Stadtwald: Warnhinweise auf Gefahr durch Holzbruch anbringen!
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Antrag zur Aufstellung von Hinweisschildern im Stadtwald geprüft und sieht keine Veranlassung, diese aufzustellen. Stattdessen wird die Bevölkerung über Presseinformationen und andere Medien über die Gefahrenlage informiert. Dies entspricht dem konformen Vorgehen in öffentlichen Grünanlagen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Magistrat hat den Antrag zur Aufstellung von Hinweisschildern im Stadtwald geprüft. Das Aufstellen von Hinweisschildern müsste wenn, dann über den gesamten Stadtwald erfolgen, um den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber einer einheitlichen und flächendeckenden Information zu ermöglichen. Der Stadtwald wird auf gesamter Fläche von Erholungssuchenden genutzt und ist zu einem Großteil der 255 km Waldwege stark frequentiert. Einzelne Waldteile können daher nicht bevorzugt behandelt werden. Eine flächendeckende Aufstellung von Schildern würde eine Anzahl im hohen dreistelligen Bereich bedeuten. Vor allem aber ist das Aufstellen von Schildern bislang nicht erfolgt, da es sich bei den Waldschäden um eine waldtypische Gefahr handelt. Bürgerinnen und Bürgern wird demnach aus der gegebenen Rechtsprechung zugemutet, aus eigenem menschlichen Ermessen den Wald zu begehen und mit diesen Gefahren rechnen zu müssen. Im Rahmen der erhöhten Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen, Erholungseinrichtungen und Bebauungslinien wird die Sorgfaltspflicht im Stadtwald erfüllt. Dennoch ist sich der Magistrat bewusst, dass aufgrund der hohen Gefahrenlage die Bürgerinnen und Bürger entsprechend informiert werden müssen. Dies ist in jüngster Vergangenheit über den Film "S.O.S Stadtwald", mehrere Pressemeldungen, die Aufklärung durch die Förster vor Ort, sowie Beiträge im HR, wie zuletzt am 17.12.2020 bei "alle wetter", erfolgt. Zudem wird in den Medien bei akuten Extremwetterlagen auf eine erhöhte Gefahr im Wald hingewiesen. Der Magistrat sieht aus den genannten Gründen keine Veranlassung, Hinweisschilder im Stadtwald aufzustellen, wird aber weiterhin über Presseinformationen an entsprechende Medien über die aktuelle Gefahrenlage informieren. Dies entspricht dem konformen Vorgehen in öffentlichen Grünanlagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2020NRNR 1325Stadtwald: Warnhinweise auf Gefahr durch Holzbruch anbringen!STVV-Antrag · BFF
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 114Stadtwald: Warnhinweise auf Gefahr durch Holzbruch anbringen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)