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Gesamtübersicht der Wohnbaulandentwicklung - sozial und ökologisch bauen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.05.2014, B 175

Betreff: Gesamtübersicht der Wohnbaulandentwicklung - sozial und ökologisch bauen Vorgang: A 500/14 LINKE. Über die beabsichtigte Bereitstellung von Wohnbauland gibt das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) Auskunft. Mit dem WEP wird das Ziel verfolgt, den Bearbeitungsstand der planungsrechtlichen Vorbereitung von Wohnbauflächen darzustellen und zu steuern (u. a. Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Genehmigungen im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch). Da sich die im WEP aufgeführten Wohnbauflächenpotenziale in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung befinden, wird für alle Flächen der zeitliche Ablauf der Baulandbereitstellung prognostiziert. Es wird der zu erwartende Zeitpunkt der Baugenehmigungsfähigkeit ermittelt und ab wann einzelne Wohnungsbauvorhaben möglicherweise umgesetzt werden können. Aufgrund der Vielzahl von Entscheidungsträger und Prozesse, die hierfür zusammenkommen müssen, ist dies der nächstmögliche Zeitpunkt, nicht jedoch zwingend der tatsächliche Zeitpunkt der Realisierung. Das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm mit dem Erhebungsstand von Mai/Juni 2011 umfasst 48 Wohnbauflächenpotenziale, die Raum für ca. 20.000 Wohneinheiten bieten. Davon können auf 13 bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplangebieten ca. 7.000 Wohneinheiten errichtet werden. Für weitere Potenziale mit etwa 11.000 Wohneinheiten werden Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Weitere ca. 2.000 Wohneinheiten wurden auf langfristige Potenzialflächen prognostiziert, für die noch kein Bebauungsplanverfahren gestartet wurde. Für die regelmäßig stattfindende Aktualisierung des WEP wird die Baureife der Flächen ermittelt und damit auch die Bautätigkeit abgeschätzt. Bei der derzeitigen Aktualisierung der Zahlen für das WEP wurde ermittelt, dass 17 Flächen mit insgesamt ca. 6.000 WE als Wohnbaupotenzial Baureife erlangt haben. Hierzu gehören unteranderem Teilflächen auf dem Riedberg und im Europaviertel wie auch beispielsweise Flächen in Harheim Süd und auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße. Davon können auf 14 bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplangebieten etwa 5.500 Wohneinheiten errichtet werden. Bis Ende 2013 sind etwa 2.400 WE errichtet worden, weitere gut 700 WE befinden sich im Bau. Um zur Baureife der Flächen zu kommen werden in der Regel Bebauungspläne aufgestellt. Im Rahmen der entsprechenden Planverfahren werden auf der Grundlage von städtebaulichen Konzepten unter anderem die Belange des Umweltschutzes ermittelt, beschrieben und bewertet. Zu den Belangen des Umweltschutzes gehören insbesondere die Auswirkungen der Planungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Das Baugesetzbuch benennt im § 1 Abs. 6 Nr. 7 eine Reihe von weiteren zu beachtenden Belangen. Dieses Vorgehen wird als Umweltprüfung bezeichnet und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Umweltprüfung wird im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt. Dieser wird der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt. Je nach Planungsstand wird eine entsprechende Bearbeitungstiefe erforderlich. An Hand des städtebaulichen Konzeptes kann bspw. der voraussichtliche Grad der Bodenversiegelung wie auch der Einfluss auf Frischluftschneisen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm stellt allerdings weder alle derzeit für Wohnbebauung zur Verfügung stehenden Flächen dar, noch prognostiziert es die erwartete Wohnbautätigkeit auf den bereitgestellten Grundstücken. Die Wohnbautätigkeit hängt vielmehr von einer Vielzahl individuellen Entscheidungen der in der Regel privaten Grundstückseigentümer ab und lässt sich nicht im Voraus quantifizieren. Aussagen zu in Zukunft fertiggestellten Wohnungen, können daher nicht getroffen werden. Die entsprechenden Entscheidungen werden weitgehend von nicht-kommunalen Bauherren bestimmt. Es kann jedoch auf die aktuelle Entwicklung verwiesen und daraus entsprechende Zahlen abgeleitet werden. Zwischen 2002 und 2012 wurden 5.000 Wohngebäude mit 22.000 Wohneinheiten fertiggestellt. Die genehmigte Bausumme im Wohnungsbau ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf 630 Millionen Euro im Jahr 2012 gestiegen und erreichte auch 2013 einen hohen Wert von 560 Millionen Euro. Die Anzahl der jährlich genehmigten Wohnungen ist ebenfalls kontinuierlich gestiegen und erreichte 2012 nach 13 Jahren einen neuen Höchststand mit 3.400 genehmigten Wohnungen und wurde 2013 noch einmal deutlich übertroffen mit 5.300 genehmigten Wohnungen. Auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen ist davon auszugehen, dass dieser Trend sich auch in den folgenden Jahren fortsetzt. Die derzeitigen Beratungsanfragen von Bauherrn und Investoren unterstreichen diese Einschätzung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2014AA 500Gesamtübersicht der Wohnbaulandentwicklung - sozial und ökologisch bauenSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 16. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 175Gesamtübersicht der Wohnbaulandentwicklung - sozial und ökologisch bauen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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