Besetzbarkeit ergibt sich aus dem im Stellenplan ausgewiesenen Stellenbestand plus der besetzbaren Stellen aus der Stellenreserve. Der Besetzungsgrad ermittelt sich aus der Summe der besetzten Planstellen sowie der besetzten (Hilfs-)stellen für 230,66 Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und 413,22 Sonstige - siehe Tabelle 3 -, die auf Planstellen umzusetzen sind (in der Summe 643,88). Zusätzlich werden die besetzten Stellen aus der Stellenreserve berücksichtigt. Zur Stellenreserve hat sich im Vergleich zum Stand 31.08.2025 keine Veränderung ergeben. Beim Besetzungsgrad nicht berücksichtigt sind (Tabelle 2)
- Altersteilzeit kw-Stellen (für die Freizeitphase der Altersteilzeit),
- Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende,
- (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen,
- Personalgestellungen und
- zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen (Tabelle 3)). Zum Stand 31.12.2025 waren 259,68 der mit dem Stellenplan 2024 und 2025 neugeschaffenen Stellen besetzt und der Besetzungsgrad ist von 88,4 % auf 89,5 % gestiegen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.12.2025 rund 401 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 3 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 16. März 2018. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)